Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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AMM801
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Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von AMM801 » 25.07.2015, 11:45

Hallo,

die Situation ist folgende:

X haben vor 3 Jahren ein Grundstück gekauft auf dem ein Wege und Fahrrecht zugunsten des dahinter liegenden Grundstückes eingetragen ist, es handelt sich dabei um ein Gartengrundstück. Der Eintrag ist von 1958.

Der Nachbar Y welchem das Grundstück wohl damals noch nicht gehörte hat über die Jahre wohl entlang unseres Grundstücks diverse kleinere Grundstücke mit unterschiedlichen Flurnummern gekauft und zu einem Grundstück verschmelzen lassen.

Vor kurzem wurden das Grundstück des Nachbarn an seinen Sohn verkauft, aufgrund diverser Streitigkeiten bestand jetzt Klärungsbedarf zum Wegerecht.

Das Wegerecht bezieht sich auf die Flurnummer A, Der Nachbar hat seine Flurnummern A,B,C zu einem Grundstück verschmolzen: Grundstück D.

Vor etwa 35 Jahren wurde entlang der Grenze ein Zaun (Höhe 1 meter) errichtet mit einem Tor zum ehemaligen Grundstück C, über das ehemalige Grundstück A auf welches das Wegerecht lautet wurde von Ihm das Gelände seither nie betreten da es kein Tor zu A gibt. Der Zaun und das Tor stehen ca. 1 Meter auf unserem Grundstück sind also unser Eigentum.

Auf Nachfrage beim Grundbuchamt wurde uns mitgeteilt das die Flurnummer von Grundstück A gelöscht wurde, für das jetzt neue Grundstück D ist kein Wegerecht eingetragen.

wollen jetzt den Hofbereich sanieren und neu gestalten (Hoftor und Mauer entlang der Grenze neu). Der Nachbar Y pocht auf sein Recht sein Grundstück weiterhin über den Zugang des ehemaligen Grundstückes C zu betreten. Dies würde bedeuten das unser kompletter Hofbereich offen zugänglich sein muss das der Zugang zu ehemals C in der letzten Ecke X Hofes liegt, das Wegerecht zu ehemals A bezieht sich auf ein Grundstück das mehr als 30 Meter weiter weg liegt.

X Ansicht nach ist das Wegerecht erloschen/ungültig es kann doch nicht sein das er seine Grundstücke vergrößert und dadurch das Wegerecht von A automatisch für das komplette neue Grundstück D gilt. ?

Das neue Grundstück D grenzt jetzt auch direkt an sein Haus an, somit ist es Ihm möglich durch sein Haus auf sein Grundstück zu gelangen, wie überall auch, vorne Haus hinten Garten also keine unübliche Situation.

Kann X dem Nachbarn Y das überqueren unseres Hofes verbieten und eine Mauer errichten?

Danke vorab für Eure Mühe!



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 12:13

Auf Nachfrage beim Grundbuchamt wurde uns mitgeteilt das die Flurnummer von Grundstück A gelöscht wurde, für das jetzt neue Grundstück D ist kein Wegerecht eingetragen.
Wenn ich das richtig verstanden haben, geht es nur im die beiden Grundstücke A und D. Ist da nichts eingetragen dann gibts nichts. Ich würden den Weg verschliessen. Wobei ich erst mal einen Zaun ziehen würde, so ne Mauer ist ja teuer. Den vor Gericht und auf hoher See.....

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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von AMM801 » 25.07.2015, 12:23

Hallo,

Grundstück A wurde ja gelöscht. Für das neue Grundstück D gibt es keine Eintragungen...

Also wäre eine durchgehende Mauer ohne Tor entlang der Grenze machbar, sprich es existiert kein Wegerecht mehr?

Es muss leider eine Mauer werden da die Eigentümerin schon tätlich angegriffen wurde, da sind die Kosten dann egal Haupstache es herrscht endlich Ruhe...

Danke!

Klaus
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 13:29

Wenn das Grundnstück des Eigentümer der die Mauer bauen will keine Belastung im Grundbuch hat, es auch keine Baulast in Baulastenverzeichnis (gibts nicht überall) gibt. Dann kann der Eigentümer machen was er will.
Hat der Nachbar für sein Grundstück keinen Zugang könnte er ein Notwegerecht einklagen.

Grundstücke sind das mit den Flurnummern in aktuellen Plan

Wurde die Belastung fehlerhaft gelöscht.....aber wer kann das sagen
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von AMM801 » 25.07.2015, 14:25

Hallo Klaus,

Der Nachbar hat ja einen Zugang zum Grundstück durch sein Haus. Für den Eigentümer der aktuellen Flurnummer (D) ist kein Wegerecht eingetragen nur für die gelöschte Flurnummer (A).

Das Löschen der Flurnummer erfolgte ja scheinbar durch das verschmelzen der Grundstücke.

Eine Mauer bringt ja nichts wenn er trotzdem weiter ein Wegerecht hätte.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt er ein Notwegerecht?

Kompliziert...

Klaus
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 14:29

Wenn man ein Grundstück nicht mehr betreten kann hat man Anspruch auf ein Notwegerecht. Es sei denn man schafft die Not selber weil man vorne ein Haus hinbaut.
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von AMM801 » 25.07.2015, 14:34

Also reicht der Zutritt durch ein Haus zum Grundstück nicht aus?

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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 15:09

Das Haus steht doch auf den Grundstück. Grundstück ist alles was unter der Flurnummer ist. Baut man sein Haus so blöd das man nur durch den Keller in den Garten kann hat man Pech.
Man muss sich eben die Rechte irgendwie sichern, wenn man welche will.

Daher würde ich erst einen Zaun ziehen und mal abwarten ob der Nachbar irgendwelche Rechte findet, bevor ich eine Mauer hinstell, die ungleich teurer ist.
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Re: Erlischt Wegerecht bei Verschmelzung von Grundstücken?

Beitrag von Mia » 27.07.2015, 19:50

Bei uns lag der Fall etwas anders, aber vielleicht hilft das ein wenig.

Haus A und B sind ein Reihenhaus, Haus A hatte ein Wegerecht über Grundstück B um in seinen Garten zu kommen. Irgendwann wurde ein Streifen des Grundstücks B an C verkauft, auf diesem Streifen lag ein Teil des Wegerechts. Das Wegerecht wurde nun auch als Belastung bei C eingetragen und bestand fort.

Das Wegerecht ist mittlerweilen (aus anderen Gründen) gelöscht. Ich will damit sagen, daß das Wegerecht wohl nicht automatisch untergeht. Am Besten mal im Grundbuchamt forschen, genauen Verlauf und Wortlaut der Nutzung anschauen, dann wird es vielleicht klarer.

Der Bewohner von Haus A (in meinem Fall) kann jetzt jedenfalls auch nur durch sein Haus in den Garten gelangen.

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