Wegerecht+Schlüsselweitergabe

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Bea2101
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Wegerecht+Schlüsselweitergabe

Beitrag von Bea2101 » 13.04.2016, 16:10

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Weitergabe von Schlüsseln. A hat auf eigene Kosten ein Tor von der Straße installiert und B für den berechtigten Personenkreis (Anzahl der Bewohner) die Schlüssel für das Tor ausgehändigt.

B gibt bei z. B. stattfindenden Partys diese Schlüssel an seine Besucher weiter, damit diese sich dann alleine über das Grundstück von A bewegen können, um u. a. auf der Straße weitere Besucher in Empfang zu nehmen oder die sich zum Einkaufen etc. wegbewegen und dann nach einiger Zeit wiederkommen und sich auch hier wieder mittels Schlüssel allein über das Grundstück von A zum Grundstück B zu bewegen.

A bittet B seine Besucher am Tor in Empfang zu nehmen und diese auch wieder hinauszubegleiten, um u. a. sicherzustellen, dass Autos und andere Dinge auf dem Grundstück von A auch der entsprechenden Sicherheit zukommen zu lassen. Dies lehnt B kategorisch ab. Nach seiner Aussage hat er ja Wegerecht und kann den Schlüssel an JEDEN weitergeben kann, wie er lustig ist.

Dass bereits nach solchen Partys stark alkoholisiert und laut sich über das Grundstück von A hinwegbewegt wird ist das Eine, dass zudem auch das Auto bespuckt wurde, wird natürlich ganz klar abgestritten. A kann dies ja aber auch nicht beweisen. Das Auto von A steht draußen, neben dem Wegerecht, so dass es auch nicht anders geschützt werden kann.

Ist es wirklich rechtens, dass sich Fremde mit dem Schlüssel alleine Zugang über das Grundstück von A verschaffen können, weil dieser ihnen von B bereitwillig ausgehändigt wird?

Vielen Dank fürs Zulesen und ich hoffe sehr auf eine Antwort.

Bea.



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Klaus
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Re: Wegerecht+Schlüsselweitergabe

Beitrag von Klaus » 13.04.2016, 16:39

Also mal davon ausgehend das B ein normales Wegerecht hat.
A bittet B seine Besucher am Tor in Empfang zu nehmen
A hat wohl einen an der....... , aber ganz schwer. A hat B den Weg zu Verfügung zu stellen. Daüber durfen alle "Berechtigte", also Bewohner, Besucher, Lieferanten und zwar wann, wie, wie oft und wieso auch immer.
Wem B seinen Schlüssel gibt, obliegt der Verantwortung von B.

Ich würde mal prüfen, wieso B um Besuch zu bekommen zu einem Tor gehen muss um aufzusperren. Ein mir bekannter Nachbar Z hat dies auch versucht und ein Richter hat ihm diese Idee um die Ohren gehauen. Das stellt eine Behinderung dar die nicht hinnehmbar ist. Ohne einen Türdrücker bleibt das Tor offen. Und B muss kein Türdrücker installieren oder einer Installation zu stimmen. Der Z hat es Ersatzweise mit "In der Nacht" versucht und unterlag ebenfalls.

A stellt einen Weg zu Verfügung, B darf diesen Weg überqueren. B ist der jeweilige Bewohner, Besucher, Lieferant. Mehr Bedingungen gibt es nicht

Klaus
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Bea2101
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Re: Wegerecht+Schlüsselweitergabe

Beitrag von Bea2101 » 21.04.2016, 13:37

Vielen Dank für die Antwort und sorry, ich kann jetzt erst darauf antworten.

Die Toranlage ist von A in Abstimmung mit "altem B" gebaut worden. Nachdem "alter B" verstarb, kaufte "junger B" das hintere Grundstück. Die Gegebenheiten waren ihm beim Kauf ja durchaus bekannt. Insofern weiß ich nicht, was jetzt überprüft werden, respektive wozu er zustimmen muss. Briefkasten/Klingel für B existieren auch.

Wenn dem so ist, dass er jedem den Schlüssel aushändigen kann und demzufolge jeder Fremde das Grundstück A ALLEINE betreten kann, dann muss A wohl auch weiterhin hinnehmen, dass Autos von Fremden beschmutzt werden "dürfen", mit großen Baufahrzeugen der Weg befahren wird, welcher an Stellen abgesunken ist. Zudem auf dem Grundstück B Autos repariert und verkauft werden, die Probefahrt beginnt natürlich auf Grundstück B und geht über Grundstück A auf die Straße hinaus - auch alles OK? Die Sicherheit von Grundstück A hat dabei keine Relevanz?

Wenn innerhalb der Familie des B der Schlüssel weitergereicht wird, finde ich das vollkommen legitim, aber jugendliche Freunde/Bekannte alleine mehrfach über das Grundstück vor allem zur Nachtzeit hin und herzuschicken, halte ich nach meinem Verständnis für nicht gerechtfertigt. Das Wegerecht beinhaltet doch sicher auch Pflichten. Sorry, aber mit dem "alten B" gab es jahrelang keinerlei Probleme. Und das B sich aufführt wie der König über das Wegerecht ist für A natürlich tragend, aber es wird auch durchaus von anderen Nachbarn mit großem Unverständnis darauf reagiert.

Danke trotz allem, Bea.

Klaus
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Re: Wegerecht+Schlüsselweitergabe

Beitrag von Klaus » 21.04.2016, 13:48

Das Wegerecht beinhaltet doch sicher auch Pflichten.
Nein!!!

Der eine darf drüber, der andere darf drüber lassen. EInzig Unterhaltspflichten können entstehen, die dann der Eigentümer dem Nutzen "ANTEILIG" in Rechnung stellen kann.

Fremde Autos ist eine anderen Sache, die dürfen nur dann drüber wenn Sie etwas zu Haushalt bringen. Da A aber nicht kontrollieren darf, eigentlich jeder. Es sei denn einer wäre so doof schriftlich zu erklären nur aus Bosheit hin und her zu fahren.
Sorry, aber mit dem "alten B" gab es jahrelang keinerlei Probleme.
Klar, wenn alle nach der Pfeife von A tanzen, warum soll es da Schwierigkeiten geben

A stellt einen Weg zu Verfügung, B darf diesen Weg überqueren. B ist der jeweilige Bewohner, Besucher, Lieferant. Mehr Bedingungen gibt es nicht .
Ist eigentlich ganz einfach
Die Sicherheit von Grundstück A hat dabei keine Relevanz?
Wenn man keinen auf sein Grundstück lassen will, dann sollte man eben keine Wegerecht evergeben. A hat aber erlaubt das das Grundstück von Fremden genutzt werden darf. Da wird A wohl selber schuld sein.

A sollte man etwas im Forum lesen - dann lernt A was A un B so dürfen.....
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