Ich möchte dir denoch noch hier deine Aufgezeigten Punkte beantworten.
zu1: Das kann wohl keiner mehr genau sagen, da es als Nachweis auch laut Anwalt B nurnoch den Plan gibt.
(Hätte er mehr gefunden hätte er dies wohl A auch angeheft um die Forderung weiter zu untermauern.)
A kann sich da nur auf die Angaben seiner Tante und älteren Dorfbewohnern verlassen die wie folgt lauten:
Zu2: Die Grundstücke wurden nie geteilt. Sie waren immer zumindest soweit es durch Akten/Pläne belegbar ist immer eigenständige Grundstücke.Dort wo der eingezeichnete Weg endet stand bei dem Bauernhof die Scheune wo das Vieh gehalten wurde.
Vermutlich wurde das früher eingetragen um das Vieh ein und auszubringen.
Zu3. Wie gesagt im Prinzip nach der Meinung von A eben garnicht, da der Haupteingang an einer öffentlichen Straße liegt.
Der stritige Bereich entstand, da B seinen Neubau direkt an das Gebäude von A setzte. Zwischen Beiden Wänden sind ein paar cm luft. Nach As Meinung ist dieser aktuelle Zustand gerade weil Neubau grob fahlässig Selbstverschuldet.
Zu4: Im Prinzip Hätte B den Vorteil, da er dann seinen gewünschten Weg zu der Terrasse hätte.
Nachteil hätte A da der Garten weg müsste und das Grundstück massiv abgewertet und die nutzung stark eingeschränkt wäre. Durch die Enge wäre z.B. für A ein Parken auf dem eigenen Grund nichtmehr möglich.
Zu5: Das will A doch schwer hoffen.