Wegerecht - immer wieder neuer Ärger

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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lutzine
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Wegerecht - immer wieder neuer Ärger

Beitrag von lutzine » 13.06.2016, 22:08

Ich bin leider auf der anderen Seite in einer ähnlichen Situation. A gehört das Grundstück links und rechts von dem gepflasterten Weg, auf dem der Nachbar B ein Durchfahrtsrecht hat. Üblicherweise wird die Wiese 2x jährlich gemäht. Da A grad krank ist, und die Pflanzen auch später dran sind, wegen dem Wetter (A sammle Kräuter davon ein) wurde noch nicht gemäht. Somit steht links und recht von der "Straße" hohes "Gras". Nun hat sich der Nachbar B erdreistet, ohne auch nur einmal VORHER ein Wort zu A zu sagen, einfach dort zu mähen! A bin vor Wut fast geplatzt, als A das gesehen habe, vor allem, da es beim normalen Fahren nicht stört, der Weg ist sicher 4m breit. Allerdings kann er jetzt sicher nicht so rasen, wie er und seine Familie das generell so tun. A habe 4 Kinder, und als ich das Haus gekauft hab, sagte er zu mir, MEINE Kinder dürfen in MEINEM Hof nicht spielen, weil er da mit SCHWUNG hochfahren muss, und sonst ja aus Versehen die Kinder anfahren könnte (oder so ähnlich) A war so geschockt, dass ich keine Antwort darauf geben konnte. Was A nun? IcA h bin echt sauer, dass mein Walderdbeeren und auch Kräuter die ich noch nutzen wollte, jetzt einfach umgemäht wurden! Achja, sein Besuch parkt auch öfters mal bei uns IM Hof...ungefragt versteht sich!!



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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Re: Wegerecht - immer wieder neuer Ärger

Beitrag von Klaus » 13.06.2016, 22:28

Eigenes in eigenen Beiträgen einstellen und Regeln mit A und B einhalten,

Der berechtige darf natürlich den Weg frei mähen wenn das erforderlich ist. Und die Kinder müssen den Weg verlassen wenn B den weg nutzen will.

B darf über A auf sein Grundstück. A hat platz zu machen wenn B drüber will. Alles andere muss nicht sein.

Aber wie immer: es kommt schon drauf wie es tatsächlich ist.

Gegen Raser helfen Poller. Und wenn man "Schwung" braucht um hochzukommen, sollte ein Sachverständiger mal prüfen ob der Weg so überhaupt befahrbar ist. :-) Da würde ich bei 4 Meter breite zwei Schikanen einbauen. Denn die 4 Meter sind nicht das Privat des Nachbarn, sonder die Beschreibung wo der Weg ist.

Viel haben eine Wegrecht auf dem "Hofraum", dürfen da aber nicht im Kreis fahren..
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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