Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Cumulus
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Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf

Beitrag von Cumulus » 05.09.2017, 07:34

Guten Tag,

folgendes Problem. Unser Zufahrt führt über das Grundstück von A, eine Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen und einen notariellen Vertrag über die Nutzung und Unterhaltung des Weges gibt es auch. Darin beschrieben ist auch das Tor von A zur Straße. Dieses ist geschlossen zu halten usw. Bisher gab es keine Probleme.

Nun kommt A allerdings auf die Idee sein Grundstück vollständig einfrieden zu wollen und setzt auf die Grenze zwischen A und B ein Tor. Aktuell sagt er zwar dass das Tor nur im Bedarfsfall geschlossen wird, z. B. wenn seine Kinder am Weg spielen, allerdings sorgen schon die beiden Pfeiler für eine schmalere (immer noch 3m) Durchfahrt wodurch wir nicht mehr vernünftig vor unser Haus fahren können. Problem ist dass die beiden Parkplätze unmittelbar hinter dem Tor nebeneinander liegen und man entsprechend scharf einlenken muss was nun durch die Torpfosten sehr eng wird und Abends/Nachts gefährlich ist da man nix sieht.

Also zur Frage: Darf A trotz der bestehenden Vereinbarungen ein Tor zwischen A und B montieren? Im Vertrag steht eine Wegbreite von 3,5m, muss er diese einhalten?

Vielen Dank für eure Antworten.



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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Re: Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf

Beitrag von Klaus » 05.09.2017, 08:41

Man könnte jetzt drum streiten ob 3 Meter Durchfahrtsbreite ausreiche, vermutlich ist das andere Tor genau so breit.
Üblich sind 3-3,5

Ein "Rangierrecht" gibt es nicht. Und für dii Parkplätze auf dem eigenen Grundstück ist man selber verantwortlich.

Das zweite Tor stell nach meiner Meihung eine unzulässige Schikane dar (wenn es zu ist). Den von seiten des Berechtigten können nur Berechtige kommen vor denen man sich nicht schützen muss. Daher ist ein Tor nicht dadurch zulässig das es zum Schutz dient.

Man hätte also Chancen das die Pfosten auf 3,5 Meter verändert werden müssen und das Tor immer geöffnet wird wenn man durch will.

!! Wenn man jetzt nichts macht hat alles nach Ende der Verjährung Bestandschutz !!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bugschuko
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Re: Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf

Beitrag von bugschuko » 11.09.2017, 15:55

Wenn das Wegerecht in der Eintragung mit 3,5 m Breite zugesichert ist, dann hat man darauf auch einen Rechtsanspruch.
Das würde ich in jedem Fall einfordern.

Klaus
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Re: Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf

Beitrag von Klaus » 11.09.2017, 16:03

Man hat das Recht mit einem passenden Fahrzeug das Grundstück zu überqueren. Üblicherweise ist ein Fahrrecht 3-3,5 Meter.
Aber es kommt drauf an......
Das kann man nicht so sagen.....
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