Fahrrecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Eric1983
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Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 14:07

Folgendes Dilemma,

Der Nachbar B von A möchte sein Haus für PKW erreichbar machen, der Weg ist momentan aber zu schmal um das zu gewährleisten. Nachbar B wohnt unterhalb von A und die Grundstücksgrenzen verlaufen mittig des Weges. Aufgrund des eingetragenen Wege und Fahrrechts ist er der Meinung das die anliegenden Grundstücke Land hergeben müssen bzw ihre Zäune also Grundstücksgrenzen herreinsetzen müssen um ihm die durchfahrt zu gewährleisten. Nun ist die Frage ist A dazu verpflichtet seinen Zaun zu versetzen oder gilt das Wege und Fahrrecht nur für die im Grundbuchauszug eingetragene Breite, die ihm keine durchfahrt mit einem PKW ermöglichen würde?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 14:25

Es scheint A und B die untereinander leben und einen "mittigen Weg" zu geben ?!?!? Das kann also mal nicht sein.

Das es genau genommen nur um die Nutzung des Weges geht. Wessen Weg ist das, wer hat welche Rechte an was.

Eine Skizze/Bild mit den "Grundstücken" machen im Nutz hochladen und einen Link nennen und mal vom Grundbuchauszug hier genau berichten.

Ansonst gilt: Wer keine Rechte hat, hat keine Rechte - aber es kommt schon drauf an was genau......

Eigentlich eine einfache Frage die man schnell beantworten kann.

Klaus
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Eric1983
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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 15:16

B hat hat das Recht den Weg zu begehen und zu befahren der Weg gehört anteilig A und einem 3. B ist der Meinung das A seinen Zaun reinsetzen muss um den Weg zu verbreitern damit er auch mit PKW befahren werden kann, da er ja fahrrecht hat und der Weg nicht ausreichend breit ist.

http://s7.directupload.net/images/131006/escmt42m.jpg

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 15:31

Wenn der Weg 1,5m breit ist, dann kann man den nicht breiter machen. Soll er doch den Nachbarn auf der anderen Seite mal fragen, da hätte er die selben Rechte - keine !

Oder hat B Rechte an A's Grundstück A ?.

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 17:07

B hat das Recht das Grundstück zu begehen und zu befahren da er sonst keinen Zugang zu seinem Grundstück hätte. Und somit gilt das Wegerecht, in meinen Augen, nur für den vorhanden Weg dessen eigentümer A und der gegenüberliegende Nachbar sind. B möchte quasi sein wegerecht/Fahrrecht Grundstücksmäßig erweitern um bei der anstehenden Veräußerung einen höheren Preis zu erzielen.

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 17:11

ICh versuchs nochmal

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Eine Skizze/Bild mit den "Grundstücken" machen im Netz hochladen und einen Link nennen und mal vom Grundbuchauszug hier genau berichten.
Das mit den Grundstück ist hier wohl unklar.

Ich sehe das Grundstück B mit Haus B
Ich sehe das Grundstück A mit Haus A
und ich sehe einen Weg C der A und einen Dritten D gehört auf dem B ein Wegerecht hat.

Oder was ist falsch
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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 17:25

Ja sie liegen mit ihren annahmen richtig und hier nochmal die "Grundstücksgrenzen"
http://s14.directupload.net/images/131006/68sw594e.jpg

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 19:01

Wird immer schwerer zu helfen,wenn sich laufen die Geschichte ändert

Also hat A eine Belastung mit dem Text: Geh und Fahrrecht zu gunsten von B.
Der eigentliche Weg liegt aber gar nicht auf B, sondern auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück C.

Seit wann besteht der Weg, seit wann der Zaun.

Wenn es keine weiteren Infos gibt, die ich bitte nicht einzel aus der Nase ziehe will:
A hat B die Nutzung des Grundstücks zu erlauben damit B das Grundstück B betreten kann um sei Wege und Fahrrecht auszuüben.
Steht da was im Wege was nicht länger als 30 Jahre steht, hat A es zu entfernen (Zaun, Beet, Windmühle). A muss auch keinen Weg anlegen.

Es geht nur um A und B, den Grundstücken, und dem Grundbucheintrag der beiden. Es sei denn zwischen A und B gäbe es noch einen direkten Vertrag.

Und bevor das auch noch kommt: Das sind echte Grundstücke die einzel einem Eigentümer gehören: KEINE WEG mit Teilungserklärung.

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 19:23

Der Weg sowie Zaun bestehen so wie sie sind seid über 30 Jahren ca seit 1937. Die Frage ist muss A jetzt diesen zaun entfernen damit B auch mit dem PKW passieren kann? Es gibt keine darüber hinausgehenden vereinbarungen lediglich das B laut grundbuch das Recht hat das Grundstück zu begehen und zu befahren.

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 20:53

Also wenn es auf dem Grundstück von A keinen "Fahrweg" gab und der Zaun bereits seit 30 Jahren besteht, hat B keinen Anspruch auf Entfernung da dieser Anspruch nach 30 Jahren verjährt wäre (§1004 BGB wäre die Entfernung; die Verjährung steht auch im BGB).

Einen Anspruch einen Weg zu "errichten" hatte er auch niemals, nur den den vorhandenen Weg zu nutzen.

Ich würde den Zaun niemals entfernen, denn sobald Platz ist, ensteht ein neuer Anspruch gegen den Zaun vorzugehen.

Evtl.kann man den Fahrrechtteil löschen lassen, das Fahren nicht möglich ist.

Man erlaubt mit einem Wegerecht einen Anderen einen Weg zu nutzen. Ist keiner da geht das nicht. Einen zu erstellen muss der Andere auch ausmachen.
Ist wie "ich erlaube dir mein Auto zu fahren", bedeute nicht das ich mir deswegen extra eins kaufen muss. Habe ich keins ist die Vereinbarung für die Katz

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Eric1983 » 06.10.2013, 21:19

Vielen lieben dank für diese Auskunft ich möchte mich nochmals bedanken für ihre Bemühungen und für die Mißverständnisse entschuldigen!

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 06.10.2013, 22:26

Gilt natürlich nur wenn die Infos die angegeben wurden stimmen und die Ahnung eines Laien ausreicht.

Übrigens, keinen Anwalt nehmen nur weil der einen Anwalt schreiben lässt. Erst bei einer "echten Klage" vom Gericht wurde ich darüber nachdenken.
Ein "Anwalt" Schreiben ist nix wert - egal wie wichtig es der Anwalt nimmt - und man muss und sollte darauf nur antworten wenn man eh nachgeben will.

Und vor Gericht lieber alles verlieren als - dumm vergleichen.

Klaus

P.S. Wenns noch keinen "Fall" gibt, könnte man jetzt noch in eine Rechtschutzversicherung gehen
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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Mia » 07.10.2013, 18:38

Nochmal zur Verjährung:

Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs beträgt seit 2002 3(!) Jahre, nicht mehr 30 Jahre.

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Re: Fahrrecht?

Beitrag von Klaus » 07.10.2013, 20:54

stimmt, hatte ich vergessen.

In meinem Fall waren es noch 30 und das brennt sich im Kopf wohl fest.

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