Wegerecht Gewerbe
Verfasst: 29.03.2018, 10:41
Mal wieder ein Problem:
A gibt B ein Wegerecht für die Straße einmal rund um ein Geschäftshaus. An dieser Straße liegen auch jeweils Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden von A. Dahinter liegt das Grundstück von B. Dieses ist so mit einer Halle bebaut, dass B nicht auf seinem Grundstück parken kann. Einzig, wenn er ein Tor öffnet, kann er einfahren. Dieses Tor ist aber so angelegt, dass es über das Grundstück von A schwenkt. Dabei blockiert es regelmäßig die Benutzung von Kundenparkplätzen von A.
Zudem könnte B noch von einer anderen Stelle von A´s Grundstück auf sein Grundstück einfahren. Hier hat B auch ein Rolltor an seiner Halle. Problem hier: Diese Zufahrt ist nicht Teil des Wegerechts. Dieser Teil wurde bisher gegen den Willen von A durch B für Schweißarbeiten, Gabelstablernutzung und Mitarbeiterfeiern benutzt. Alle höflichen Versuche von A wurden entweder ignoriert oder verbal ausfallend bedacht.
Die Bestzverhältnisse von A haben sich jetzt verändert. Auch hier wurde durch den neuen A erst höflich probiert. Nix half. Daraufhin erteilte A B für den Bereich, der nicht vom Wegerecht abgedeckt ist, Hausverbot. Dieses hat B wiederum ignoriert. Daraufhin wurde diese "Zufahrt" durch das Aufstellen von Metallpfosten in weitere Kundenplätzplätze gewandelt. B kommt jetzt zwar nicht mehr mit einem Transporter an die Halle, nutzt aber weiterhin den Stabler auf dieser Fläche.
Zusätzliches Problem: B stellt oft stundenlang Autos auf der Wegerechtsfläche ab und geht in der Halle Arbeit nach. Er beruft sich da auf sein Recht des Be- und Entladens. Manchmal öffnet er sogar mal seinen Kofferraum und tut so, als würde er beladen. Auch hier blockiert er Kundenparkplätze.
Ein Teil dieser Parkplätze wurden von A mittlerweile mit einem Carport bebaut.
A fordert jetzt B mittels einer Unterlassungserklärung auf sich entsprechend zu verhalten. Vor allem das Blockieren der Parkplätze ist A ein Dorn im Auge.
B will jetzt A verklagen, da ihn die beiden Metallpfosten und das Carport stören.
In der Urkunde ist geregelt, dass B auch mit LKW die Straße benutzen darf. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausdrücklich untersagt.
Meine Fragen: Durfte A die beiden Metallpfosten aufstellen? Könnte das Carport in der Tat schwierig werden, auch wenn es nicht in die Straße ragt? Kann B sein schwenkbares Tor zur Halle auch gegen den Willen von A nutzen oder muss er umbauen?
A gibt B ein Wegerecht für die Straße einmal rund um ein Geschäftshaus. An dieser Straße liegen auch jeweils Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden von A. Dahinter liegt das Grundstück von B. Dieses ist so mit einer Halle bebaut, dass B nicht auf seinem Grundstück parken kann. Einzig, wenn er ein Tor öffnet, kann er einfahren. Dieses Tor ist aber so angelegt, dass es über das Grundstück von A schwenkt. Dabei blockiert es regelmäßig die Benutzung von Kundenparkplätzen von A.
Zudem könnte B noch von einer anderen Stelle von A´s Grundstück auf sein Grundstück einfahren. Hier hat B auch ein Rolltor an seiner Halle. Problem hier: Diese Zufahrt ist nicht Teil des Wegerechts. Dieser Teil wurde bisher gegen den Willen von A durch B für Schweißarbeiten, Gabelstablernutzung und Mitarbeiterfeiern benutzt. Alle höflichen Versuche von A wurden entweder ignoriert oder verbal ausfallend bedacht.
Die Bestzverhältnisse von A haben sich jetzt verändert. Auch hier wurde durch den neuen A erst höflich probiert. Nix half. Daraufhin erteilte A B für den Bereich, der nicht vom Wegerecht abgedeckt ist, Hausverbot. Dieses hat B wiederum ignoriert. Daraufhin wurde diese "Zufahrt" durch das Aufstellen von Metallpfosten in weitere Kundenplätzplätze gewandelt. B kommt jetzt zwar nicht mehr mit einem Transporter an die Halle, nutzt aber weiterhin den Stabler auf dieser Fläche.
Zusätzliches Problem: B stellt oft stundenlang Autos auf der Wegerechtsfläche ab und geht in der Halle Arbeit nach. Er beruft sich da auf sein Recht des Be- und Entladens. Manchmal öffnet er sogar mal seinen Kofferraum und tut so, als würde er beladen. Auch hier blockiert er Kundenparkplätze.
Ein Teil dieser Parkplätze wurden von A mittlerweile mit einem Carport bebaut.
A fordert jetzt B mittels einer Unterlassungserklärung auf sich entsprechend zu verhalten. Vor allem das Blockieren der Parkplätze ist A ein Dorn im Auge.
B will jetzt A verklagen, da ihn die beiden Metallpfosten und das Carport stören.
In der Urkunde ist geregelt, dass B auch mit LKW die Straße benutzen darf. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausdrücklich untersagt.
Meine Fragen: Durfte A die beiden Metallpfosten aufstellen? Könnte das Carport in der Tat schwierig werden, auch wenn es nicht in die Straße ragt? Kann B sein schwenkbares Tor zur Halle auch gegen den Willen von A nutzen oder muss er umbauen?