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Grunddienstbarkeit Garagennutzung

Verfasst: 18.07.2014, 18:39
von Arno
Guten abend,

A ist gerade dabei ein Haus zu kaufen,habe aber bei einer angelegenheit leider noch kopfzerbrechen.
Es geht dabei um eine Grunddienstbarkeit welche sich auf die Nutzung der Rechten Garagehälfte bezieht.
Wie man auf den Foto sieht, ist die Garage in keinem guten Zustand und Instandhaltung bzw Reperaturen sind absehbar.
Das Grundstück zum rechten wäre das, welches A gerne erwerben möchte. Wie man sieht schließt das Grundstück direkt mit dem Giebel des Nachbarn ab.
Aufgrund der Bauweise und Anordnung der Garage geht dem Grundstück sehr viel Fläche verloren, was A natürlich so erstmal nicht passt.

Bild

Besteht die Möglichkeit die Garage abzureißen?
Instandhaltungskosten sind von beiden Parteien zu tragen?
Wegerecht besteht keins.

A momentan hin und her gerissen weil A das keine ruhe lässt.

Ich danke schon einmal im voraus.

freundlichen Gruß

Re: Grunddienstbarkeit Garagennutzung

Verfasst: 18.07.2014, 20:11
von Klaus
Die Regeln zu lesen wäre nett gewesen

Was genau steht denn im Grundbuch drin. Denn die Garage zu nutzen ist eher ungewöhnlich.
Besteht die Möglichkeit die Garage abzureißen?
Ja wenn beide Parteien zustimmen
Instandhaltungskosten sind von beiden Parteien zu tragen?
Wenn nichts gereglt ist - anteilig der Nutzung - aber keine Luxussanierung
Wegerecht besteht keins.
Ist wohl durch die Garagennutzung mit drin, sonst könnte man die Garage ja nicht nutzen.
Aufgrund der Bauweise und Anordnung der Garage geht dem Grundstück sehr viel Fläche verloren, was A natürlich so erstmal nicht passt.
Dann sollte man nicht kaufen

Generell mindern solche Dienstbarkeiten den Preis einer Immobilie. Daher wird A der Preis angemessen erscheinen. Ist die Grunddienstbarkeit erst mal wieder weg wirds wohl teurer.

Re: Grunddienstbarkeit Garagennutzung

Verfasst: 19.07.2014, 07:31
von Arno
Im Grundbuch ist eingetragen, dass B die Garage unentgeltlich nutzen kann.
Die Grunddienstbarkeit verfällt jedoch auch nicht bei Tod von B sondern überträgt sich automatisch auf den Nachfolger, welcher das Haus kauft.
A als Eigentümer des Gründstücks hat also nicht die Möglichkeit im Rahmen eigener Interesse die Garage abzureißen weil ihm die Anordung bzw die Garage nicht gefällt? Sprich: Man darf nicht über sein eigenes Grundstück entscheiden?

Die Immobilie ist verhältnismäßig günstig und das Grundstück ist trotz der Garagen noch groß genug ( ca. 400 -500 m2 reine Gartenfläche ).

Man muss dazu sagen, das die Garage Teilunterkellert ist und A diesen nutzen kann, auch das steht im Grundbuch.


Wenn man sich das Bild jedoch einmal genau ansieht, fällt einem auf, dass es dort auch schon krach gegeben haben muss mit B...
Rinne + Fallrohr getrennt und die Einfahrten haben einen unterschiedlichen Untergrund.

Links zum Giebel wäre die Garage für Eigentümer A inkl Kellertür - B die rechte seite.

Re: Grunddienstbarkeit Garagennutzung

Verfasst: 19.07.2014, 07:45
von Klaus
Grunddienstbarkeiten bringen meist Ärger.

Einfach 20-30000 Euro dem Nachbarn für die Löschung anbieten, das soll der Makler machen. Aber wenn der andere nicht will passiert nichts.
Übrigens entstehen keine Kosten für A, denn A ist nicht zu Unterhalt verpflichtet. Daher wohl auch die unterschiedlichen Materialien.

A darf nichts machen was B behindert die Garage zu nutzen. Dazu zählt auch der Abriss.