Durchfahrtsbreite

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Matze0505
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Durchfahrtsbreite

Beitrag von Matze0505 » 17.04.2015, 11:42

Also A haben vor sieben Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Dahinter liegt ein Gartengrundstück (1000m²)und dieser Eigentümer B hat das Wegerecht durch unser Grundstück.
Die Zufahrt wird durch ein Tor begrenzt, welches an Zwei gemauerten Säulen befestigt ist (besteht mind. schon 40 Jahre). Das Wegerecht wurde 2002 vom Vorbesitzer des Hauses A
ins Grundbuch eintragen lassen. Die gemauerten Säulen haben eine Lichte Maß von 2,58 m + die Befestigung Tor sind es 2,48 m Durchfahrtsbreite.
Laut dem Schreiben vom Notar (2002) soll der "Weg" eine ]Durchfahrtsbreite von ca.3,00 m betragen, und nur von landwirtschaftlichen Geräten mit max.3,5 t zu befahren.
Nun verlangt der Nutzer B des Wegerechts A soll die Einfahrt verbreitern innerhalb von 14 Tagen. Sollte A dem nicht nachkommen, werde sein Wegerecht durchsetzen ?
Wie soll A sich nun Verhalten?



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Klaus
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Re: Durchfahrtsbreite

Beitrag von Klaus » 17.04.2015, 12:25

Unsere Regeln zu lesen wäre nett gewesen.

1. Der Nachbar B hat einen Beseitigungsanspruch aus §1004 BGB. Der wäre aber leider bereits seit 30 Jahren verjährt, wenn er je bestanden hätte.

2. Das Wegerecht wird auf den vorhandenen Weg eingetragen. War da also bereits bei der Eintragung ein Tor, dann gilt das Wegerecht auf dem verbleibenden Rest.
Sollte A dem nicht nachkommen, werde er sein Wegerecht durchsetzen ?
Da wäre ich gespannt. B wird einen Anwalt nehmen und dann den Schreiben lassen. Danach wird er evtl. sogar noch klagen. Erst dann würde ich auch einen Anwalt nehmen, den zahlt dann der Verlierer. Ich würde mich auf keinen Fall vergleichen, auch wenn ein Richter gerne drängt.

Ich habe auch so ein Wegerecht mit einem ehemlaligenTelegrafenmasten im Weg. Mein Anspruch war auch verjährt. Das nennt man Pech

Klaus
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Matze0505
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Re: Durchfahrtsbreite

Beitrag von Matze0505 » 31.03.2021, 19:06

Hallo,
nun haben wir 2021 und unser Nachbar B macht wieder Terror betreffs des Durchfahrtsrecht, B beharrt auf seiner 3 Meter Breite für die Durchfahrt.
Es sind aber zwischen den Säulen nur 2,48, und die waren es schon bevor A das Haus gekauft hat. Er will morgen mit dem Traktor kommen und einer
Walze von 2,20 Meter dran und legt es drauf an etwas umzufahren.
Wie oben schon geschrieben, steht im schreiben vom Grundbuch ca. 3 Meter ?

Klaus
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Re: Durchfahrtsbreite

Beitrag von Klaus » 31.03.2021, 20:40

Der Anspruch auf Entfernung des Hinderniss ist verjährt, alles bleibt wie es ist. Zerstört er die Anlage baut man sie auf seine Kosten wieder auf.
2,20 bei 2,48 gehen doch
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