Dürfen Besucher auch fahren oder nur gehen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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tiggr1977
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Dürfen Besucher auch fahren oder nur gehen

Beitrag von tiggr1977 » 31.08.2013, 17:45

Hallo, das leidige Thema,

habe jetzt echt ewig gesucht. Falls eine Frage diesbezüglich schon existiert bitte verschieben oder linkhinweis: Folgende Situation:

A habe folgendes Problem. Es geht um das leidige Thema Geh- Fahr- und Leitungsrecht . A ist Eigentümerin des dienenden Grundstücks. Im Grundbuch sowie im notariellen Kaufvertrag ist diese Grunddienstbarkeit eingetragen. wie folgt geregelt:
Nutzung durch die Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu Wohnzwecken. Die Eigentümer des herrschenden Grundstücks beteiligen sich zu 75 % an den Instandhaltungskosten sowie der Verkehrssicherungspflicht. Nach 5 Jahren mehr oder weniger Streitereien (nicht nur wegen dem Weg-Grenzbäume uvm) haben A nun endlich einen befestigten Weg und unsereseits in einem Schlichtungsgespräch ein Tor zur Einfriedung (unverschlossen aber durch uns geschlossen) durchgesetzt.. Dieses machen B partou nicht zu (O-Ton kein Bock drauf) A eigentliche Frage: Wer darf dieses Recht des gehens befahrens nutzen. Parken ist ja nicht erlaubt oder. die Eigentürmerin hat seit neuesten einen Arbeitgeber welcher Post verteilt und einen weiteren für Werbezeitungsverteilung. Der Postverteiler fährt nun mit einem PKW immer sehr schnell über besagten Weg und parkt zum Ausladen vor dem Tor der Eigentümerin des herrschenden Grundstücks, also auf A Grundstück. Der Lieferant der Zeitungen kommt mit einem Transporter in selber Abhandlung. Mittlerweile aber nun vor dem Grundstück. Der Weg ansich ist ca 32 m lang. Durchfahrtsbreite von 3m ist eingehalten. Parkplätze im öffentlichen Raum stehen in etwa 50 m ausreichend zur Verfügung. Kann ich im Rahmen meines Rechts Besuchern und Lieferanten das begehen und befahren, insbesondere das befahren meines Grundstücks verwehren/untersagen
Vielen Dank

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