Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Verfasst: 30.11.2021, 09:19
Steht da "Klage" drüber. Denn das ist nichts anderes.
A Anwalt klagt die Strafzahlung ein. Dann kann es ein Verfahren geben und der Gegner B wird Beweise vorlegen, A Beweise niedermachen oder anderes vortragen. Dann entscheidet das Gericht.
Lustig wird es wenn A 2000€ gefordert hast, der Richter aber nur 1000€ urteilt. Denn dann werden auch die Kosten so berechnet. Dann bekommt er die 1000€ zahlt seinen Anwalt selber und die Hälfte der Gerichtskostem. Hat A 10000 gefordert und es gibt nur 500 zahlt er fast alle Kosten und die des Gegners auch noch. Schlimmer noch wenn einer in die zweite Instanz geht und A (warum auch immer) verliert.
A Anwalt klagt die Strafzahlung ein. Dann kann es ein Verfahren geben und der Gegner B wird Beweise vorlegen, A Beweise niedermachen oder anderes vortragen. Dann entscheidet das Gericht.
Lustig wird es wenn A 2000€ gefordert hast, der Richter aber nur 1000€ urteilt. Denn dann werden auch die Kosten so berechnet. Dann bekommt er die 1000€ zahlt seinen Anwalt selber und die Hälfte der Gerichtskostem. Hat A 10000 gefordert und es gibt nur 500 zahlt er fast alle Kosten und die des Gegners auch noch. Schlimmer noch wenn einer in die zweite Instanz geht und A (warum auch immer) verliert.