Man muss nur nein sagenDem Richter ödet dies alles an und bestraft sie mit einen Vergleich
Reichbürger-Dumm-GeschwätzWarum mittlerweile ein paar Bürger zur verbotenen Selbsthilfe greifen, wird mir immer klarer.
Moderator: Klaus
Man muss nur nein sagenDem Richter ödet dies alles an und bestraft sie mit einen Vergleich
Reichbürger-Dumm-GeschwätzWarum mittlerweile ein paar Bürger zur verbotenen Selbsthilfe greifen, wird mir immer klarer.
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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