Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Andi0815
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Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Andi0815 » 09.06.2017, 17:29

Hallo zusammen,

Folgendes Problem:

'Q besitzen ein größeres Grundstück mit mehreren Gebäuden und Mietern (A). Das dahinterliegende Grundstück (B) hat vor ca. 100 Jahren ein Wegerecht eingetragen bekommen. In der zwischenzeit hat sich die Nutzung des Grundstückes verändert, teilweise wurden auch neue Gebäude errichtet. B reicht jetzt Klage ein um Tag und Nacht ungehinderten Zugang zu seinem Grundstück zu erhalten, was bedingt durch die Lage seines Tores bedeutet das unser komplettes Grundstück nicht mehr nutzbar wäre. Zur Veranschaulichung hier ein Link der aktuellen Situation:

https://drive.google.com/file/d/0Bxc6nF ... sp=sharing
https://drive.google.com/file/d/0Bxc6nF ... sp=sharing

Frage: Kann man aufgrund der Situation eine Löschung erzwingen, da eine Nutzung nach Ansprache nicht angenommen wird? Der rote Weg zeigt den bisgerigen Verlauf der Genutzt wird, der gelbe Weg wäre mein Vorschlag (kürzester Weg), so könnten wir unser Gelände weiterhin normal nutzen. B nutzt das Wegerecht sporadisch aus reiner Faulheit provokativ maximal 5x im Jahr zu Fuß da seine Garage und der Hauseingang auf der anderen Seite des Gebäudes liegt und das Wegerecht alleine den Zugang zum Garten ermöglicht welcher natürlich auch durch sein Haus betreten werden kann.

Q würde das Wegerecht gerne löschen oder beschränken lassen, alternativ dazu wäre Q bereit das Tor so zu verlegen wie im Plan eingezeichnet also auf den kürzesten Weg zu seinem Grundstück...

Q ist für jegliche Informationen echt dankbar!

Grüße Andi



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Klaus
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Klaus » 09.06.2017, 18:28

Unsere Regeln sollen ein "Wir" verhindert !!

Nette Bilder, aber der Text der Eintragung wäre auch hilfreich gewesen. Auch wäre es hilfreich zu wissen ob es einen "Weg" gibt der dann in einem "Weg" auf dem Berechtigten weiterführt. Oder ist das alles eine Wiese. Ist das ein Fahrweg oder Gehweg,

Löschen lassen, nachverhandeln, Bedingungen stellen wird nichts werden. Es ist alles geregelt. Die Frage ist nur was ! Das Tor ist nur ein Indiz wie der Weg mal war....man müsste man wissen wie der Weg entstand.
Wenn ich den Plan so sehe, ist es die Mauer und das Tor des dienenden Grundstücks, solange man nicht durch die Wand kann, kann man erst mal nichts machen

Eine "Verlegung" ist durchaus möglich

Klaus
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Andi0815
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Andi0815 » 09.06.2017, 19:52

Hallo,

und entschuldige das "wir"...

Die komplette Fläche um die Gebäude ist Asphaltiert, hat aber zur Grundstücksgrenze von B nur eine breite von 4 metern, somit kann die komplette Fläche durch A nicht genutzt werden, wenn B auf den Roten Verlauf zu seinem Grundstück besteht.

Die Mauer ist ein 30 Jahre alter Maschendrahtzaun, somit wäre es kein Problem B das betreten sein Grundstück über die gelbe Route zu ermöglichen
wenn das Tor verlegt wird zumal der komplette Zaun mit Tor sich auf dem Grundstück von A befindet. Hat B irgendeinen Anspruch darauf das komplette Grundstück von A zur Überquerung zu nutzen oder kann man B zwingen den kürzesten (gelben) weg zu nutzen um das Grundstück von A so wenig wie möglich zu schädigen?

Hier mal ein Bild zur Veranschaulichung, die Autos vorne sollen weg, somit wäre aufgrund des Wegerechts das komplette Anwesen von A nicht mehr nutzbar:

https://drive.google.com/file/d/0Bxc6nF ... sp=sharing

Ich such mal die Eintragung raus und verlinke das ganze.

Vielen Dank für Dein Feedback!
Zuletzt geändert von Andi0815 am 09.06.2017, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Klaus » 09.06.2017, 19:59

Der Berechtigte hat den Anspruch den "Weg" zu benutzen der vereinbart wurde, bzw der der eben da ist. Man kann so einen Weg aber auch verlegen. Jedoch muss der Eigentumer dann die "Erschließungskosten auf dem Grundstück des Berechtigten bezahlen. Natürlich muss da auch Platz sein.
Es kommt also drauf an !
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Andi0815 » 09.06.2017, 20:07

Also wäre es möglich wenn A die Verlegung auf eigene Kosten übernimmt (Tor versetzen) und auch eine geeignete Fläche (wie der kleine Asphalthof von B) anlegt um ein Fahrzeug abzustellen (größer ist die Asphaltfläche von B nicht) den Weg zum Grundstück von B auf die gelbe Linie zu begrenzen?

Hier der Link zum Grundbuch, mal sehen ob ich mehr finde:

https://drive.google.com/file/d/0Bxc6nF ... sp=sharing
Zuletzt geändert von Andi0815 am 09.06.2017, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Klaus » 09.06.2017, 20:09

Wenn der an der "neuen Stelle" Rosen züchtet wird es schwerer als wenn alles Rasen wäre.
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Andi0815 » 09.06.2017, 20:20

Da ist aber nur unbepflanzte Erde.

Hier nochmal der Eintrag:

https://drive.google.com/file/d/0Bxc6nF ... sp=sharing

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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von Klaus » 09.06.2017, 20:51

Er muss ja von neuen EIngang zur der Stelle kommen die er vom alten EIngang erreichte. Wie auch immer
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bugschuko
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar

Beitrag von bugschuko » 31.08.2017, 11:37

Das sieht nicht nach der Eintragung im Grundbuch aus, sondern nach der Bestellung. Sie ist recht Allgemein gehalten, der Ort der Ausübung wurde nicht konkretisiert. War aber auch schon vor 100 Jahren durchaus üblich aber nicht zwingend.

Am besten erst einmal die Kompletten Unterlagen einsehen im Grundbuchamt, ob es dort weitere Vereinbarungen auch hinsichtlich dem Ort der Ausübung gibt.

Wenn nicht dann gilt der Grundsatz der schonen Ausübung in Verbindung mit dem Recht des dienenden, die Ausübungsstelle zu verlegen - das darf allerdings dem Herrschenden auch keine Benachteiligung bringen.

Wäre also nach Sammlung der Fakten erstmal eine Verhandlungssache.

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