Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Lucy
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Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Lucy » 22.03.2018, 18:11

Hallo
Ich muss etwas weiter ausholen...A haben vor 3 Jahren ein Haus gemietet und auf dem Grundstück liegt ein Wegerecht.Hinter A Grundstück war noch ein weiteres kleineres Grundstück B welches einem Opi gehörte. Er hatte Wegerecht da er sonst nicht anders auf sein Grundstück gekommen wäre. War auch alles kein Problem, er war sehr nett . Der Opi starb leider und der Sohn verkaufte später das Grundstück an die dahinter liegende Firma. Diese Firma besitzt eine eigene Ein/ Ausfahrt sowie Parkplätze. Diese Firma schloss das neue mit dem alten Grundstück zusammen. Seit diesem Jahr fahren A aber ständig irgendwelche Transporter oder teilweise auch kleiner LKW über das Grundstück...muss A sich das Gefallen lassen? Für wen zählt denn das Wegerecht? Nur für die Eigentümer oder doch die ganze Firma? A waren am überlegen das Haus zu kaufen aber nun A der Spaß daran irgendwie vergangen.



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Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

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Klaus
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Klaus » 23.03.2018, 08:54

Unsere Regeln lesen !!!

Das Haus des Opis war wohl ein Wohnhaus. Dann gilt das Wegerecht auch nur für ein Wohnhaus. Als Mieter würde ich meinen Vermieter zwingen es per Einstweiliger Verfügung gegen den Nachbarn zu erwirken die es im vermietet das OPigrundstück zu überqueren.
Da der Lärm stört würde ich die Miete mindern.

Kaufen würde ich ein Wegerechtgrundstück NIEMALS

Für die Google Suche "Erweiterung des Wegerechte"
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Lucy
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Lucy » 23.03.2018, 10:37

Hallo
Nein war kein Wohnhaus. B hatte nur ein paar Schuppen darauf gebaut. Das Grundstück war nur eine Sammelstelle für seine Sachen so etwas wie Gartengeräte und echt viel Müll...
Da durfte und darf auch kein Haus mehr gebaut werden, hat irgendetwas mit der Flucht des Grundstückes zu tun.

Klaus
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Klaus » 23.03.2018, 11:01

Dann war das Wegerecht für ein Gartengrundstück errichtet worden. Daraus eine Zufaht für den Aldi zu machen wäre ein Erweiterung des Wegerechts, ebenso die Erschließung weitere Grundstücke auf denen der Aldi steht.

Müsste sogar hier im Forum ein passendes Urteil zu finden sein.

1. Beweise sichern (Zeugen die den LKW sehen, oder Bilder auf denen zu sehen ist wie der Lastwagen auf das Grundstück fährt und hinten wieder runter=
2. Anwalt
3. Klagen (jedoch nur der Eigentümer)

oder
4. Klagen gegen den Vermieter oder Miete mindern

Da Ihr kaufen wolltet, dem Vermieter erklären das sein Grundstück so nur 30% weniger wert ist. Dann wacht der auf.
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Lucy
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Lucy » 23.03.2018, 14:42

Hallo
Es soll keine Zufahrt für einen Aldi oder irgendeinen anderen Laden werden! B ist eine Firma die das Grundstück des Opas gekauft hat und da jetzt den ganzen Mist den der Opa gebaut und gesammelt hat entsorgt/ abreisst. Diese Firma gibt es an diesem Standort auch schon länger und die haben ihre eigene Zufahrt und das auch schon seit langem.
Laut dem jetzigen Eigentümer unseres Grundstückes muss A hier nur die Eigentümer der Firma durch lassen und das auch wohl nur mit ihren privaten PKWs und keinen anderen.Erst recht wenn es gewerblich ist...also wie .z.B. die Containerdienste oder Transporter dieser Firma. Der Weg der hoch führt ist auch nur ein Schotterweg und dafür wohl nicht ausgelegt. Ist das denn so ok ? Nicht das der andere Eigentümer uns noch irgendwie in die Ecke jagen will. B ist leider auch nicht der netteste...schliesslich hat er ja Wegerecht und er benimmt sich leider so als gehörte Ihm der Weg

Klaus
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Klaus » 23.03.2018, 15:39

Letzter Hinweis auf die Regeln !!!

Das mit dem Aldi ist natürlich eine Übertreibung? Den Weg dürfen die Bewohner, Besitzer, Mitarbeiter und Gäste und Lieferanten des Grundstücks nutzen. Das Grundstück hat einen Zweck, zu diesem Zeck ist das Wegerecht eingetragen. Einen anderen "erweitetem" Zweck muss man nicht hinnehmen, ebenso die Bewirtschaftung eines angerenzenden Grundstücks.

Wenn der Nachbar nicht will: Beweise sichern und klagen
Da man aber nur Mieter ist hat man nichts zu melden. Also mindert man die Miete wenn der Gewerbelärm der nicht durch das Wegrecht gedeckt ist stört. Das sind ein paar Prozente.

Als Mieter wird das nichts !?!? Kaufen würde ich nicht
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Michael_Werner
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Michael_Werner » 26.03.2018, 23:29

Das Haus würde ich ebenfalls nicht kaufen, wenn es schon mit einem Grundbucheintrag belastet ist. Ist A überhaupt bekannt ob ein Grundbucheintrag vorhanden ist? Es mag ja auch sein das die Zuwegung der alten Herren einfach nur mündlich geduldet war? Irgendwas muss aber ja vorhanden sein...

Wenn A das Haus kaufen möchte, sollte A einfach mal den Vermieter kontaktieren und andeuten dass Interesse besteht und im weiteren Gespräch nach Baulasten, Einträgen etc. fragen.

Und A als Mieter hat in diesem Fall wenig zu melden. Der Eigentümer der gemieteten Immobilie muss sich darum kümmern, wie Klaus auch schon erwähnte.

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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von jp10686 » 04.04.2018, 18:03

Klaus hat geschrieben:
23.03.2018, 15:39
Einen anderen "erweitetem" Zweck muss man nicht hinnehmen, ebenso die Bewirtschaftung eines angerenzenden Grundstücks.
Ist leider kaum durchsetzbar, denn der B (der berechtigte) darf wegen dem Wegrecht über das Grundstück von A auf das ehemalige Opa-Grundstück fahren, das ihm gehört, da er es ja gekauft hat. Und von da aus darf er als Eigentümer auch auf ein anderes Nachbargrundstück, das ebenfalls ihm gehört.
Klar ist es nur, wenn plötzlich die Gewerbehalle der Firma auf dem anderen Grundstück regelmässig über das Wegrecht angefahren wird.
Um das Wegerecht nicht zu erweitern, müsste man ja eigentlich eine Grenzmauer bauen, die die beiden Grundstücke trennt, die dem Gleichen gehören.
Diese Firma besitzt eine eigene Ein/ Ausfahrt sowie Parkplätze. Diese Firma schloss das neue mit dem alten Grundstück zusammen.
Wenn die Parzellen vereinigt worden sind, hätte man mit dem Verweis auf eine Erweiterung der Dienstbarkeit dagegen klagen sollen. Wenn es rechtlich immer noch zwei Parzellen sind, die aber so genutzt werden, als wäre es nur eine, dann wird es schwer.

Zuerst mal auf dem Grundbuchamt eine Kopie der Akte verlangen, mit der das Wegerecht begründet worden ist.

Klaus
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Klaus » 04.04.2018, 18:22

Und von da aus darf er als Eigentümer auch auf ein anderes Nachbargrundstück, das ebenfalls ihm gehört.


https://openjur.de/u/747521.html

passt nicht ganz, bin zu faul zu suchen
Ist leider kaum durchsetzbar, denn der B (der berechtigte) darf wegen dem Wegrecht über das Grundstück von A auf das ehemalige Opa-Grundstück fahren, das ihm gehört, da er es ja gekauft hat.
Aber nicht wer vorher das Fremde durchfahren hat. Beweisen ist natürlich so eine Sache
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von jp10686 » 04.04.2018, 19:11

Dein zitierter Fall behandelt, dass jemand sein Wegerecht Dritten zur Verfügung stellen, d.h. den Kreis der Berechtigten ausweiten will.
Das ist was anderes.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass man durchsetzen kann, dess der immer aussenrum von seinem auf seins fährt oder geht.
Wenn der Berechtigte dies natürlich durch bauliche Massnahmen auf seinen benachbarten Grundstücken veranlasst, von denen nur eins das Wegerecht hat, dann ist es offensichtlich.

Klaus
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Re: Wegerecht....wie weit muss ich es dulden?

Beitrag von Klaus » 04.04.2018, 19:36

V ZR 318/02 und BGHZ 44, 171, 175.

kurz im eigenen Forum gesucht, soll ich weiter suchen ?
Ich würde eine einstweilige Verfügung erwirken.


Ist doch logisch:
Bauer A hat Wegerecht zum Mähen seiner Wiese. Macht er immer einmal im Sommer. Nun kauft er die Lüneburger Heide hinzu und fährt jeden Tage 2 Mal durch den Weg. Das ist eine Ausweitung des Wegerechts und war bei der Bestellung des Wegerecht nicht Zweckdesselben.
Es ist unerheblich wie groß die Ausweitung ist, sie ist nicht vereinbart
Ist wie "ein bischen Schwanger"
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