uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht
Verfasst: 05.02.2015, 14:16
Hallo,
bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall:
A kauft Reihenendhaus mit einem im Grundbuch eingetragenes uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht zu Gunstens Eigentümer des mittleren Hauses. (B) seit 1965. Beim Verkauf wurde uns durch Voreigentümer und Makler mehrfach bestätigt das es zwar dieses Recht gibt aber nicht mehr genutzt wird. Bei Besichtigung erschien es mir auch völlig unlogisch das noch jemand durch meinen Garten läuft. Leider waren wir in dem Fall zu gutgläubig.
B besteht aus einer WEG die ein Sondernutzungsrecht vereinbart haben. Nur der Eigentümer der Erdgeschosswohnung darf das hinterliegende Grundstück betreten. Das es eine WEG gibt haben wir erst später erfahren da die Wohnung nicht bewohnt ist. Der Eigentümer dieser oberen Wohnung ist auch Eigentümer des Reihenendhauses auf der anderen Seite.
Auf die Frage an einen Anwalt ob wir ein Recht auf Kaufrückabwicklung haben da wir der Meinung sind das bei einem entscheidenden Kaufkriterium bewusst gelogen wurde machten man uns aber wenig Hoffnung auf Erfolg.
Im Laufe der nun 1,5 Jahre stellten wir jedoch fest dass das Wegerecht z.T. für Dinge genutzt wird die unserer Ansicht nach nicht notwendig sind da sie auch durch den Hauseingang auf der Vorderseite erledigt werden können. Die Erdgeschosswohnung hat einen direkten Zugang über eine Terrasse auf das hinterliegende Grundstück. Der andere Eigentümer geht auf unserem Grundstück hin und her. Er meint er darf das auch wenn er das herrschende Grundstück nicht betreten darf. Einen Grund muss er dafür nicht haben. Das nun Eigentümer Erdgeschoss gezwungen sind ihre Mülltonnen hinten abzustellen aufgrund der Sondernutzung (der andere Eigentümer weigert sich, das die Tonnen vor dem Haus abgestellt werden ) leuchtet mir ein. Aber es gibt ja fest Abholzeiten. ( 2x monatlich für Rest- bzw. Papiermüll). Kann ich denn nicht darauf bestehen, dass die Tonnen ausschließlich zu diesen Zeiten durchgezogen werden, oder muss ich es erdulden das B ( aufgrund spezieller Müllentsorgungspraktiken) dies mehrmals wöchentlich macht? Wie wir später erfahren haben, hat B auf die Benutzung des Wegerechte mehrere Jahre verzichtet weil sie sich mit den Voreigentümern gestritten haben. Aber da wir ja so nett sind könne man nun wieder laufen!
Für uns stellte sich dann die Situation so dar, das wir der Meinung waren das es, wenn überhaupt, höchstens eine Notwendigkeit für die Benutzung des Wegerechtes gibt für eben diese Mülltonnen. Alle anderen Argumente waren konstruiert und lebensfremd. Wir also zum Anwalt und eine Feststellungsklage eingereicht. Der Richter entschied...das Wegerecht bleibt. Auch für die Person die das Grundstück nicht betreten darf. Nur bei der Begründung werde ich echt wütend. Wortlaut: " Na ja, es ist ja nicht wirklich notwendig, aber praktisch." Ich dachte immer, die Benutzung eines Wegerechts ist auf das Notwendigste zu beschränken. Nicht auf das was praktisch ist.
Wir haben nun die Möglichkeiten weiterzuklagen. Bin mir aber sehr unsicher ob es wirklich Sinn macht. Andererseits fällt es mir schwer das so hinzunehmen.
Es gibt ja hier einige die sich sehr gut mit der Materie auskennen. Was meint ihr? Weiter klagen oder hinnehmen???
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich wiedergeben.
Danke für Eure Antworten und Meinungen.
LG Nicole
bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall:
A kauft Reihenendhaus mit einem im Grundbuch eingetragenes uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht zu Gunstens Eigentümer des mittleren Hauses. (B) seit 1965. Beim Verkauf wurde uns durch Voreigentümer und Makler mehrfach bestätigt das es zwar dieses Recht gibt aber nicht mehr genutzt wird. Bei Besichtigung erschien es mir auch völlig unlogisch das noch jemand durch meinen Garten läuft. Leider waren wir in dem Fall zu gutgläubig.
B besteht aus einer WEG die ein Sondernutzungsrecht vereinbart haben. Nur der Eigentümer der Erdgeschosswohnung darf das hinterliegende Grundstück betreten. Das es eine WEG gibt haben wir erst später erfahren da die Wohnung nicht bewohnt ist. Der Eigentümer dieser oberen Wohnung ist auch Eigentümer des Reihenendhauses auf der anderen Seite.
Auf die Frage an einen Anwalt ob wir ein Recht auf Kaufrückabwicklung haben da wir der Meinung sind das bei einem entscheidenden Kaufkriterium bewusst gelogen wurde machten man uns aber wenig Hoffnung auf Erfolg.
Im Laufe der nun 1,5 Jahre stellten wir jedoch fest dass das Wegerecht z.T. für Dinge genutzt wird die unserer Ansicht nach nicht notwendig sind da sie auch durch den Hauseingang auf der Vorderseite erledigt werden können. Die Erdgeschosswohnung hat einen direkten Zugang über eine Terrasse auf das hinterliegende Grundstück. Der andere Eigentümer geht auf unserem Grundstück hin und her. Er meint er darf das auch wenn er das herrschende Grundstück nicht betreten darf. Einen Grund muss er dafür nicht haben. Das nun Eigentümer Erdgeschoss gezwungen sind ihre Mülltonnen hinten abzustellen aufgrund der Sondernutzung (der andere Eigentümer weigert sich, das die Tonnen vor dem Haus abgestellt werden ) leuchtet mir ein. Aber es gibt ja fest Abholzeiten. ( 2x monatlich für Rest- bzw. Papiermüll). Kann ich denn nicht darauf bestehen, dass die Tonnen ausschließlich zu diesen Zeiten durchgezogen werden, oder muss ich es erdulden das B ( aufgrund spezieller Müllentsorgungspraktiken) dies mehrmals wöchentlich macht? Wie wir später erfahren haben, hat B auf die Benutzung des Wegerechte mehrere Jahre verzichtet weil sie sich mit den Voreigentümern gestritten haben. Aber da wir ja so nett sind könne man nun wieder laufen!
Für uns stellte sich dann die Situation so dar, das wir der Meinung waren das es, wenn überhaupt, höchstens eine Notwendigkeit für die Benutzung des Wegerechtes gibt für eben diese Mülltonnen. Alle anderen Argumente waren konstruiert und lebensfremd. Wir also zum Anwalt und eine Feststellungsklage eingereicht. Der Richter entschied...das Wegerecht bleibt. Auch für die Person die das Grundstück nicht betreten darf. Nur bei der Begründung werde ich echt wütend. Wortlaut: " Na ja, es ist ja nicht wirklich notwendig, aber praktisch." Ich dachte immer, die Benutzung eines Wegerechts ist auf das Notwendigste zu beschränken. Nicht auf das was praktisch ist.
Wir haben nun die Möglichkeiten weiterzuklagen. Bin mir aber sehr unsicher ob es wirklich Sinn macht. Andererseits fällt es mir schwer das so hinzunehmen.
Es gibt ja hier einige die sich sehr gut mit der Materie auskennen. Was meint ihr? Weiter klagen oder hinnehmen???
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich wiedergeben.
Danke für Eure Antworten und Meinungen.
LG Nicole