Durchfahrtsbreite
Verfasst: 17.04.2015, 11:42
Also A haben vor sieben Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Dahinter liegt ein Gartengrundstück (1000m²)und dieser Eigentümer B hat das Wegerecht durch unser Grundstück.
Die Zufahrt wird durch ein Tor begrenzt, welches an Zwei gemauerten Säulen befestigt ist (besteht mind. schon 40 Jahre). Das Wegerecht wurde 2002 vom Vorbesitzer des Hauses A
ins Grundbuch eintragen lassen. Die gemauerten Säulen haben eine Lichte Maß von 2,58 m + die Befestigung Tor sind es 2,48 m Durchfahrtsbreite.
Laut dem Schreiben vom Notar (2002) soll der "Weg" eine ]Durchfahrtsbreite von ca.3,00 m betragen, und nur von landwirtschaftlichen Geräten mit max.3,5 t zu befahren.
Nun verlangt der Nutzer B des Wegerechts A soll die Einfahrt verbreitern innerhalb von 14 Tagen. Sollte A dem nicht nachkommen, werde sein Wegerecht durchsetzen ?
Wie soll A sich nun Verhalten?
Die Zufahrt wird durch ein Tor begrenzt, welches an Zwei gemauerten Säulen befestigt ist (besteht mind. schon 40 Jahre). Das Wegerecht wurde 2002 vom Vorbesitzer des Hauses A
ins Grundbuch eintragen lassen. Die gemauerten Säulen haben eine Lichte Maß von 2,58 m + die Befestigung Tor sind es 2,48 m Durchfahrtsbreite.
Laut dem Schreiben vom Notar (2002) soll der "Weg" eine ]Durchfahrtsbreite von ca.3,00 m betragen, und nur von landwirtschaftlichen Geräten mit max.3,5 t zu befahren.
Nun verlangt der Nutzer B des Wegerechts A soll die Einfahrt verbreitern innerhalb von 14 Tagen. Sollte A dem nicht nachkommen, werde sein Wegerecht durchsetzen ?
Wie soll A sich nun Verhalten?