Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Kuseschmatze68
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Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Kuseschmatze68 » 28.02.2014, 13:06

Liebes Team, ich hab euch eben gefunden und hoffe, ihr könnt mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

1975 haben 2 Brüder ein gemeinsames Grundstück gepachtet und dann wurde das gemeinsame Grundstück in 2 fast gleiche Teile u.a. mit Wegerecht für Partei B und einer gemeinsamen Kläranlage geteilt.
Die Kläranlage steht zu 1/3 auf dem vorderen Grundstück (Partei A) und zu 2/3 auf dem hinteren Grundstück (Partei B)
1996 wurde das vordere Grundstück von der Partei A von der Stadt gekauft. Das hintere Grundstück verblieb in Stadtbesitz.

2003 wurde das hintere Haus !!! versteigert und es zogen neue Eigentümer ein. Das Grundstück verblieb damals weiterhin in Stadtbesitz
Seit 2010 behauptet Partei B, sie habe das Grundstück gekauft und mit ihr auch die Kläranlage, welche sich ja zu 2/3 auf dem Grundstück der Partei B befindet.
Eine Kaufurkunde wurde nie vorgelegt von Partei B und bei einer Auskunft beim Grundstücksamt Ende 2012 wurde ausgesagt , das Grundstück wäre nicht verkauft ???

Jetzt muss die Kläranlage saniert werden.
Partei B behauptet es ist ihre Kläranlage und Partei A, welche schon seit 1975 die Kläranlage nutzt und selbst mitgebaut hat, solle sich eine eigene Kläranlage bauen.

Inwieweit fällt sowas auch ohne Grundbucheintrag für Grunddienstbarkeiten unter dieses Gesetzmäßigkeit?
Es gibt eine handschriftliche Notiz der beiden Brüder über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage und liegt bei den Unterlagen der Partei A vor.

Was würdet ihr empfehlen außer Anwalt und Gericht, da die Fronten auch durch andere Streitereien arg verhärtet sind.

Ich danke Euch vielmals



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Klaus
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Klaus » 28.02.2014, 13:31

2003 wurde das hintere Haus !!! versteigert und es zogen neue Eigentümer ein. Das Grundstück verblieb damals weiterhin in Stadtbesitz
Das müsste mal genauer erklärt werden. Man "versteigert" keine Häuser sondern immer die Grundstücke auf denen die Häuser stehen.
1975 haben 2 Brüder ein gemeinsames Grundstück gepachtet und dann wurde das gemeinsame Grundstück in 2 fast gleiche Teile u.a. mit Wegerecht für Partei B und einer gemeinsamen Kläranlage geteilt.
Grundstücke teilt man im Grundbuchamt. Pächer können das nicht, die können sich auch keine "Wegerechte" erteilen.

Verwirren. Am besten mal auf grundbuchamt gehen und klären was nun wem wirklich gehört.

Als Mieter kann einem das aber eigentich egal sein, man lässt die Gemeinde das einfach regeln. Wenn das Grundstück mit der Kläranlage verkauft wurde, dann mit der Klaranlage und der neue Eigentümer kann die Mitbenutzung oer angemessener Kündigung kündigen...... aber die Geschichte passt nicht zusammen
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Kuseschmatze68 » 28.02.2014, 13:41

Klar wurde per Grundbuchamt geteilt :-) auch das Wegerecht wurde eingeschrieben

Das Land war Pachtland und wurde im Zuge Auflösung Ost den Pächtern zum 'Vorzugspreis angeboten, so kam der Kauf der Partei A zustande

Im Expo der zwangsversteigerung Haus B war kein Grundstück mit angegeben worden. Versteigerer war die Sparkasse und ihr gehörte auch nur das Haus.
das Grundstück war Pachtland auf 99 Jahre

Partei A ist kein Mieter, ist ja Eigentümer :-(

Klaus
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Klaus » 28.02.2014, 13:58

Pachtland 99 Jahre, dann ist das ein Erbpacht....Grundstück. Jetzt wirds klarer.
Erbpächter ist auch kein "Eigentümer" sonder eben nur Pächter.... :-)

Also Grundstück A hat auf Grundstück B ein Wegerecht, das im Grundbuch steht. Dann gilt das auch bei neuen Eigentümern - Erbpacht"eigentümern".

Für die Kläranlage gibts wohl keine Grunddienstbarkeit.
Einzige Regelungen wäre die Rechtsicherheit durch Treu und Glauben. Es entspricht Treu und Glauben das wenn zwei eine Anlage errichten, die auf Dauer ausgerichtet ist diese nicht einfach entfernt werden darf. Ein Rechtsnachfolger müsste sich daran auch halten.

Interessant wäre nun wem die Anlage denn eigentlich gehört, denn wenn Sie "gemeinsam" errichtet wurde, gehört Sie auch gemeinsam. Jedoch muss man das erst mal beweisen.
Jetzt muss die Kläranlage saniert werden.
Wenn jetzt bewiesen werden kann das die Anlage nicht mehr geht, braucht der Nachbar keine neue Anlage wieder zu teilen. Da hat er schon Recht zu verlangen das A das alleine bei sich macht. Es kommt also drauf an.

Mal kalkulieren was eine halb so große Anlage im eigenen Grundstück im Vergleich zu einer neuen beim Nachbarn kosten würde.

Und dann warten was der wirklich macht.....
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Kuseschmatze68 » 28.02.2014, 16:55

Danke Klaus, das wäre bitter, wenn jetzt jeder auf einem schmalen hanggrundstück eine eigene Kläranlage errichten müsste, aber okay - hilft erstmal etwas klarer zu sehen. Danke dir herzlichst

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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Klaus » 28.02.2014, 17:13

Wer ist jetzt "Jeder".

Wie gesagt, es kommt drauf an ob die "Anlage" "unterhalten" oder "erneuert" werden muss. Und man "muss" keine Anlage bauen, man kann auch abfahren lassen - oder wenn möglich an öffentliche Netze anschliessen.

Ich würde aber mal rechnen was billiger ist. Die Hälfte einer fremden Anlage zu finanzieren oder die eigene. Das der bisher keine Nutzungsengelde verlangt hat, da sein Grundstück benutzt wird bedeute auch nicht das das ewig so ist.

So wie ich das sehen kostet eine Anlage ein paar tausender.....
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Kuseschmatze68 » 28.02.2014, 18:25

Da die aktuelle Kläranlage zu einem Drittel auf Grundstück A und zu 2 Dritteln auf Grundstück B steht, es ist teilweise oben kaputt und muss auch lt. Anweisung erneuert werden.

Grundstück A hat damit 1/3 der Klärgrube auf ihrem Grundstück (oder unserem Grundstück sozusagen), was wir auch gekauft haben
Grundstück B liegt dahinter, hat Wegerecht, fährt mit dem Auto ständig über die Klärgrube und besitzt 2/3 der Klärgrube auf ihrem Grundstück (jetzt mal egal ob Pacht oder gekauft)

Grundstück A hat Klärgrube mit damaligem Besitzer Grundstück B zusammen gebaut und genutzt.

Damit hat Grundstück A schon seit 1975 doch auch irgendwelche Rechte an der Klärgrube oder?

Im Expo der Hausversteigerung Grundstück B steht nichts vom Grundstück und nichts vom Kauf der Kläranlage drin - wäre ja auch Blödsinn.
wieso sollten wir die Kläranlage abtreten und müssten uns eine komplett neue bauen - wäre ja irrsinnig.

Hier gehts um die Erneuerung und GrundStück B will aber keine gemeinsame Nutzung und keine geteilten Kosten, da sie der Ansicht sind, es ist ihre Klärgrube.

Ich hoff ja einfach nur, die nächsten 3 Jahre zu überleben, dann soll mein Vater ausziehen (wird er 80ig und kann das Grundstück und haus eh nimmer bewirtschaften)

Klaus
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Re: Gemeinsame Nutzung Kläranlage

Beitrag von Klaus » 28.02.2014, 18:58

Wenn die Anlage, das ganze ist eine Anlage, bereits zwischen den Grundstück und auf beiden steht, dann wird die gemeinsame Anlage weiter betrieben wie bisher auch. Die Unterhaltskosten werden anteilig geteilt. Da stellt sich die Frage nach "wem die gehört" doch erst gar nicht.
es ist teilweise oben kaputt und muss auch lt. Anweisung erneuert werden.
Anweisung von wem? Ist Sie kaputt - also klärt nicht. Oder einfach nur hässlich und alt. Da liegt der feine Unterschied.

Ich würde eine einstweilige Verfügung beantragen die es dem Nachbarn verbietet eingeständig die Anlange stillzulegen oder A davon abzuklemmen. Das hat er ja "angedroht". Die bekommt mal ohne Gegenwehr durch und verschreckt den B erst mal auf Jahre. Kann man selber auf dem Amtsgericht. Wichtig ist das die Drohung aktuell ist und ernst war.....sonst muss man klagen. Oder man wartet bis es so weit ist und beantragt dann die Einstweilige. Dann ist aber der Schaden bereits da und es wird schwerer.

Wenn man eh raus will, dem Nachbarn einfach zum Kauf anbieten - ne Art vorkaufsrecht wenn er Ruhe gibt.
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