Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht ist

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
scorpionjb
Beiträge: 5
Registriert: 16.12.2013, 09:36

Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht ist

Beitrag von scorpionjb » 16.12.2013, 11:56

Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und finde das hier ist ein Super Forum.

A habe jetzt auch ein Problem mit meinem neuen Nachbarn wegen dem Wegerecht.
A hat sein Haus 1990 gekauft, das Wegerecht war schon eingetragen, und es gab nie Probleme. In der Eintragung bei Gericht steht:
Der Erwerber räumt hiermit dem jeweiligen Eigentümer der Restfläche der Parzelle Gemarkung... (mein Haus) das Recht ein, die auf der Anlage umrandete Fläsche zum Gehen und Fahren, überhaupt so zu benutzen, wie man einen öffentlichen Weg benutzen darf. Die Benutzung ist jedoch auf Fahrzeuge bis 1,5t beschränkt.
Die Wegfläche wird von dem Eigentümer und den Berechtigten des Wegerechts gemeinsam unterhalten und Instandgesetzt. Die Benutzung ist für die Berechtigten unentgeldlich.
Nach Vermessung soll das Wegerecht im Grundbuch dinglich gesichert werden.
Die vorbeschriebene Auflassungsvollmacht soll sich auf die Eintragung des Wegerechts beziehen.
Wert des Wegerechts 5000,00DM. (Notarvertrag v. 1978, so auch eingetragen)

Jetzt kommt das Problem: Der neue Nachbar bezieht sich auf den roten Passus und meint daraufhin A müsste sich an allen Kosten Beteiligen. (Hier geht es nicht um Reinigung, Winterdienst und Reparaturen am Pflaster oder ähnliches)
Gemeint sind: Regensteuer, Straßenreinigung, Grundstückssteuer, Kanalgebühren und was es sonst noch alles gibt.
Zudem meint er, A müsste sich auch an den Kosten der neuen Einfriedung beteiligen, die er Gebaut hat. Vorher war eine schmiedeeiserne Toranlage, Jägerzaun und Hecke, jetzt hat er eine Maueranlage mit Edelstahlfeldern errichtet und es soll im Frühjahr ein elektisches Rolltor aus Edelsahl mit Fernbedienung eingebaut werden ( Ferbedienung soll ich bekommen). Das ist meiner Meinung nach nur reine Verschönerung, da die alte Anlage bis auf die Zaunpfosten komplett in Ordnung war.


Da A nicht weiss wie A den Plan hier rein bekomme, A ich es einfach zu Beschreiben.

Lageplan: Beide Parzellen liegen parallel zur Straße. Der Weg mit A Wegerecht führt an meinem Grundstück/Haus( liegt direkt auf der Grenze) vorbei. Mein Haus liegt direkt an der Straße, das andere liegt ca. 22m zurück. (Falls jemand genau erklärt wie A den Plan rein kriege, versucht Adas)

A hat einen Carport hinter dem Haus, so das A den Weg mit dem Auto befahre, und die Mülltonnen werden über den Weg zur Straße gebracht. Der Nachbar hat den ganzen Bereich als Parkzone ausgebaut, zum Teil unversiegelt. Teilweise stehen dort zwischen 8 und 12 Fahrzeugen, so das A manchmal gar nicht mein Auto unter den Carport bekomme. Deshalb gab es aber noch nie Streit oder so.
Der Weg ist gepflastert, es liegen Versorgungleitungen im Weg, auch Gas für unser Haus, ist aber auch extra eingetragen.

Jetzt meine Frage: Muß A für Regensteuer, Straßenreinigung/ Winterdienst, Grundstückssteuer, Kanalgebühren und Verschönerungen mitbezahlen? Und wenn wieviel. Die Fläche beträgt ca. 85m².
Wie ist der heutige Wert des Wegerechts ungefähr zu beziffern?

Ich freue mich auf viele Antworten



Artikel lesen
Mercedes-Benz Arena

Die Arena ist die Heimat des stolzen VfB Stuttgart 1893 e.V. Der VfB Stuttgart, offiziell Verein für "Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V., der Sportverein" aus dem Stuttgarter Vorort Bad Cannstatt. Er ist mit 75.000 Mitgliedern der zehntgrößte Sportverein Deutschlands u.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von Klaus » 16.12.2013, 12:33

Hallo - bitte Regeln lesen bevor der nächste Beitrag geschrieben wird
Bilder irgendwo im Netz hochladen und hier nur den Link einstellen (Google: bilderhochladen)

Gemeinsam unterhalten und instandgesetzt bedeutet 50/50. Dazu gehören die Unterhaltskosten, keine Steuern und Abgaben. Auch die Erneuerung der vorhandenen Anlagen kann er nicht einfach umlegen, es sei denn eine Instandsetzung war nicht möglich. Auch muss er Luxus selber zahlen wenn er es möchte.
Zahlt A aber nicht wird er das elektrische Tor bei jeder Durchfahrt eben von Hand sofort wieder schliessen müssen.

Ich würde ihm die Füsse küssen für ein elektrisches Tor und gerne 100 Euro Steuern zahlen um Ruhe zu haben

Steuern und Abgaben sind nicht besonders hoch, sollte man man bedenken. Er kann auch künstlich weitere Kosten verursachen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

scorpionjb
Beiträge: 5
Registriert: 16.12.2013, 09:36

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von scorpionjb » 16.12.2013, 14:39

Was gehört genau zu den Unterhaltskosten?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von Klaus » 16.12.2013, 14:44

Reinigungskosten, Schneeräumkosten, Reparaturen, Streichen, Ölen, defekte Teile austauschen.......

alles was man braucht um den Zweck wegen zu ermöglichen.... würde ich mal sagen
der Zweck wäre durchgehen und durchfahren
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

scorpionjb
Beiträge: 5
Registriert: 16.12.2013, 09:36

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von scorpionjb » 16.12.2013, 15:57

Vielen Dank, das hilft erstmal

scorpionjb
Beiträge: 5
Registriert: 16.12.2013, 09:36

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von scorpionjb » 21.06.2014, 10:08

A hat ein Schreiben vom Anwalt von B bekommen. A soll Kommunalabgaben, Regensteuer usw. anteilig der Fläche bezahlen.
Worauf beruht die Info das man keine Abgaben und Steuern zahlen muß?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von Klaus » 21.06.2014, 10:23

Es geht um ein Grundstück an dem man ein "eingetragenes Wegerecht" hat, sonst bestehen keine weitere Verträge ??

Dann besteht kein Anspruch auf "Steuern oder Abgaben", das sind keine Unterhaltskosten.
Und die "Unterhaltskosten" wären anteilig der "Nutzung" zu erheben, nicht 50/50 oder nach qm.
Die Benutzung ist für die Berechtigten unentgeldlich.
Steht doch im ersten Beitrag als Eintragungungstext.

Steuern sind ja keine Unterhaltskosten :-)

Übrigens wegen unberechtigte Forderungen schreibt man keine Antwort. Es sei denn man ist freundlich, dann schreibt man ein freundliches "NEIN".
Die meisten schaufeln in Antworten ihr eigenes Grab, oder produzieren Kosten mit Anwälten die niemand erstattet. Wer nicht zahlen will, zahlt einfach nicht.


Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

scorpionjb
Beiträge: 5
Registriert: 16.12.2013, 09:36

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von scorpionjb » 21.06.2014, 11:27

Danke, was ist denn, wenn das Fahrzeug von A etwas schwerer ist als die 1,5t. (Leergewicht 1565kg)
Darf er dann den Weg befahren? Oder darf ein Fahrzeug in diesem Fall maximal 1,5t nicht überschreiten.
Zudem verstellt B öfters den Weg, so das A nicht unter den Carport kommt.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kostenbeteiligung am Grundstück auf dem das Wegerecht is

Beitrag von Klaus » 21.06.2014, 11:50

Wenn 1,5 Tonnen vereinbart sind warum soll das dann auf für mehr gelten ? Ich würde einfach man nachwiegen lassen.
Zudem verstellt B öfters den Weg, so das A nicht unter den Carport kommt.
Ich hab jetzt keine Ahnung wie der Carport steht, was wie zugestellt wird.....

A darf das Grundstück B überfahren um auf das Grundstück A zu kommen. B muss A das machen lassen. Dazu ist die genannte Fläche zu nutzen.
A hat es hinzunehmen das B erst mal auslädt, B muss das andersrum jedoch nicht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste