Hallo,
und zwar hat A eine Nachbarin B , deren Wohnung in einem Haus ist, welches durch einen Weg von dem Haus wo A wohne, abgegrenzt ist. Dieser Weg verbindet zwei öffentliche Straßen führt aber auch zur Eingangstür des Nachbarhauses. Abends gehe A mit meinen Hunden eine Runde um den Block und über diesen Weg, den besonders tagsüber aber auch nachts sehr viele Menschen als Durchgangsweg nutzen, zurück zu A Wohnung. Nun hat B mich schon zwei mal dort am Fenster abgefangen und meinte, dass B mit der Hausverwaltung reden wird, weil A da angeblich nicht durchgehen darf, weil das der "Hof" des Hauses wäre. A kann das natürlich nicht glauben, weil da jeden Tag hunderte Menschen durchgehen. Nun möchte A wissen, ob A tatsächlich im Unrecht bin, wenn B mit der Hausverwaltung redet, oder ob A den Weg wie es jeder auch tut als Durchgangsweg benutzen kann.
Wäre dankbar für Hilfe!
Nachbarin will mir verbieten Weg zu benutzen
Moderator: Klaus
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Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
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Re: Nachbarin will mir verbieten Weg zu benutzen
A darf erst mal unsere Regeln lesen.
A darf öffenliche Weg und ihren eigene Grundstücke betreten. Die Liste der öffentlichen Wege liegt im Rathaus. Die sind oft daran zu erkennen das Straßennamen dran stehen, aber nicht immer.
Auch wenn B allen anderen in der Stadt den Zugang erlaubt, kann B es A verbieten.
Wenn B (Mit) EIgentümer ist, kann Sie es auch ohne Hausverwaltung verbieten. Ist Sie Mieterin, wird Ihr die Hausverwaltung was husten.
Die Kosten um rechtlich durchzusetzen das A das lässt, trägt übrigens A.
Klaus
A darf öffenliche Weg und ihren eigene Grundstücke betreten. Die Liste der öffentlichen Wege liegt im Rathaus. Die sind oft daran zu erkennen das Straßennamen dran stehen, aber nicht immer.
Auch wenn B allen anderen in der Stadt den Zugang erlaubt, kann B es A verbieten.
Wenn B (Mit) EIgentümer ist, kann Sie es auch ohne Hausverwaltung verbieten. Ist Sie Mieterin, wird Ihr die Hausverwaltung was husten.
Die Kosten um rechtlich durchzusetzen das A das lässt, trägt übrigens A.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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