Erlöschen Wegerecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
theo10
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2016, 06:04

Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von theo10 » 28.03.2016, 06:18

Sachverhalt: Im Grundbuch des Grundstückes a ( herschendes Grunstück ) ist ein Wegerecht zu Gunsten der namentlich genau benannten Personen des Grundstückes b ( dienendes Grundstück ) eingetragen. Grundstück b liegt hinter Grundstück a. Es handelt sich um Gartenland. Wenn alle Personen des Grundstückes b verstorben sind, ist dann das Wegerecht erledigt oder geht es an die Erben der Verstorbenen über bzw. muss oder kann das Wegerecht neu verhandelt werden?



Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von Klaus » 28.03.2016, 08:02

Die Antwort wäre "Nein", aber es kann gelöscht werden. Da es den berechtigten nicht mehr gibt müsste das auch im Alleingang gehen, mal aufs Grundbuchamt gehen.

Da aber B hinter A liegt stellt sich die Frage wie B danach erreicht werden kann. Notfalls hätte B ein Notwegerecht ?!?
Der Unterschied wäre das man für ein Notwegerecht eine geringe Geldrente bekommen würde.
Aber da kommt es daruaf an wie dieses gefangene Grundstück entstanden ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste