Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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fluffel
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Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von fluffel » 16.10.2017, 21:57

Hallo,

über das Grundstück von A ist eine Baulast für das Grundstück von B eingetragen. Die Grundstücke befinden sich in BW. Im Baulastenverzeichnis steht, dass B das Recht hat, sich den im Lageplan eingezeichneten Weg zu bauen und zu benützen. Laut Bauamt und laut einem Anwalt, den wir um Rat gefragt haben, darf der Nachbar somit über unser Grundstück fahren. Jetzt habe ich aber öfters gelesen, dass eine Baulast eigentlich nicht zivilrechtlich genutzt werden darf. Eine Grunddienstbarkeit besteht nicht. Auch hat B über ein zweites, in seinem Besitz befindliches, Grundstück eine deutlich bessere Zufahrt. Ein Notwegerecht scheidet also aus. Was könnte es für einen Grund geben, dass dieses Recht auch zivilrechtlich genutzt werden kann? Der Anwalt konnte uns das jedenfalls nicht wirklich erklären. Das Bauamt beruft sich einfach auf die Eintragung.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Fluffel



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Klaus
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von Klaus » 16.10.2017, 22:20

Mit der Bauast kann der Nachbar tatsächlich nichts "direkt" anfangen.

Es reicht aber aus das Bauamt anzurufen. Das Bauamt kann klagen das der Weg freigehalten werden muss. Denn er dient zu Erschließung des Grundstücks und die ist nicht gesichert nur weil der jetzige Eingentümer ein weiteres Grundstück inne hat
Solange die Baulast besteht und das Bauamt mit macht ergehen Bußgelder wenn man den Weg schließt.

Man müsste gegen die Baulast klagen und verlangen das diese auf das andere Grundstück umgelegt wird. Evtl. mal das Bauamt dahin stoßen das Sie ja Erschließungskosten bekommen wenn das Grundstück direkt erschlossen wäre. Aber ......zwingen kann man die kaum

Man wird wohl damit leben müssen.

Je nachdem was in der Baulast steht ? Und was der Zweck der Eintragung war.
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fluffel
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von fluffel » 17.10.2017, 05:21

Hallo Klaus,

danke für die schnelle Antwort. Mir geht es erstmal nicht darum die Baulast zu schliessen, sondern ob der Nachbar (nicht eventuelle Rettungsfahrzeuge) die Baulasten dann auch tatsächlich befahren darf.


Grüsse
Fluffel

Klaus
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von Klaus » 17.10.2017, 06:52

Die Gemeinde sichert den Zugang zu einem Grundstück um es zu erschließen (das ist eher rechtlich als praktisch) . Dabei legt Sie fest wie das Grundstück genutzt werden kann. Von "nur durch den Bewohner" bis zu "Zugang zum Sportplatz" oder "Parkplatz für die Kirche" das sollte im Baulastenverzeichnis stehen. Da sollte man mal nachlesen was wie warum....
Einzig der direkte Klageweg ist den Nachbarn versperrt, denn er hat keine direkten Ansprüche. Solange die Gemeinde sagt "weg frei halten" könnt man taktisch nicht weiter. Ich würde auch sagen das der Nachbar ein Notwegerecht hat.

Evtl. verhandelt man mit der Gemeinde das man ein Tor errichten kann oder einen Poller mit Feuerwehschloss. Damit hätte die Gemeinde was Sie braucht, aber ob die das jetzt interessiert. Der Zank ist ja wohl bereits bekannt.

Ich denke mal das wird nichts werden ohne das mal Geld in die Hand nimmt und den Nachbarn mit an Bord nimmt. Würde der einer verlegung der Baulast zustimmen geh da sicher was. Da daheib seine Grundstücke an Wert verlieren ..... warum sollte er das ohne Ausgleich tun.

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Man könnte argumentieren das der Nachbar den Weg mit seinem Notwegrecht nutzt und dafür zahlen muss.
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von Klaus » 17.10.2017, 11:00

Ich würde mal formlich die Löschung der Baulast beantragen (Einschreiben Rückschein ans Amt) .
Also Begründung das das entsprechende Grundstück anderweitig erschlossen ist.

kost ja nix
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Klaus
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von Klaus » 18.10.2017, 21:39

Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Michael_Werner
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Re: Baulast zur Erstellung und Nutzung eines Weges

Beitrag von Michael_Werner » 11.01.2018, 21:05

Hallo Fluffel,

das schöne Thema Baulast, welches mich nach wie vor auch noch beschäftigt ;)

Das Problem wird folgendes sein: Wenn die Stadt sich querstellt hast Du zunächst keine Chance die Baulast löschen zu lassen.
Diese verlangt in den meisten fällen, das der Nachbar bzw. der Begünstigte dieser Löschung zustimmt. Warst Du schon mal direkt bei der Stadt und hast den Sachverhalt geschildert? Also persönlich und nicht per Brief? Das hat mir z.B. geholfen. Bei mir ist es nur der Nachbar, der sich noch quer stellt. Sonst steht der Löschung nichts im Wege.

Du kannst es mit dem Antrag der Löschung versuchen. Sollte dies fehlschlagen und Ihr findet keine außergerichtliche Einigung, dann wird dir leider der Weg zum Anwalt bzw. zum Gericht nicht erspart bleiben. Es wird auch hier zunächst zu einer Mediation kommen um einen Vergleich zu erzielen. Scheitert dieser wird es vor Gericht verhandelt und dann fällt ein Urteil. Dieses kann, bei ganz viel Pech, zu seinen Gunsten ausgehen.

Er hat aber eine zweites Grundstück das direkt neben seinem liegt? Dann könntest Du glück haben das Dir dass Recht der Löschung zusteht. Wer hat der Eintragung der Baulast zugestimmt? Das ist auch die interessante Frage.

Auf jeden Fall ist es so: Eine Baulast alleine reicht nicht aus um Zivilrechtliche Ansprüche abzuleiten. Es ist dann immer Ratsam, eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen oder einen privaten Nutzungsvertrag abzuschließen. Was ich dir aber nicht empfehlen würde.
Selbst die Stadt hat mir bestätigt, das die Baulast nur dazu dient, damit der begünstigte Bauen kann und einen baurechtlichen Weg zur Strasse hat. Er dient später aber nur dazu, dass Rettungsfahrzeuge etc. diesen benutzen können. Hauptsache befahrbar. Der Nachbar darf nicht einmal die Fläche pflastern, das müsste im Grundbuch vermerkt sein. Du darfst auf dieser Fläche nichts bauen und musst diese Freihalten. Der Nachbar kann sich höchstens beschweren das der Weg dauernd verstellt ist, dann kommt die Stadt und mahnt dich ab. Mehr Rechte hat er nicht...

Und wen ner Bauen will, bekommt er eine Genehmigung. Ohne Baulast wäre das nicht möglich.

Richte dich schon einmal auf einen langen weg ein ;) Wenn der Nachbar dann noch uneinsichtig ist, dann viel Spaß :D

Viele Grüße,

Michael Werner

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