Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Zeus
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 16.01.2018, 10:22

<<<Geht ganz schnell:. Dein Antrag wird abgeleht weil es keinen Anspruch gibt die Baulast zu entfernen.<<<

Dieser Antrag wurde doch nicht gestellt. Das war doch nur ein Gedankenspiel, wenn B sich mit Z per Grunddienstbarkeit einigt, kann evtl. später die Baulast gelöscht werden.

Die Baulast - die gelbe Strecke 3 m - ist gültig. Und dieser eingezeichnete Weg soll jetzt und zukünftig als Fahrweg genommen werden. Das fordert Ax.
B will sich daran nicht halten. Durch die Baulast hat B und evtl. Rettungskräfte Zugang zum Haus B.
Ax erfüllt diese öffentlich-rechtliche Aufgabe.

B will nun klagen. B muss einen Klagegrund nennen und auch beweisen. Beweisen daß die gelbe Baulast falsch gezeichnet ist und nicht der schriftliche Inhalt der Baulast ist.

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@ Michael Werner

Bitte gebe immer wieder mal Zwischeninfos bekannt. So viele Leser im WWW haben einen seltsamen B und alle wollen wissen wie es ein Richter sieht.
Wie waren die Begründungen des Gerichts.



Artikel lesen
Treu und Glauben

Dachhrinnenüberstand

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

mehr Infos



Michael_Werner
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 16.01.2018, 20:39

Mittlerweile geht es um mehr als nur die Ausübung der Baulast. Die gestrichelte Linie ist nun nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Baulast würde übrigens nicht gelöscht sondern nur umgelegt. Natürlich würde diese von meinem Grundstück gelöscht, aber Sie verschwindet nicht. Somit keine Nachteile.

B hat durch seine Anzeige das nachbarschaftliche Verhältnis komplett zerstört. Dieses ist auch nicht mehr zu kitten und die Spannungen bleiben. Zu mal es jetzt schon klar ist, dass man sich in mehreren Monaten erneut vor Gericht trifft, sollte es bei diesem Zustand bleiben. Eine weitere Ausführung des Wegerechts ist nicht mehr hinnehmbar. B hat im übrigens eingestanden es versäumt zu haben das Wegerecht dinglich abzusichern. Allerdings besteht er auf ein Notwegerecht und das völlig ohne etwas dafür zu zahlen. Sollte das Ganze mit einer Notwegrente gepaart sein, wird B trotzdem das Grundstück nutzen wie er will. Und dann die Ausrede haben: "Ich zahle dafür". A geht an die Angelegenheit optimistisch ran und wartet ab was in der eigentlichen Verhandlung bei einem Schlichtungsversuch rauskommt. Wie geschrieben, nur B legt es auf einen jahrelangen Streit an.

A schätzt dass das Verfahren Mitte bis Ende März stattfinden wird.

Michael_Werner
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 06.02.2018, 22:05

A und B haben übrigens einen Termin für März bekommen. Dieser wurde allerdings verschoben auf den 31. Januar 2018. Natürlich rechtzeitig. Alle fristen konnten aber durch die Verschiebung eingehalten werden. A konnte natürlich auch nicht direkt nach dem Prozess schreiben und wartetet deswegen bis heute mit der Berichterstattung.

Der Richter hat angedeutet der Klage von B zuzustimmen. A hätte diesen Prozess verloren und hätte somit auch die gesamten Kosten übernehmen müssen. A und B haben einen vergleich geschlossen. B benutzt die Überwegung "schonend" weiter, aber nur innerhalb der drei Meter. Der Richter war im übrigens äußerst parteiisch und ist gar nicht erst auf die andere Zufahrt eingegangen. Wenn es eine Frau gewesen wäre, würde A ihn als zickig und uneinsichtig beschreiben. A musste leider zustimmen weil die Rechtschutzversicherung nicht eingetreten ist.

A hat so eine uneinsichtigen Richter noch nie erlebt, kann aber an der Situation nichts ändern und hat durch den Vergleich einen Titel erwirkt, den er gegen B einsetzen kann sollte dieser wieder mehr als nur den Weg benutzen.

A hat gelernt, recht haben und recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Paar Schuhe. Ebenso ist Ehrlichkeit bei Gericht nicht gern gesehen. Man muss halt ein Schwein sein. Das mögen die Herren Richter wohl gerne.

Und natürlich die Erkenntnis wenn ein Weg nur durch eine Baulast gesichert ist, finger weg. Gibt nur Ärger. Und ein Haus in zweiter Reihe wird auch nicht wieder gekauft. Aber die Nachbarn kann man sich nicht aussuchen.

Klaus
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 06.02.2018, 22:12

Klar wird der Verlierer immer dem Richter und dem Rechtssystem die Schuld geben.
Oft ist es so das man nie im Recht war, daher geht man auch nicht frohen Mutes in die nächste Instant. sondern Jammert rum.

Meine Nachbarin hatte gezedert das der Richter, Ihr Anwalt, der Gutachter und sogar "Mein Anwalt" bestochen waren - bei meinem Anwalt stimmt das sogar, der hat sich tod gelacht

Wer ein Haus mit Wegerechten kauf macht einen Fehler, wer diese vor Gericht bringt den Nächsten. Ich hab meins verkauft - zum Glück
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 06.02.2018, 22:17

Natürlich einer muss ja schuld sein ;) in diesem Fall der Richter.

In der Schule sind es immer die Lehrer. Aber was will machen machen, außer damit zu leben ;)

A hat einen kleinen Teilerfolg erzielt in dem Vergleich. Nur die Überwegung wird halt weiter stattfinden.

Mit dem Kauf stimme ich Dir zu. Würde ich, wie erwähnt, nie wieder machen.

Zeus
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 07.02.2018, 15:24

<<<A und B haben einen vergleich geschlossen. B benutzt die Überwegung "schonend" weiter, aber nur innerhalb der drei Meter.<<<<

Dieses Recht hatte doch B. B klagte doch auf mehr Wegbreite. Ich sehe dies als Erfolg für A. A muß das geben was durch Baulast ausgemacht wurde.


<<<Geht ganz schnell:. Dein Antrag wird abgeleht weil es keinen Anspruch gibt die Baulast zu entfernen.<<<

Dieser Antrag wurde doch nicht gestellt. Das war doch nur ein Gedankenspiel, wenn B sich mit Z per Grunddienstbarkeit einigt, kann evtl. später die Baulast gelöscht werden.


Also hat dein RA vor Gericht den Antrag gestellt, die Baulast zu löschen. Wäre es nicht besser gewesen, diesen Antrag vor einem Verwaltungsgericht/Baubehörde zu stellen. Der Richter war doch hier falsch am Platze, oder nicht ?

Da hatte doch @Klaus es richtig gesehen...<<<Geht ganz schnell:. Dein Antrag wird abgeleht weil es keinen Anspruch gibt die Baulast zu entfernen.<<<
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Das die Richter es sich sehr einfach machen, und immer auf Vergleich drängen, finde ich auch nicht richtig. Ohne Rechtschutzversicherung ist man mittlerweile verloren. Ein guter RA sagt, wie haben Recht, aber rechnen Sie immer mit der Justiz - sprich Vergleich ohne Wert/Verbesserung.

Meine bescheidene Meinung in dieser Sache. A handelt so wie die Baulast es vorsieht, macht es aber B so ungemütlich wie möglich, dann sucht B nach besseren Möglichkeiten, die dieser ja hat. Gut für dich, daß dieser gestrichelte Weg entgültig vom Tisch ist.

Danke, für deine Rückmeldung.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 07.02.2018, 20:19

Wie geschrieben hat A einen Teilerfolg erzielt da sich drei Dinge von B noch auf dem Grundstück von A befanden. Diese muss B nun entfernen bis zu einer bestimmten Frist.

A hat bereits im Schreiben erwähnt, das B keine dinglichen Rechte hat, um das Grundstück von A als überfahrt zu nutzen und brachte den Weg von Z ins Spiel. Das Wegerecht wurde dann ebenfalls verhandelt, wenn man schon einmal dabei ist.

B hat darauf hin zusätzlich auf ein Wegerecht geklagt, aber mit der Einsicht das kein dingliches Recht vorhanden ist. Sollte der Richter dem Wegerecht nicht zustimmten, würde man sich auf ein Notwegerecht berufen. Der Richter hätte dieser Klage zugestimmt und für A wäre das verfahren verloren gegangen, was mit erheblichen kosten verbunden wäre. Somit wurde B indirekt mitgeteilt, das er zwar ein Notwegerecht besitzen würde, aber sonst keine weiteren Rechte hat und der Vergleich auch kein dingliches Recht darstellt.

Der Richter hat, meiner Meinung nach nicht Objektiv geurteilt, weil dieser die Beklagtenseite (also A) nicht einmal angehört und den Vorgeschlagenen Vergleich mitten im Satz unterbrochen hat mit dem Zusatz, das er dadurch den Vergleich für gescheitert sieht. Die Gegenseite hat dazu noch nicht einmal Stellung genommen. Er hat sich in diesem Fall auf die Seite des Klägers gestellt, mit dem er mitten im Verfahren noch freundlich gescherzt hat. Die Sympathie schien ganz auf seiten des Klägers. Selbst der Anwalt von A war überrascht, als dieser die Reaktion vom Richter mitbekommen hat. Dieser war nicht einsichtig und wollte das verfahren schnell beenden. Denn die Parteien hatten insgesamt nur eine Stunde Zeit und die Zeit lief dem Richter davon.

B wird sich keine andere Zuwegung suchen. Er selber hat auch versucht mehr Rechte rauszuholen als er bekommen kann.

A wird, wie eigentlich vorher auch, die Baulast einhalten. Im Grunde genommen hat sich nicht viel an der Situation geändert. B hat somit nicht unbedingt einen Erfolg bekommen, außer das er nun die Überwegung benutzen darf.

Weitere Fragen werden gerne Beantwortet denn es ist ja ein wenig kompliziert.

Und ich Stimme zu, eine Rechtsschutzversicherung ist schon nötig. Hier wäre das höchste Einsatz nur 150 €uro SB gewesen. Das Problem ist nur, das die Versicherungen immer teurer werden, weil die deutschen immer mehr vor Gericht klagen.

Und wie man merkt, Klaus hat eigentlich selten unrecht. :)

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 08.02.2018, 10:18

A wird, wie eigentlich vorher auch, die Baulast einhalten.
Wenn dann bekommt die Gemeinde eine "Baulast" da die aber nicht Teil der Verfahrens sind, ist das Quatsch. Der Richter kann nicht "eine Baulast" für den Bürgermeister urteilen in einem Verfahren zwischen A und B.

Das Notwegerecht hat man wenn man es braucht. Das muss man nicht einklagen, das kommt nicht ins Grundbuch. Und dafür muss man zahlen.
Man kann daher nur um Ausübung und Rentenhöhe streiten. Dazu musst du einen Antrag in diesem Verfahren stellen.

Alles was der Richter sagt und erzählt ist um die Parteien zu "nötigen" einen Vergleich zuzustimmen. Klar sagt der auch was in welche Richtung das gehen kann. Das ist noch lange nicht das was er in ein Urteil reinschreibt. Lass dich nicht veräppeln, der hat im ersten Termin kaum mehr als die Akte überflogen. Und im Vergleich wirft er alles in die Wagschale, bei Urteil nur das was in den Anträgen steht.

Das Problem mit einem lustigen Vergleich ist das man es nicht wirklich durchsetzen kann. "Wenn A kehrt dann räume ich den Schnee weg" scheitert bereits daran das A "nicht richtig kehrt".

Das der Richter sich die Märchen nicht anhört, liegt daran das es egal ist was A erzählt. Wenn man keinen Grunddienstbarkeit hat, bekommt man auch keine (als Rechtsnachfolger). Eine Baulast bringt A nichts da dies ein Vertrag zwischen A und der Gemeinde ist. Und ein Vertrag zwischen den beiden Alteigentümern bringt dem Rechtsnachfolger nichts. Das ist so einfach zu beurteilen das sich der Richter da keinen Vortrag anhören will, ganz egal was da erzäht werden kann.

Generell will der Richter :

1. Einen Antrag
2. Eine Begründung des Antrags + Beweise
3. Antrag der Gegenseite
4. Begründung der Gegenseite + Beweise
5. Dann erklärt er ggf. die Sachlage und fragt nach.

Aufgrund der Anträge weis er was man für Beweise man braucht, hat man diesen nicht endet es bereits bei 2. Daher will er keine weiteren Vortrag.

z.B.
1. Mir gehört das Haus ich will es haben
2. Ich steh im Grundbuch

Stehst du nicht im Grundbuch, gehört dir das Haus eben nicht. Ganz gleich was zu erzählst
Du kannst aber einen anderen Antrag stellen.

1. Ich möchte ins Grundbuch
2. Ich hab nen Kaufvertrag und bezahlt + Beweise

und dann geht auch :

1. Mir gehört das Haus ich will es habe
2. Ich steh im Grundbuch


Die Richter sind nicht verpflichtet sich irgendwas zusammenzureimen und "das beste" daraus zu machen. Manche sind nett und erklären dir das der Antrag so nicht geht und du einen anderen stellen sollst.

Ich hatte mal ein Verfahren da hat der Gegner verloren weil er auf die Frage: Was stellen Sie für einen Antrag. "Ich habe kein Geld" beantwortet und auf die Nachfrage nochmal. Darauhin erging Versäumnisurteil gegen ihn.
Er hatte sich aber für sein zu spät kommen mit "Was ist denn das für Mist hier kann man nirgends parken" entschuldigt.
Merkwürdigerweise hat er prombt bezahlt :-) . Er hätte übrigens nur sagen müssen "Ich will nicht zahlen" dann hätte es ein Verfahren gegeben.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 08.02.2018, 19:42

Nochmal eine Frage zu dem Thema. Im Vergleich wurde vereinbart das B auf dem Grundstück von A nicht parken darf. Ebenfalls auch nicht seine Gäste. In einem Tumultartigen Moment hat B dem Richter gefragt ob auch das Halten dazu gehört. Daraufhin meinte der Richter zu B: Dass das halten nichts mit dem Parken zu tun hat. Nun nutzt B natürlich das Grundstück um sein zweites Auto auf dem Grundstück von A abzustellen um auf seinem Grundstück zu rangieren.

Wenn nichts im Vergleich zum Thema "Halten" Vermerkt ist, aber das Parken verboten und nur eine Überwegung gewährt wird, heißt das doch nicht dass das Halten erlaubt ist?

Ausnahmen sind natürlich Postboten etc.

Es gibt für B keinen Grund für das halten auf dem Grundstück von A. Es gibt weder einen Zaun zur Zufahrt noch sonst irgendetwas?

Dies gehört noch zum Thema. So langsam geht mir der Nachbar auf die nerven... :evil: Ruhe hat man in dem Fall wohl nie.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 08.02.2018, 20:00

Ich würde mal etwas im Forum lesen.

Auf einem eingetragenen Wegerecht hättest du nicht einmal das Recht stehenzubleiben um die am A... zu kratzen. Ein Wegerecht berechtigt den Weg zu überqueren. Das gilt auch für den Postboten oder den Dorfpfarrer
Und Gäste dürfen selbst bei einem Wegerecht nicht drüberfahren, es sei denn Sie brächten etwas zum Haushalt.

ABER bei euch ist das alles völlig egal.

Ihr habt aber einen "windigen" Vergleich da könnt ihr das spucken verbieten oder erlauben ganz wie ihr wollt. Es gilt der genaue Wortlaut des Vergleichs. Genau so wie es da steht
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 08.02.2018, 20:07

Ich bin schon ordentlich am lesen :)

Und in dem Vergleich steht nur dass das Parken untersagt ist und eine Überwegung geduldet wird.
Das Thema "Halten" hat B nur mit dem Richter besprochen.

Also den ganz genauen Wortlaut bekomme ich noch. Das Gericht benötigt sehr lange für die Ausarbeitung bzw. die Bearbeitung. Die habe natürlich noch mehr Fälle als nur den von A und B.

Was man auch noch zum Vergleich sagen kann. Dieser verschiebt nur das Problem aber löst es nicht. Aber das Hast du @Klaus ja auch schon angedeutet. Man hat zwar einen Titel, aber ob man etwas damit anfangen kann ist fraglich.

Ich will mich darüber auch nicht mehr aufregen :)

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 08.02.2018, 20:13

Und in dem Vergleich steht nur dass das Parken untersagt ist und eine Überwegung geduldet wird.
JUHU, ihr habt erkämpft was es schon gab
So wie ich ich das gelesen haben hat ihr ein Notwegerecht. Jetzt könnte man als nachstes um die Geldrente streiten.

Auf einem Wegerecht war das Parken oder Halten noch erlaubt.

Ich frage mich was mit der Klage eigentlich erreicht werden sollte.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 08.02.2018, 20:28

Die Klage hat B eingereicht und vor dem Gericht meinte B zu A und zum Richter, man hätte ja alles Regeln können, wenn man geredet hätte. Nur B hat nie den Versuch gemacht überhaupt zu reden sondern hat eine Klage vorgezogen. A hingegen hat mehrfach das Gespräch gesucht.

B wollte wohl nur das A eine "Klatsche" bekommt und belehrt wird.

Das Parken und halten war auf dem Grundstück von A aber noch nie erlaubt. Denn es besteht ja kein dingliches Wegerecht. Nach wie vor nicht.

Das Ende vom Lied. Es ist alles wie vorher. Ein sinnlos geführter Prozess. Natürlich muss B die Überwegung schonend ausüben.

Ich merke mehr und mehr, das der Richter wohl keine Ahnung hatte. Denn er meinte er würde die Klage auf Notwegerecht zulassen. Wenn man dieses aber automatisch hat, warum klagt man dann? Das weiß nur B selber...

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 08.02.2018, 20:37

Immer noch nicht verstanden ?!?!?!

Wenn Grundstück Z in X und Y geteilt werden und X keinen Zugang mehr hat. Dann hat X einen Anspruch auf ein Notwegerecht auf. Einen anderen Nachbarn kann man das ja kaum zuordnen. Es sei denn die Parteien sind so schlau und vereinbaren ein Wegerecht, wenn Sie wollen, denn da könnten Sie Bedingungen festlegen die über ein Notwegerecht hinausgehen. Wenn nun X auch noch bebaut werden soll, sichert sich die Gemeinde die Erschließung durch eine Baulast.

Hier besteht eine Notwegerecht, X bekommt einen Zugang/Zufahrt und Y bekomnmt eine Geldrente.

Wenn du es jetzt verstehst würde ich den Ball flach halten, denn es kann nur teuer werden.

Ein Halterecht oder Parkrecht sah ich hier eh noch nie.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 08.02.2018, 20:58

Doch verstanden habe ich das ;)

Und mit der Baulast ist auch klar. Denn ein Notwegerecht reicht für eine Bebauung nicht aus.

Einen Grundbucheintrag wird es von mir nicht geben, also bleibt nur noch der Notweg.
Man kann nun nur noch eine Notwegrente einfordern. Alles verstanden. ;)

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 09.02.2018, 10:52

@Michael Werner

Ich versuche einmal zu ordnen. Es geht doch um den gelb gekennzeichneten Weg /Baulast. Das wird doch eingehalten.

Wie B von diesem Weg auf das Grundstück B fährt ist doch nicht dein Problem. Der Richter hat doch B nicht mehr erlaubt ? Oder doch ?
Und wenn der Richter hier auf einen Notweg entschieden hat, teilweise über Grundstück A, warum habt ihr das akzeptiert, das verstehe ich gar nicht.

Warum zäunt A sein Grundstück nicht ein ? Oder an den Rangierstellen werden schwere Blumenkästen oder Steine hingestellt. Die halbe Republik macht dies, vor allem dann wenn um jeden teuren qcm gekämpft wird. (Bauen in Größstädten).

Dein RA wirkt in der Sache unglücklich.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 26.03.2018, 23:40

Außergerichtlich GING um den gelben Bereich. Das ist richtig. Aber im laufe des Verfahrens ging es um das komplette Recht der Überwegung. Ob überhaupt eines besteht, welche Möglichkeiten es gibt etc.

Der Richter hat nicht geurteilt. Es gab nur einen Vergleich. Wäre es nicht zum Vergleich gekommen, dann hätte der Richter ein Urteil gefällt und es wäre festgestellt worden das B ein Notwegerecht zusteht und dieses nutzen kann (ja ich weiß, das hat B auch ohne Urteil ;) ). So besteht nur eine Duldung zur Überwegung zwischen den beiden Parteien.

A hat mittlerweile einen Zaun gesetzt.

Und richtig ist auch das der RA nicht glücklich mit der Entscheidung war. Ich nachhinein war es für A wohlmöglich auch der falsche RA und der zuständige Richter hatte einen schlechten Tag und Zeitdruck.

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