Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Arne
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Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Arne » 16.06.2017, 15:27

Hallo zusammen,
A hat ein Grundstück mit einem Wege- und Leitungsrecht aus dem Jahr 1972 ( ist im Grundbuch eingetragen).
A möchte einen Anbau erstellen und sein Nachbar verweigert die Eintragung der Baulast der Zuwegung, die vom Bauamt gefordert wird.
Jetzt meine Frage kann A die Baulast einklagen, da das Recht ja schon vor Einführung des Baulastenverzeichnis im Grundbuch eingetragen war.
Danke für eure Antworten vorab.



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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Klaus » 16.06.2017, 16:02

Regeln lesen !!!

Grundsätzlich kann man eine Baulast erzwingen wenn man nur ein Wegerecht hat . ABER

Stellen wir uns mal vor A baut zu seinem Hüherstall für das er ein Wegerecht hat, eine 30 stöckiges Freudenhaus mit Tankstelle.
Da dies durch sein Wegerecht nicht gedeckt ist, würde er auch kein Baulast bekommen.

Oder stellen wir und vor : A hat ein Wohnhaus mit 1 Wohnung und baut nur ein Außenklo an die Hauswand, dann fällt das unter das Wegerecht das er hat und dafür bekommt er auch die Baulast

Es kommt als drauf an :-)
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Arne » 16.06.2017, 17:47

A baut im Rahmen der Bebaubarkeit des Grundstückes.
Die Bebaubarkeit ist ja im B-Plan geregelt.

Arne
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Arne » 16.06.2017, 17:49

Vorn sind 6 Wohnungen und der Anbau soll eine weitere Wohnung werden.

Klaus
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Klaus » 16.06.2017, 18:12

Vorn ?!?!

Dafür hat man kein Wegerecht, daher gibts keine Baulast. Siehe unter "Erweiterung des Wegerechts"
Natürlich gibts da Ausnahmen. Wenn z.b. die Erweiterung bei der Erstellung bereits vereinbart wurde......

Ich sehe da Probleme, die man nur mit "Geld" lösen kann. Der Gewinn beim Neubau einer weiteren Wohnung liegt
bei 300-800 Euro pro qm. Die kann man auch teilen :-)
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Klaus » 16.06.2017, 18:33

Hab die erste Antwort nicht gesehen: Die Bebaubarkeit oder der B-Plan ist für das Zivilrecht unerheblich.

Es zählt war bei der Eintragung vereinbart wurde. Und nur das kann man dann als Baulast verlangen.
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Arne » 16.06.2017, 22:17

Gibt es hier auch jemand , der auch Ahnung davon hat, bevor er hier irgendwas schreibt ?

Klaus
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von Klaus » 17.06.2017, 06:36

Warum so unfreundlich? Nur weil A nicht Recht bekommt?
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Re: Durch ein Wegerecht von 1971 ein Anrecht auf eine Baulast ?

Beitrag von goerdi » 14.07.2017, 14:26

Strike.... :)

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