Haftung für Abwasserkanal
Verfasst: 30.08.2016, 09:06
Hallöchen,
wie steht es um die Haftung für Schäden an Abwasserkanälen?
Quer durch das Hanggrundstück des Hauseigentümers A verläuft ein Kanal. Da weder eine Eintragung im Baulastenverzeichnis besteht, noch eine Eintragung im Grundbuch vorhanden ist, konnte A dies vor dem Kauf unmöglich wissen. Jedoch ergab ein Vorsprechen bei der Gemeinde B, dass dieser Kanal öffentlich ist und das Abwasser von einigen Häusern, die oberhalb im Hang stehen über diesen entwässern.
Da A einige Bäume auf dem Grundstück hat und weitere folgen sollten und Terrassierung des Hanges sowie ein Teich geplant waren stört dieser Kanal natürlich. Welche Möglichkeit hat A seine Wünsche umzusetzen?
Desweiteren, was noch viel wichtiger ist, wie ist es mit der Haftung für Schäden am Kanal beispielsweise durch Wurzeleinwuchs bereits bestehender Bäume? B behauptet, dass A haftbar ist, wenn Schäden am Kanal entstehen.
Liebe Grüße
wie steht es um die Haftung für Schäden an Abwasserkanälen?
Quer durch das Hanggrundstück des Hauseigentümers A verläuft ein Kanal. Da weder eine Eintragung im Baulastenverzeichnis besteht, noch eine Eintragung im Grundbuch vorhanden ist, konnte A dies vor dem Kauf unmöglich wissen. Jedoch ergab ein Vorsprechen bei der Gemeinde B, dass dieser Kanal öffentlich ist und das Abwasser von einigen Häusern, die oberhalb im Hang stehen über diesen entwässern.
Da A einige Bäume auf dem Grundstück hat und weitere folgen sollten und Terrassierung des Hanges sowie ein Teich geplant waren stört dieser Kanal natürlich. Welche Möglichkeit hat A seine Wünsche umzusetzen?
Desweiteren, was noch viel wichtiger ist, wie ist es mit der Haftung für Schäden am Kanal beispielsweise durch Wurzeleinwuchs bereits bestehender Bäume? B behauptet, dass A haftbar ist, wenn Schäden am Kanal entstehen.
Liebe Grüße