Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Michael_Werner
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Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 16.07.2017, 01:48

Hallo,

leider habe ich, genauso wie viele andere, ein Problem mit dem Wegerecht. Es handelt sich in diesem Fall um drei Grundstücke. A besitzt das mittlere Grundstück, über das B fahren muss um auf sein Grundstück zu gelangen. B hat somit das letzte Grundstück und keinerlei Belastungen. Das Grundstück von A ist nur mit einer öffentlich rechtlichen Baulast belastet. Diese ist laut Zeichnung auf eine Breite von 3m begrenzt. Ein Grundbucheintrag besteht nicht.

A hatte bisher kein Problem damit, das B über das Grundstück von A fahren muss um zu seinem Grundstück zu gelangen und es gab mit B vorher auch keine Probleme. Ein Zaun auf dem Grundstück von A war in diesem Sinne überflüssig. Allerdings fing B nach und nach an, das Grundstück von A in Beschlag zu nehmen. Dies Äußert sich darin, dass die Besucher von B auf dem Grundstück parken und B Dinge auf dem Grundstück abstellt ohne zu fragen. B ist sogar so dreist und pflastert ein Teil des Grundstückes von A, um eine größere Einfahrt zu erhalten und damit besser aus seiner Garage herauszukommen. A hat B freundlich darauf hingewiesen, dass er dies Bitte unterlassen soll und wenn etwas anliegt gerne Fragen kann ob seine Besucher auf dem Grundstück parken dürfen. Bei einem zweiten zusammentreffen zwischen A und B, drohte B bereits mit dem Ordnungsamt etc. Somit war das Verhältnis gespalten.

Als A, B aufforderte die Pflastersteine zu entfernen, weigerte dieser sich und fühlte sich im Recht. Die Bauaufsichtsbehörde sagte hingegen, das B nur Rechte ableiten kann wenn diese im Grundbuch stehen. B weigert sich hingegen immer noch.

Nun hat A einen Zaun gezogen und die 3m freigehalten, sodass B Problemlos auf sein Grundstück kommt. B beklagt sich nun, das A nicht rechtens gehandelt hat weil B nicht mehr problemlos in seine Garage fahren kann. B fordert nun, das A die Baulast so einhält wie eingetragen und meint, dass A dazu verpflichtet ist Ihm eine problemlose Zufahrt zu seiner Garage gewähren muss.

Lange Rede kurzer Sinn. Nun kommen wir zum Punkt. In der Baulast ist beschrieben, das A eine 3m Breite Fläche freihalten muss, damit der Zugang zur öffentlichen Straße gewährleistet ist. Die freizuhaltende Fläche ist gelb markiert. So steht es auch in der Baulast. Ein Lageplan ist ebenfalls vorhanden wo diese Fläche eingezeichnet ist. Das Kuriose an dieser Zeichnung ist, das eine Art Linie eingezeichnet ist. Diese ist weder gelb hinterlegt noch schraffiert. Zwischen dieser Linie befindet sich die Zahl „6,00“. Diese Linie würde bedeuten das B problemlos in seine Garage fahren könnte…

Nun meine Frage. Kann B hier Rechte ableiten und A muss B diese Fläche zur Verfügung stellen? Oder hat A alles richtig gemacht da er nur die gelb markierte Fläche freigelassen hat?

Damit man es besser versteht habe ich zwei Bilder angefügt…

Grundstücksaufteilung:
http://fs5.directupload.net/images/170716/zjsb3kox.jpg

Baulast:
http://fs5.directupload.net/images/170716/quws7l7d.jpg

Vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.

Viele Grüße

Michael Werner



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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 16.07.2017, 07:03

Wer seine Garage so doof baut ist eben selber Schuld.

Ich würde mit dem Nachbarn mal über die Kosten seines Notwegerechts verhandeln. Denn die Baulast berechtigt ihn nicht durchzufahren.

Viel Spaß, das wird ab sofort nicht besser, sondern schlechter.
Ich würde "verhandeln" und notfalls nachgehen. Recht haben bedeutet nicht das man auch seine Ruhe hat.
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Klaus
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 16.07.2017, 08:25

Die Baulast hingegen sichert nur die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und berechtigt privatrechtlich nicht zur Nutzung.
Quelle : http://www.frag-einen-anwalt.de/Baulast ... 75911.html

Daher braucht er wohl ein Notwegerecht, das er bezahlen muss. !!

K
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 16.07.2017, 20:14

Danke für die Antwort, der Meinung bin ich auch.

Leider ist B anderer Meinung und es wird tatsächlich schwieriger.

A hat heute mit B gesprochen, nach dem dieser fleißig am messen war ob auch alles so stimmt wie A es abgegrenzt hat. B ist der Meinung das er Rechte hat und diese auch ausüben darf. A müsse es also dulden. Eine Aufklärung hat A schnell aufgegeben, da es vergebens war B dies beizubringen.

A freut sich nun schon auf die weitere Reaktion von B. Vorbei ist es mit der Ruhe.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 16.07.2017, 20:19

Empfehle im das Forum.

Das Problem an Wegerechten ist oft das beide Seiten keine Ahnung haben
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 14.08.2017, 21:04

Hallo,

hier nochmal ein kleiner Zwischenbericht.

A hat nun vor zwei Wochen Post vom Anwalt von B bekommen, kurz danach ist auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung von B eingetrudelt. Dieser Einladung muss ich nächste Woche folgen. Ich bin gespannt...

B ist somit überhaupt nicht gesprächsbereit und benimmt sich wie ein kleines Kind. Zu mal B nun auch noch eine andere Möglichkeit hat auf sein Grundstück zu kommen. Der Besitzer hat schon die Zustimmung zugesagt aber B will nicht einsehen das er nicht mehr über das Grundstück von A fahren soll. So könnte B jahrelangen streit entgehen und B hätte ein gesicherte Zufahrt als jetzt. Aber B will nicht.

Es wird wohl bald vor Gericht laden. Mahlzeit!

Klaus
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 14.08.2017, 21:23

Wegen einer Anzeige muss man "gar nix". Das ist nur eine Einladung, mehr nicht. Auch Anwälten antwortet man nur wenn man will oder es sein muss.

Viel Spaß, das hatte ich 22 Jahre. Nun hab ich das Haus verkauft
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Michael_Werner
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 14.08.2017, 21:58

Danke. Dann habe ich ja noch einige Jahre vor mir...

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 13.01.2018, 15:41

@Michael Werner

<<<<Die freizuhaltende Fläche ist gelb markiert. So steht es auch in der Baulast. Ein Lageplan ist ebenfalls vorhanden wo diese Fläche eingezeichnet ist. Das Kuriose an dieser Zeichnung ist, das eine Art Linie eingezeichnet ist. Diese ist weder gelb hinterlegt noch schraffiert. Zwischen dieser Linie befindet sich die Zahl „6,00“. Diese Linie würde bedeuten das B problemlos in seine Garage fahren könnte…

Nun meine Frage. Kann B hier Rechte ableiten und A muss B diese Fläche zur Verfügung stellen? Oder hat A alles richtig gemacht da er nur die gelb markierte Fläche freigelassen hat?<<<


Warum hat B sein Haus so gebaut ? Hatte A hier so zugestimmt ?
Für mich sieht es so aus, als hätte B hier nochmals eine andere Zustimmung gebraucht um die Garage dort zu bauen, wo diese nun steht.
Was sagt dein RA dazu ? Oder ist dieser wie so viele überfordert ?

Michael_Werner
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 14.01.2018, 02:36

A hat keinerlei Zustimmung gegeben. Der Vorbesitzer der Immobilie von A ist daran schuld. Er hat dieser Baulast zugestimmt. Das Haus bzw. die Garage von B, konnte auch ohne Zustimmung vom damaligen A gebaut werden, da alle Abstände etc. eingehalten wurden (Das Haus von B ist auf dem Plan leider etwas zu groß geworden :) ). Der Vorbesitzer von A hat sich damals nicht mehr viel um das Grundstück gekümmert, da dieser mehrere tausend Euro schulden und B somit freie Hand hatte, Rechte auszuüben die er gar nicht hat. Seinerzeit hat es A nicht mehr interessiert was auf dem Grundstück passiert.

Der RA sagt dazu, dass Ihm das Haus von B in keinster weise interessiert. Wenn B sein Haus verplant hat, ist das sein Problem und nicht unseres. Überfordert scheint nur der Anwalt von B, der mit wirren Behauptungen um sich wirft und A vorwirft er würde Schikane gegen B begehen. Der Anwalt von B hat aber zugegeben das kein Grundbucheintrag besteht, man aber trotzdem Rechte hat.

Mittlerweile ist das Verfahren vor dem Gericht gelandet auf initiative von B, der nach wie vor strickt behauptet er hätte Rechte das Grundstück zu nutzen. Es besteht allerdings ein Bebauungsplan der aufzeigt, dass das Grundstück von B ursprünglich über eine andere Zufahrt zugänglich sein sollte. A nimmt aber an, da diese Zufahrt nicht gepflastert war, das B dem Vorbesitzer von A mit ein wenig Geld gelockt hat dieser hat dann der Baulast zugestimmt. Die Zufahrt war bereits gepflastert. Die Ursprüngliche Zufahrt besteht weiterhin und der Besitzer des Grundstücks ist gesprächsbereit.

A denkt aber das es vor Gericht vorerst zu einem Vergleichsversuch kommen wird. Dies ist für so eine Verhandlung üblich. B wird aber sicher nicht zustimmen und dann geht es zur mündlichen Verhandlung über. Aber dies sind nur Vermutungen. Es zieht sich also noch hin.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 14.01.2018, 11:01

@ Michael Werner

Für mich sieht die gestrichelte Linie wie ein Alternativweg aus, der ursprünglich nicht gestattet war (nicht gelb), sondern zusätzlich später dazu kam.

a.) zuerst gelb - Baubehörde, Bauplan usw
b.) später Einigung mit Eigentümer A

Die zeitliche Reihenfolge wäre interessant. Denn dann würden deine Informationen dazu passen. Baupläne müssen vorgelegt werden und dann gibt es Zustimmung/Ablehnung.

Hat B sein Haus und die Garage zeitlich in einem Ruck erstellen lassen und diese Baulast war die Grundlage ?
Oder Jahre später die Garage gebaut und sich eine erweiterte Baulast geholt ?
Eigentlich muss das Bauamt dir doch Auskunft geben können.

Dein RA dir erklären können ob dies in dieser Form so gültig ist möglich ist.

Ich denke der Richter wird dies auch so aufbröseln. Die Auskunft von deinem RA, die Lage des Hauses von B interessiert nicht, stimmt nur bedingt.
Anders die Sachlage wenn B alle baulichen Vorschriften übergangen hat und einfach dort eine Garage platziert, die so nicht genehmigt war. - sich aber doch nachträglich diesen Zugang per Baulast ermöglicht hat.

Der RA von Ax soll versuchen die Baulast komplett löschen zu lassen. B soll per Grunddienstbarkeit einen anderen Weg bekommen. Ich würde versuchen zu beweisen, daß nur der gelbe Weg gültig ist, so wie es ausieht ist dieser doch für B wertlos. Ax kann B Geld bieten.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 14.01.2018, 12:01

Ich denke der Richter wird dies auch so aufbröseln.
Wunschdenken.
Anwalt A stellt einen Antrag, Anwalt B sagt nö. Dann darf Anwalt A belegen wie er zu seiner Meinung kommt. Macht er das nicht ist der Antrag von A abgelehnt.
Der Richter schaut nicht nach was wann und warum...... Das ist Aufgabe des Anwalts der einen Antrag stellt.

Der Richter wird auf A und B verbal solange einprügeln bis die sich zu einem windigen Vergleich hinreisen lassen.

Aber es muss erst mal geklärt werden wenn man verklagen woll. Denn A hat gegen B keinen Anspruch
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 14.01.2018, 16:07

Hier trotzdem mal ein kleiner chronologischer Einblick.

Zunächst bezüglich der Baulast. A hat natürlich bei der Baubehörde angefragt und verfügt diesbezüglich über alle Unterlagen. Die Baubehörde sagte zu A, das nur die markierte Fläche (In Gelb) von Ihnen beansprucht wird, die andere eingezeichnete Fläche ist nicht relevant. Ebenfalls sagt die Baubehörde das, alles was über das öffentliche Recht geht, im Grundbuch vermerkt werden muss. B darf somit nicht einfach schalten wie er möchte. Mittlerweile geht es um das gesamte Recht der Überfahrt.

Nun zu den weiteren Fakten.
Wie schon beschrieben, hat B laut Bebauungsplan eine andere Zufahrt. Dieser Bebauungsplan besteht bereits seit 1991. Das Grundstück des Nachbarn Z wurde in zwei hälften geteilt (Vorne und hinten). Z hat hierfür einen extra angelegten Weg eingezeichnet der sich von hinten nach vorne, bis zum Grundstück vom B erstreckt. Die Breite beträgt hier drei Meter. Das Grundstück von Z wurde dann doch nicht bebaut und somit hat Z zwei getrennte Grundstücke und der Weg besteht ebenfalls noch. Allerdings nicht gefplastert. B hat sein Grundstück Ende 2004 erstanden und 2005 wurde das Haus gebaut und fertiggestellt. Die Baulast von A wurde Anfang 2005 eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück von A bepflaster, der Weg von Z aber nicht. Diese Fakten sind dem Gericht bereits mitgeteilt worden. B wusste auch von diesem Bebauungsplan. A hatte diesbezüglich ein längeres Gespräch mit der Stadt um auszuloten ob es überhaupt noch möglich sei, das B die reguläre Zufahrt noch in Anspruch nehmen kann. Hierbei kam die Stadt und A zum Ergebnis, das dies durchaus noch möglich ist. Die Baubehörde würde, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen, der Umlegung der Baulast auf den Weg von Z zustimmten. Z hingegen zeigte sich durchaus gesprächsbereit weil er den eingezeichneten Weg ebenfalls nicht bebauen kann und somit bessere Chancen für den Verkauf des hinteren Grundstückes sieht.

Das Grundstück von A nimmt durch die ständige Belastung durch B deutlich schaden an. Das Grundstück von A ist und war für so eine Belastung nie vorgesehen. Lediglich die Rettungsfahrzeuge müssen Zufahrt erhalten und diese kommen (hoffentlich) nie bzw. nicht täglich zum Einsatz.

B hätte ebenfalls keine Nachteile, wie er immer behauptet, wenn der die andere Zufahrt in Anspruch nehmen würde. Im Gegenteil, hier ist es sogar möglich einen Grundbucheintrag zusätzlich zur Baulast zu bekommen.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 14.01.2018, 18:00

@ Klaus

Habe ich mir ebenfalls sagen lassen müssen, RA und Richter wollen es einfach, mundgerecht und sehr schnell, am besten nicht nachdenken müssen. RA sehr schnell sein/ihr Geld, nach dem Motto was fragen Sie noch, ich habe Ihnen doch das Gesetz vorgelesen und nun wollen Sie es auch noch erklärt haben....ja, das kostet extra, Sie wissen meine Zeit ist so kostbar, und Sie nerven nur. :mrgreen:

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@Michael Werner

<<<A hatte diesbezüglich ein längeres Gespräch mit der Stadt um auszuloten ob es überhaupt noch möglich sei, das B die reguläre Zufahrt noch in Anspruch nehmen kann. Hierbei kam die Stadt und A zum Ergebnis, das dies durchaus noch möglich ist. Die Baubehörde würde, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen, der Umlegung der Baulast auf den Weg von Z zustimmten. Z hingegen zeigte sich durchaus gesprächsbereit weil er den eingezeichneten Weg ebenfalls nicht bebauen kann und somit bessere Chancen für den Verkauf des hinteren Grundstückes sieht.<<<

Mit reguläre Zufahrt meinst du, die gelbe Baulast-Zufahrt ?

Warum das Pflastern wichtig ist erschließt sich mir nicht. Sicherlich ist es für B schöner/bequemer. A oder Ax muss doch keinen gepflasterten Weg zur Verfügung stellen, außer die Baulast/Erschließung hat dies so verlangt. So sieht es doch nach einem Privatweg aus, alle Anlieger an diesem Privatweg müssen dafür bezahlen und klären wie die zukünftige Unterhaltung gestaltet wird. Eigentlich ganz am Anfang bei Übernahme der Baulast.

Also Haus und Garage wurden gleichzeitig gebaut. Konnte das Bauamt dir nun sagen warum nun der gestrichelte Weg eingezeichnet wurde und wer dies wann, warum veranlasst hat.

Für mich sieht es so aus. B und A haben was unter der Hand gemauschelt, B hat A etwas bezahlt, B war aber zu nachlässig und hat keinen Vertrag und keine Grunddienstbarkeit.....nun hat er ein Problem, mit Ax hat er keinen Vertrag.

Wenn der gelbe Weg nur die Baulast beinhaltet, warum soll Ax mehr einräumen als er muß. Vor allem wenn B so blöd daher kommt.

Btw. ich habe auch so einen B.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 14.01.2018, 18:07

Anwälte und Richter wollen nichts "einfach", es ist einfach nicht Ihre Aufgabe. Wenn Anwälte diese wesenfremde Tätigkeit wahrnehmen sollen muss man das Zauberwort "Stundenhonorar" nennen.

Meist haben die Mandanten einfach nur nicht Recht

Da haben es anderen Länder einfacher: Der reichere Gewinnt, oder der mit dem besseren Glauben
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 14.01.2018, 22:18

@Zeus

Mit "regulärer Zufahrt" meine ich die aus dem Bebauungsplan. Das ist für A, die Zufahrt von B.

Richtig, das mit der Pflasterung war bequemer, denn den Weg im Bebauungsplan hätte B erst erstellen müssen. Die Baulast erfordert sowas nicht, der weg muss nur befahrbar sein. Somit wäre eine Rasenfläche mit diesen Rasen-Loch-Steinen ausreichend.

Richtig Haus und Garage wurden zur selben Zeit gebaut. Die gestrichelte Linie hat nichts zu sagen. Steht auch nicht so in der Baulast. Hier ist nur vermerkt. "...die gelb markierte Fläche." Dazu zählt nicht die gestrichelte Linie. Diese ist weder markiert noch sonst irgendwie gekennzeichnet. Die Behörde konnte sich diesen Zusatz nicht erklären und geht davon aus das es sich nur um ein "Kritzelei" des Vorgängers im Bauamt handelt.

Genauso kann ich mit das auch vorstellen. Und B hat bisher immer auf dem Grundstück gemacht was er wollte und es sogar zum abstellen von Baumaterialien und Anhängern benutzt. A unterbietet dies nun und das passt B nicht, zu mal B auch älter ist als A.

Der gelbe Weg beinhaltet nur die Baulast, in der er natürlich der Begünstigte ist. Dies ändert aber nicht an der Situation. Es besteht außer der Baulast nichts. Es ist in dem Sinne einfach nur eine Baulast zur Erschließung des Grundstücks. Und Abmachungen mit dem Vorbesitzer von A sind ebenfalls nichtig. Dieser ist aber auch bereits verstorben. Mit A bestehen keine Vereinbarungen. Auch nicht privatrechtlich oder mündlich.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Zeus » 15.01.2018, 10:35

<<Richtig Haus und Garage wurden zur selben Zeit gebaut. Die gestrichelte Linie hat nichts zu sagen. Steht auch nicht so in der Baulast. Hier ist nur vermerkt. "...die gelb markierte Fläche." Dazu zählt nicht die gestrichelte Linie. Diese ist weder markiert noch sonst irgendwie gekennzeichnet. Die Behörde konnte sich diesen Zusatz nicht erklären und geht davon aus das es sich nur um ein "Kritzelei" des Vorgängers im Bauamt handelt. <<<

Meiner Meinung nach handelst du richtig. Dein Zaun ist gut, ich würde die Steine herausnehmen, später wird aus B ein Bx und das Gezerve geht wieder los. Je unbequemer es wird, umso eher geht er den Weg privatrechtlichen Weg über Z.

Wenn B so von vornherein geplant und gebaut hat, dann ist das alles das Problem von B. Auf einen Notweg würde ich mich auch nicht einlassen. Hier steckt doch pure Absicht dahinter.

Die gelbe Baulast von Ax ist gültig, sonst nichts.

Demnächst wird ja eine Klageschrift kommen. Lt. @Klaus muß in der Klageschrift auch ein Beweis angeführt werden, warum die gestrichelte Linie gültig ist. Lt. Bauamt gekritzel und Aussage/Eintrag/Wert.

Was sagt dein RA dazu ? Wie gelassen sieht er dies ? Oder hält er sich bedeckt ?

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 15.01.2018, 11:57

Auch wenn es schwer ist

Ist das Grundstück über eine Baulast gesichert dann geht der Weg über diese Baulast. Dabei spielt es keine Rolle ob auch ein Wegerecht eingetragen wird. Lediglich die Kosten verteilen sich anders.
Bei einer Grunddiensbarkeit teilen sich die beiden die Kosten anteilig der Nutzung
Bei einem Notwegerecht gibts es eine Geldrente, und der Eigentümer inkl. die Kosten

Notrecht sucht man sich nicht aus. Wenn das gefangene Grundstück durch Teilung entsteht dann geht das Notwegerecht über das vorher gemeinsame Grundstück.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Michael_Werner » 15.01.2018, 20:32

Ich denke eher das B hartnäckig ist und den anderen Weg nicht in Anspruch nehmen wird und will um mir zusätzlich noch eins Auszuwischen.

B hat sicher darauf spekuliert, das der Vorbesitzer von A noch lange lebt und das Haus nicht verkauft wird. Denn der Vorbesitzer hat sich, wie schon geschrieben, nicht mehr darum gekümmert. Deswegen glaubt A auch nicht, das B irgendeinen Kompromissvorschlag annehmen wird.

Die gelbe Baulast ist gültig, das ist richtig.

Der RA sagt das gleiche, die gestrichelte Linie hat nichts zu sagen. Bisher hat B dies auch nicht mehr erwähnt und in der Baulast steht nicht gegenteiliges.

@Klaus, das ist schon richtig so. Aber da eine andere Zuwegung besteht, ist es durchaus möglich das eine andere Regelung gefunden wird, damit das Verfahren beendet werden kann. B hat andere Möglichkeiten um auf sein Grundstück zu gelangen, und diese sind sogar offiziell. Dies ist Ihm auch bewusst. Er hat sich sich aber einfach gemacht und es so geregelt. Mit dem Ergebnis, es ist nichts halbes und nichts ganzes. B scheut aber diesen Zugang, weil er Angst hat das Grundstück von Z wird dann bebaut und man könne Ihm in sein Haus bzw. in den Garten gucken. A möchte eine Lösung herbeiführen die für beide sinnvoll wäre, B will aber nicht. Und die Behörde würde auch einlenken.

Die Richter wollen es so schnell wie möglich beendet, sonst sehen wir uns in sechs Monaten wieder vor Gericht.

Es bestehen außerdem Urteile die besagen, dass eine Baulast nicht ausreicht um Zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Umgekehrt ist es, wenn ein Grundbucheintrag besteht und man eine Baulast benötigt. Ich bin auf jeden Fall gespannt wie es ausgeht.

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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.

Beitrag von Klaus » 15.01.2018, 20:49

damit das Verfahren beendet werden kann.
Geht ganz schnell:. Dein Antrag wird abgeleht weil es keinen Anspruch gibt die Baulast zu entfernen.
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