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Wegerecht und dauerndes Parken

Verfasst: 17.02.2007, 17:18
von Andi12
Hallo,

A hat ein Wegerecht auf Nachbar B´s Grundstück. Seine Gäste parken nun immer auf dem Weg.
Muss A nun jedesmal erst klingeln wenn er raus will

Was kann A machen und das dauerhaft zu unterbinden

Andi

P.S. Gespräche zwischen A und B sind nicht mehr möglich

Verfasst: 17.02.2007, 21:04
von wegerechtsgeschädigter
hi, haben sie nicht eine laute hupe ??funktioniert fasst immer :lol:

Verfasst: 17.02.2007, 22:03
von Andi12
Huben ist geschlossenen Ortschaft ist verboten. Daran will sich A halten.

Andi

Verfasst: 17.02.2007, 22:03
von Klaus
wegerechtsgeschädigter hat geschrieben:hi, haben sie nicht eine laute hupe ??funktioniert fasst immer :lol:
Bitte an die neuen Regeln halten, auch bei der Antwort

Verfasst: 17.02.2007, 22:17
von wegerechtsgeschädigter
ok,
also hat A nicht eine laute Hupe?damit kann man B echt entnerven
und innerhalb der ortschaft-wen kümmerts ?es ist ein privat grundstück,darauf kann xyz machen was xyz will. solang es nicht das wegerecht oder xyz behindert_

Verfasst: 17.02.2007, 23:45
von Andi12
B macht das ja um A zu nerven, da kann man lange hupen bis B den Weg frei gibt.
Hat A keine anderen Möglichkeiten

Andi

Verfasst: 18.02.2007, 09:30
von wegerechtsgeschädigter
doch freilich,a kann zb.beweisfotos machen ,am besten noch einpar zeugen dazu ,dann abdamit zum gericht und schon hat a eine einstweilige verfügung und der weg bleibt frei !
weil das sonst für b teuer wird. :evil:

Verfasst: 18.02.2007, 09:35
von Andi12
Ja aber es parkt ja nicht B sondern seine Besucher C,D,E,F...... muss ich da jedem eine einstweilige Verfügung um die Ohren hauen. Die wissen ja nicht das man da nicht parken darf.

Andi

Verfasst: 18.02.2007, 09:39
von wegerechtsgeschädigter
das spielt keine rolle ,B ist dafür verantwortlich das der weg freibleibt!!
das muss B seinen besuchern eintrichtern ,sonst gehts an den geldbeutel :!:

Verfasst: 18.02.2007, 09:43
von Klaus
Na ganz so einfach wirds nicht. B ist nicht Hausmeister und Schutzmann für A. Man wird höchstens durchsetzen können das A keiner erlaubt dort zu parken, jedoch ist er nicht für Falschparker und andere böse Menschen verantwortlich.
Bei einem z.b. hundert Meter langen Wegerecht in der Münchner Innenstadt wäre das ein Fulltimejob.

Klaus

Verfasst: 26.02.2007, 13:23
von Uesenberg
So ein Problem haben wir auch.
Bei uns gibt es einen Hof, an dessen Ende zwei Garagen stehen. Der Hof ist nicht so breit, dass zwei Autos nebeneinander durchfahren können.
Nun Parkt der neue Freund A unserer Nachbarin B im Hause ständig vor ihrer Garare, dass wir mit unserem Auto kaum mehr in unsere rein und raus fahren können.
Ich habe A höflich gefragt ob er sein Auto nicht anderst parken kann, da musste ich mir anhören dass ich zu doof zum parken sei. Na toll dachte ich. Ich habe mit A noch nie ein Wort geredet und dann bekommt man gleich so eine Antwort.
Unser Vermieter hat dann versucht mit ihm darüber zu reden. Denn es besteht in unserem Hof sowieso ein generelles dauer Parkverbot. Nur für Be- und Endladen darf man im Hof parken. Aber das hat leider auch nicht geholfen. Leider ist A zu Stur.
Nun bekommt A vom Vermieter ein Hausverbot erteilt (einstweilige Verfügung) und bei wiederholten vergehen (so der Vermieter) eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Was kann man sonst noch unternehmen, wenn man so einen Dauerfalschparker im Hof hat. A wohnt ja nicht hier im Hause.
Kann da die Polizei auch helfen.

Is ja übel wenn man nicht mal mehr seine Garage richtig nutzen kann.

Verfasst: 26.02.2007, 13:42
von Klaus
Man kann die Miete mindern oder wenn man nicht rauskommt die Polizei rufen. Der Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, ein Tor anbringen oder die Polizei rufen

Klaus