Wegerecht+Schlüsselweitergabe
Verfasst: 13.04.2016, 16:10
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Weitergabe von Schlüsseln. A hat auf eigene Kosten ein Tor von der Straße installiert und B für den berechtigten Personenkreis (Anzahl der Bewohner) die Schlüssel für das Tor ausgehändigt.
B gibt bei z. B. stattfindenden Partys diese Schlüssel an seine Besucher weiter, damit diese sich dann alleine über das Grundstück von A bewegen können, um u. a. auf der Straße weitere Besucher in Empfang zu nehmen oder die sich zum Einkaufen etc. wegbewegen und dann nach einiger Zeit wiederkommen und sich auch hier wieder mittels Schlüssel allein über das Grundstück von A zum Grundstück B zu bewegen.
A bittet B seine Besucher am Tor in Empfang zu nehmen und diese auch wieder hinauszubegleiten, um u. a. sicherzustellen, dass Autos und andere Dinge auf dem Grundstück von A auch der entsprechenden Sicherheit zukommen zu lassen. Dies lehnt B kategorisch ab. Nach seiner Aussage hat er ja Wegerecht und kann den Schlüssel an JEDEN weitergeben kann, wie er lustig ist.
Dass bereits nach solchen Partys stark alkoholisiert und laut sich über das Grundstück von A hinwegbewegt wird ist das Eine, dass zudem auch das Auto bespuckt wurde, wird natürlich ganz klar abgestritten. A kann dies ja aber auch nicht beweisen. Das Auto von A steht draußen, neben dem Wegerecht, so dass es auch nicht anders geschützt werden kann.
Ist es wirklich rechtens, dass sich Fremde mit dem Schlüssel alleine Zugang über das Grundstück von A verschaffen können, weil dieser ihnen von B bereitwillig ausgehändigt wird?
Vielen Dank fürs Zulesen und ich hoffe sehr auf eine Antwort.
Bea.
ich habe eine Frage bzgl. der Weitergabe von Schlüsseln. A hat auf eigene Kosten ein Tor von der Straße installiert und B für den berechtigten Personenkreis (Anzahl der Bewohner) die Schlüssel für das Tor ausgehändigt.
B gibt bei z. B. stattfindenden Partys diese Schlüssel an seine Besucher weiter, damit diese sich dann alleine über das Grundstück von A bewegen können, um u. a. auf der Straße weitere Besucher in Empfang zu nehmen oder die sich zum Einkaufen etc. wegbewegen und dann nach einiger Zeit wiederkommen und sich auch hier wieder mittels Schlüssel allein über das Grundstück von A zum Grundstück B zu bewegen.
A bittet B seine Besucher am Tor in Empfang zu nehmen und diese auch wieder hinauszubegleiten, um u. a. sicherzustellen, dass Autos und andere Dinge auf dem Grundstück von A auch der entsprechenden Sicherheit zukommen zu lassen. Dies lehnt B kategorisch ab. Nach seiner Aussage hat er ja Wegerecht und kann den Schlüssel an JEDEN weitergeben kann, wie er lustig ist.
Dass bereits nach solchen Partys stark alkoholisiert und laut sich über das Grundstück von A hinwegbewegt wird ist das Eine, dass zudem auch das Auto bespuckt wurde, wird natürlich ganz klar abgestritten. A kann dies ja aber auch nicht beweisen. Das Auto von A steht draußen, neben dem Wegerecht, so dass es auch nicht anders geschützt werden kann.
Ist es wirklich rechtens, dass sich Fremde mit dem Schlüssel alleine Zugang über das Grundstück von A verschaffen können, weil dieser ihnen von B bereitwillig ausgehändigt wird?
Vielen Dank fürs Zulesen und ich hoffe sehr auf eine Antwort.
Bea.