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Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 08:12
von Mel
Guten Morgen,

ich hätte gerne mal eine ganz unbefangene Meinung zu folgendem Grundbucheintrag (Wegerecht):

Der Käufer als neuer Eigentümer des Flurstücks XXXX erhält ein Wegerecht zum Gehen und Fahren an dem Grundstück Gemarkung X Flur X Flurstück XXXX, das als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden soll. Der Verlauf der Wegefläche ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan, in dem der Weg grün eingezeichnet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Urkunde.

Der Lageplan ist unbemaßt, die Grenze der Wegefläche ab Hauskante A bis zur Straße wurde mit Kugelschreiber ohne Lineal verlängert und die komplette Fläche, hier der "Weg" wurde in grün schraffiert.

Was sagt der Text zusammen mit diesem Lageplan über das tatsächliche Recht und die Art der Nutzung aus?

Es handelt sich dabei um ein Doppelhaus, geteilt auf zwei Grundstücken, quer zur Straße. Die gesamte Wegefläche befindet sich in der Abstandsfläche zu Eigentümer C, ist knapp 3 Meter breit und befindet sich mit knapp 17 Meter Länge bis zur Grundstücksgrenze zu B im Eigentum von A. Die Hauseingänge A und B befinden sich direkt an der Wegefläche. Eigentümer A benutzt diesen Weg fußläufig zur Straße und zurück, Eigentümer B zu Fuß, mit Pkw und Transporter.

Jetzt geht es einfach nur mal über die Auslegung der Eintragungsbewilligung und den damit verbundenen Interessenkonflikt zwischen A und B (Gleichzeitige Nutzung zu Fuß/mit dem Fahrzeug nicht möglich).

Danke vorab,
Mel

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 08:41
von Klaus
Der Berechtigte hat solange zu warten bis der Eigentümer mit seiner "Überquerung" oder "Ausladen" fertig ist. Der Eigentümer darf dort sogar halten, wenn er bei Bedarf (ohne Klingeln oder langes suchen) wegfährt.

Der Berechtigte selber darf nur durchfahren.

Da Fahrzeuge zwischen 2-2,20cm breit sind, sollten beide auf den Weg passen

Evtl. Maße und die Lage spielen für den Berechtigten eine Rolle solange er durchfahren kann: Lediglich wenn der Eigentümer auf die Idee kommt den Weg zuzubauen kann er auf seine 3 Meter bestehen, Die sollten innerhalb der schraffierten Fläche sein.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 09:07
von Mel
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Eigentümer A benutzt diese Zuwegung zum und vom Hauseingang grundsätzlich nur zu Fuß. Da dieser Weg in der Abstandsfläche von C liegt befindet sich (beim Einfahren) rechts direkt die Hauswand von Eigentümer A und links der Zaun mit einer ca. 2 Meter dahinterstehenden hohen Hecke des Eigentümers C. Da sowohl links als auch rechts beim Einfahren mit einer Geschwindigkeit von ca. 15 kmh Abstand gehalten wird, bleiben max. 50 cm für einen Fußgänger, je nachdem, wie weit links oder rechts gefahren wird; eine gleichzeitige Nutzung ist somit nicht möglich bzw. wäre wohl eher lebensmüde. So kommt es häufig vor, dass Eigentümer A in seinem Hausflur stehen bleibt und wartet, sobald er den Motor von B akkustisch wahrnimmt, um eine unheimliche Begegnung vor der Haustür zu vermeiden.

Wie sieht es mit der Nutzung eines Transporters auf dieser kleinen, überschaubaren Fläche (auf Grundstück B etwa noch insgesamt 12 Meter lang, gleiche Breite von knapp 3 Metern) aus, welcher ca. eine Breite mit Außenspiegeln von 2,70 bis 2,80 aufweist?

Hier kam es kürzlich bereits zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Eigentümer A, der sich zu Fuß auf der Wegefläche befand, und dem Schwiegervater von Eigentümer B, der seine Einfahrt durch Zurücksetzen des Transporters erzwungen hat, indem er Eigentümer A mit diesem Fahrzeug nach hinten über die Grundstücksgrenze von A bis zum Ende der Grundstücksgrenze von B geschoben hat.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 09:18
von Klaus
Fragt sich ob die Nutzung des Weges für "Transporter" erlaubt ist. Eigentlich nicht bzw nicht immer, wenn das ein Wohnhaus ist. Und selbst wenn, mit einer Geschwindigkeit von ca. 15 kmh kann man eine Einfahrt nicht befahren, hier wäre Schrittgeschwindigkeit geboten.

Und Feldwege sind auch 3 Meter, da passen Autos und Jogger gleichzeitig drauf - erleb ich fast täglich
So kommt es häufig vor, dass Eigentümer A in seinem Hausflur stehen bleibt und wartet, sobald er den Motor von B akkustisch wahrnimmt, um eine unheimliche Begegnung vor der Haustür zu vermeiden.
Ist doch korrekt, wenn der ach so schmale Weg bereits in Benutzung ist, muss man eben warten bis er wieder frei ist. Normale Menschen treten nicht hinter einen rückwärts fahrenden LKW :-)

Was das ganze mit C und irgendwelchen Abstandsflächen zu tung hat versteh ich nicht. Hier gehts um uneinsichtige und sture Menschen die sich ärgern. Sobald einer wirklich überfahren wird, wird ein Gutachter klären wer der Dümmere ist. Und ich wette die beiden Teilen dann die Kosten, der eine hat die Schmerzen der andere ne höhere Strafe.

Ich finde Streitende sollte beide einen Prügel aus Balsaholz bekommen und sich solange schlagen dürfen bis Sie genug haben. Immer abwechselnd. Das würde schneller zu einem Ende führen. Aber ist nur meine Meinung

Was will A denn erreichen ? B wird weiter den Weg nutzen dürfen, egal was passiert.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 09:32
von Mel
"Und Feldwege sind auch 3 Meter, da passen Autos und Jogger gleichzeitig drauf - erleb ich fast täglich
"

die sind dann aber wohl kaum links und recht komplett ummauert! Sondern hier gäbe es im "Notfall" immer eine Ausweichmöglichkeit, sowohl für Fußgänger, als auf für den Fahrzeugfahrer.

" ...ach so schmale Weg bereits in Benutzung ist, muss man eben warten bis er wieder frei ist. Normale Menschen treten nicht hinter einen rückwärts fahrenden LKW :-)"

s.o. ... wenn dieser knapp 3 Meter breite weg links und recht komplett eingefriedet ist, ist das schon sehr schmal, ja!

"Normale Menschen treten nicht hinter einen rückwärts fahrenden LKW"


stimmt, normale Menschen fahren einen Transporter auch nicht rückwärts an, wenn sich andere normale Menschen bereits auf dem Weg befinden, die man nicht sehen kann.

Sie streiten sich ja anscheinend auch sehr gerne, sonst gäbe es dieses Forum gar nicht.

Eigentümer A wollte hier lediglich ein paar Anregungen, Ideen, Lösungsvorschläge.. mehr nicht.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 11:16
von Mel
nachdem sich Eigentümer A nun wieder ein wenig beruhigt hat, nochmal folgende Infos zum Thema:

Eigentümer C und die Abstandsfläche zu diesem (hier: die Wegefläche) hat mit der ganzen Situation natürlich nichts zu tun, es ging nur darum zu erklären, wie schmal dieser Weg tatsächlich ist, den sich zwei fremde Parteien A und B tagtäglich mehrmals teilen, Eigentümer A und ab und zu Besucher grundsätzlich zu Fuß, Eigentümer B und Besucher (auch täglich!) hauptsächlich mit dem Fahrzeug (hauptsächlich mit dem Pkw, jedoch nach Lust und Laune auch mit dem Transporter).

Dieses Nachbarschaftsverhältnis - welches seit knapp 4 Jahren besteht - ist aufgrund vieler vergangener Vorkommnisse, die zu komplex sind, um sie hier in einem Forum darzustellen, derart verhärtet, dass LEIDER keine Möglichkeit mehr besteht, das untereinander, wie "normale" Menschen zu regeln. Ein Schiedsverfahren ist bereits gescheitert. Hätte A so viel Geld "über", um einfach mal gegen B zu klagen, um zu gucken was passiert, würde A lieber alle Zelte abreißen, versuchen, ohne finanzielle Verluste aus der Nummer rauszukommen und in einer Mietswohnung, ohne Fahrzeugverkehr vor der Fußmatte, leben bis zum Ende seiner Tage.

Eigentümer A hat sich hier angemeldet, um auch mal sachlich mit einem Leidensgenossen von B zu diskutieren.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 11:53
von Utew
stimmt, normale Menschen fahren einen Transporter auch nicht rückwärts an, wenn sich andere normale Menschen bereits auf dem Weg befinden, die man nicht sehen kann.

Wenn er den Nicht sehen kann, wie soll er danns ehen das sich "normale Menschen" dort befinden _)
es ging nur darum zu erklären, wie schmal dieser Weg tatsächlich ist
Na ein 3 Meter breiter Weg ist 3 Meter breit. Ein Auto ist weniger als 3 Meter, Selbst Transport sind kaum mehr als 2,30. Denn sonst bräuchten Sie eine Sondergenemigung auf deutschen Straßen

Eigentümer A hat sich hier angemeldet, um auch mal sachlich mit einem Leidensgenossen von B zu diskutieren.
X Weg ist 2,15 auf 30 Meter :-) Und X fährt täglich mehrfach Rückwarts raus

Es gibt nur einen Lösung : WEGSCHAUEN, WEGHÖREN, WEGGEHEN und völlig igonirieren. Macht X seit 15 Jahren, nachdem ich 5 Jahre mitgespielt habe. Y hüpft immer noch mit roten Kopf durch den Hof :-) wenn man will geht das

Eigentümer A hat sich hier angemeldet, um auch mal sachlich mit einem Leidensgenossen von B zu diskutieren.
Aber A will nur hören das A irgendwie Recht hat obwohl bereits mehrere Instanzen Gerichte ihm das Gegenteil erklärt haben :-)

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 12:11
von Mel
Wenn er den Nicht sehen kann, wie soll er danns ehen das sich "normale Menschen" dort befinden _)


... aus dem Zusammenhang gerissen... B hat die Personen auf der Wegefläche gesehen und ist rückwärts hupend angefahren und hat sich somit den Weg frei gemacht. Während des Rückwärtsfahrens konnte er die Personen hinter seinem Fahrzeug nicht sehen

Na ein 3 Meter breiter Weg ist 3 Meter breit. Ein Auto ist weniger als 3 Meter, Selbst Transport sind kaum mehr als 2,30. Denn sonst bräuchten Sie eine Sondergenemigung auf deutschen Straßen


Ein Feldweg ist ein 3 Meter breiter Weg auf dem ich links und rechts drübertreten kann. Ein eingemauerter 3 Meter Weg kann man nicht übertreten.
Ein Transporter ist mit Außenspiegel ca. 2,60 - 2,80 breit, wollen wir wetten?

So wie sich das liest sind sie X und anscheind so wie B

Aber A will nur hören das A irgendwie Recht hat obwohl bereits mehrere Instanzen Gerichte ihm das Gegenteil erklärt haben :-)


Hier hat X bzw. B was völlig missverstanden... schade eigentlich.. viel Spaß noch!

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 12:21
von Utew
B hat die Personen auf der Wegefläche gesehen und ist rückwärts hupend angefahren und hat sich somit den Weg frei gemacht.
Das nennt man "Nötigung" und ist eine Straftat. Dafür gibt ne Menge Punkte und ne ordentliche Geldstrafe. Für das "Hupen" in der Stadt noch 20 Euro Ordnungsgeld obendrauf.

Bei einer Straftat wäre man der Zeuge der Staatsanwalt.

Man kann auch nur das Hupen beim Ordnungsamt anzeigen und da als Zeuge auftreten.

Ich würde mir mal Gedanken um ein Tor an der Straßenseite machen. :-)

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 13:45
von Mel
A hat die Polizei gerufen und Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung gegen Schwiegervater von B (der hier nur Besucher ist) erstattet. Der Polizist vor Ort - völlig fremd und unbefangen - meinte A wäre in einer "scheiß" Situation (gemeint waren die örtlichen Gegenbenheiten); so viel zum Thema A will nur hören, dass A immer Recht hätte...

Aktuell sind alle Beteiligten, Schwiegervater von B und 2 x A, wegen Nötigung und Beleidigung angezeigt, da Schwiegervater von B im Gegenzug pauschal beide A's wegen gleicher Straftaten "zurück" angezeigt hat (was wahrscheinlich nicht in der Natur von B liegt, sondern fast jeder wohl so machen würde); Ausgang offen.

A hat sich mittlerweile viele Gedanken über ein Tor an der Straßenseite (an der Grundstücksgrenze zu B gibt es lediglich einen kleinen Grenzstein) gemacht. Würde X die Gegebenheiten vor Ort gesehen haben, würde X zustimmen, dass sich das sehr schwierig gestalten würde.

Außerdem liegt auf dem Grundstück von A eine öffentlich-rechtliche Zufahrtsbaulast zu dem Grundstück von B, sodass A ein Tor an der Straßenseite wohl nicht genehmigt bekommen würde, wenn A die Beiträge hierzu hier im Forum liest.

Danke an X für die letztendlich doch sachlich formulierten Tipps an A.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 13:59
von Klaus
Nötigung und Beleidigung gegen Schwiegervater
Handelt es sich bei dem breiten Auto um den Wagen eines Gast. Gäste dürfen den Weg nur dann befahren wenn Sie etwas zu Haushalt bringen.

Und ein Tor ist immer möglich. Pfosten links und rechts, Tor dazwischen - muss nicht schön sein. Der Nachbar muss das direkt nach der Durchfahrt wieder schließen. im Fall von A natürlich erst wenn dern Weg passiert hat. Der Wegist ja auch sicher zu eng um auszusteigen :-)

Tor gehört zum Wegeunterhalt und kann umgelegt werden

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 14:33
von Mel
Handelt es sich bei dem breiten Auto um den Wagen eines Gast. Gäste dürfen den Weg nur dann befahren wenn Sie etwas zu Haushalt bringen.

kann sein... auf jeden Fall handelt sich es bei dem Fahrer um einen Gast. Da Eigentümber B ein selbstständiges Gewerbe betreibt (nicht auf dem Privatgrundstück), kann es sich dabei auch um ein Firmenfahrzeug handeln. Da das Grundstück von sehr vielen verschiedenen Fahrzeugen befahren wird, kann A nicht sagen, wem welches Fahrzeug gehört.

Den Satz habe ich nun tausend Mal hier gelesen :D .. nur kontrollieren darf man Besucher von B nicht 8) , also was nutzt es A, ob der Besuch was bringt, holt, oder einfach nur zu faul ist, 20 Meter weiter weg an der Straße zu parken.

Und ein Tor ist immer möglich. Pfosten links und rechts, Tor dazwischen - muss nicht schön sein. Der Nachbar muss das direkt nach der Durchfahrt wieder schließen. im Fall von A natürlich erst wenn dern Weg passiert hat. Der Wegist ja auch sicher zu eng um auszusteigen :-)

A hat hier mehrfach gelesen, dass sich das Bauamt im Falle eines Tores eingemischt und dieses sogar verboten hat.
Pfosten links ginge schon mal nicht, da von der Straße aus gesehen Eigentümer C sein Grundstück komplett eingefriedet hat und die Wegefläche keinen Raum mehr ließe für einen Pfosten, da sich dieser dann direkt auf derselbigen befinden würde.

Aussteigen auf der Wegefläche setzt in der Tat eine gewisse körperliche Akrobatik voraus, da - wie geschrieben - die Fläche recht und links ummauert ist und ein Übertreten somit nicht möglich ist. Käme also darauf an, wie weit der Fahrer dann an die Hauswand von A fährt, um auf der linken Seite auszusteigen. B zieht es momentan aber vor, soweit wie möglich links an die befriedete Grenze des Eigentümers C zu fahren, um zumindest beim Vorwärtseinfahren die Temposchwellen (max. Geschwindigkeit 5 - 10 km/h) mit mindestens 15 km/h zu umfahren.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 14:44
von Klaus
Es gibt Nachbarn die so doof sind schriftlich zu erklären das der Gast da nur zum parken reingefahren ist. Gegen das kann man dann vorgehen.

Da hier ja nichts geht ?

Zurück zu eigentlichen Frage: Den Weg benutzt der der zuerst da ist. dieser macht den Weg so schnell wieder frei wie es geht.

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 16:22
von Mel
meistens gelingt das sogar, sodass A und B zum Glück selten aufeinandertreffen. Theorie und Praxis sind aber in der Regel zwei verschiedene paar Schuh. A hätte gerne eine gehörige Portion von NICHTS SEHEN, NICHTS HÖREN und NICHTS SAGEN, da aber alle As und Bs nur Menschen sind, lässt sich dieses Verhalten nur schwer umsetzen, wenn es gerade auch um das Eigentum geht und die Wohnqualität darunter leidet.

Da es ja hier um eine gemeinschaftliche Nutzung geht, B durch bauliche Maßnahmen in seinem rücksichtslosen Verhalten gegenüber A nicht 'auszubremsen' ist, würde A aufgrund der spärlichen Eintragsbewilligung auf eine Ausübungsregelung pledieren.

Wie stehen da die Chancen?

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 16:28
von Klaus
würde A aufgrund der spärlichen Eintragsbewilligung auf eine Ausübungsregelung pledieren
Es ist bereits alles geregelt. Der Eigentümer kann machen was er will, es sei denn er behindert den Berechigten erheblich. Der Berechtigte darf der Weg passieren, er darf den Eigentümer nur unerheblich behindern.
Wenn beide nicht gleichzeiig den Weg nutzen können, dann eben hintereinander.

Alles andere ist die Regelung nach Großgrundbesitzer - Art.

Nachträglich kann man nichts mehr regeln, es sei denn beide wären einverstanden. :-)

Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung

Verfasst: 20.10.2016, 17:13
von Mel
hier geht es um das Unterlassen mit dem Befahren eines Transporters, um unsinnge Fahrten für wenige Minuten, um die Geschwindigkeit, um das tägliche Befahren der Besucher.

Paragraphen 1004, 1020, 745 BGB.

Also bleibt wohl nur der Gang vor's Gericht und ich bin im falschen Film... ähm Forum.

Trotzdem Danke an alle B's hier