Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Simmenfl
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Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Simmenfl » 05.09.2013, 05:02

Hallo,

A hatte vor 2 Jahren ein Haus geerbt. A besitze das herrschende Grundstück, mein Nachbar B das dienende Grundstück. Ein Wegerecht ist bisher für ihn nicht eingetragen. Quasi seit Jahrzehnten überfährt Nachbar B über As Hof und benutzt AEinfahrt, ohne dafür zu zahlen bzw. die Erlaubnis zu haben. Es wurde vom Vorbesitzer und jetzt A so toleriert.

Gleich vor der Einfahrt ist eine öffentliche Strasse mit vielen Parkmöglichkeiten.

Kurz und knapp: Darf A die Einfahrt zu machen bzw. seinem Nachbar die Überfahrt untersagen?

Danke!!

Viele Grüße
Simmenfl



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Klaus » 05.09.2013, 06:51

Unsere Regeln solltest du gelesen haben, bitte befolgen: A und B nicht ich und er !!

Falls der Nachbar "hinten" keinen eigenen Zugang zu seinem Grundstück hat steht ihm ein Notwegerecht zu, dafür muss er eine Notwegerente zahlen.
Jedoch muss man nicht der Weg über A sein. Es kann der "günstigste" Weg gewählt werden. Meist wird der Weg gewählt der vorhanden ist, oder das Grundstück belastet das vorher mal zusammengehörte.
Man müsste also mal prüfen wie das "gefangene Grundstück" entstanden ist.

Evtl. auch mal das Baulastenverzeichnis durchsehen ob es eine Baulast gibt.

Zumachen kann man die Einfahrt nicht einfach, man muss das erst mal angemessen kündigen. Dann erfolgt wohl der Rechtsweg - bei dem man verlieren würde und dessen Kosten man tragen muss. Ich würde mir ein Buch zu Thema Wegerecht kaufen, dann alles anstreichen was die Sache betrift und dem Nachbarn überreichen. Denn wird auch keine Ahnung haben. Und dann um Einigung bitten

Klaus
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Duke » 15.01.2014, 15:00

Weil ich das gerade lese. Welches Buch würdest Du (Klaus) da empfehlen?

Klaus
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Klaus » 15.01.2014, 15:05

Ist völlig egal. Das sind kaum mehr als zwei drei Regeln.
Es geht eher darum aufzuzeigen das es die "Rechte" und "Pflichten" von denen die Nachbarn träumen nicht gibt.

am besten eines in dem "schonende Ausübung" extra erklärt wird, das ist oft der Stoff zu träumen :-)
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Duke » 15.01.2014, 15:18

oh ja, manchmal gibts da auch albträume :-) danke für die antwort

Klaus
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Klaus » 15.01.2014, 15:25

Der Witz ist man kann das sofort beenden!

Einfach nicht mehr mitspielen.
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Duke » 16.01.2014, 08:38

naja, das liegt dann aber wohl daran auf welcher seite vom zaun man steht.

aktuell spielt mein A nicht mit, und überlegt ob er das spiel nicht mal eröffnet :-) damit die rechte und pflichten mal allen klar werden
zumal wenn B,C und D nicht wissen welche vergünstigungen sie haben weil A ganz oft beide augen zudrückt. damit macht sie A dann nur ganz
unbeliebt, wenn er auf seine rechte pocht. ist irgendwie immer ein gradwanderung, weil es in der vergangenheit viele versäumnisse (auch der vorbesitzer) gab.

besser ist es man achtet gleich von anfang an darauf, dass klare regelungen und definition gibt.

Klaus
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von Klaus » 16.01.2014, 08:51

besser ist es man achtet gleich von anfang an darauf, dass klare regelungen und definition gibt.
Das, wir auch alles andere geht wunderbar wenn auf beiden Seiten einsichtige Menschen leben. Dann gibts auch kein "Spiel", bei dem man nicht mitspielen soll. ?!?

Meine Nachbarin kann sich ihr "Arschloch" seit 20 Jahren nicht verkneifen und jedem der nicht schnell genug am Haus vorbei geht erzählt Sie "Ihre" Geschichte über mich.

Ich spiel aber nicht mit.

Klaus

P.S. Haus in Stuttgart zu verkaufen :-)
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Re: Erlangung Wegerecht durch Gewohnheit?

Beitrag von goerdi » 17.01.2014, 12:46

ich glaube aber im ersten post hat jemand das herrschende und dienende grundstueck vertauscht.
:)
Die generelle Frage ist eigentlich ob B von der öffentlichen Strasse in sein Haus kann, oder ob das reine Bequemlichkeit ist.

gruss goerdi

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