Vergessenes Grundstück

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Gustus
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Vergessenes Grundstück

Beitrag von Gustus » 07.04.2018, 00:52

Moin,
A hat ein Haus und eine Garage gekauft.
Beide liegen an einer Privatstrasse mit 265qm Fläche.
Die Verkäufer haben vergessen diese Strasse an A zu verkaufen.
Sämtliche Wegerechte sind in A Grundbuch eingetragen.
Die Verkäufer sind nun Besitzer einer Strasse ohne das sie einen Nutzen von dieser haben.

Nun meine Frage:
Wenn A sich bereit erkläre diese Strasse mit Kanalanschluss, Zu und Abwasserleitungen in A Eigentum umschreiben zu lassen, welche Entschädigung kann A verlangen.
Grundsteuer, Niederschlagsgebühren, Instandhaltung, Räumung und Reparaturen würde dann ja zu meinen Lasten gehen.

Vielen Dank



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Klaus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Klaus » 07.04.2018, 07:17

Bitte Regel lesen + beachten

Bei einem eingetragenen Wegerecht kann man die "Unterhaltskosten" anteilig der Nutzung umlegen.
Der bisheige Eigentümer muss aber nichts machen und kann es auch einfach lassen wie es ist. Dann haben die Anlieger eben einen Dreckweg der zerfällt und ungepflegt bleibt.

Verdienen kann man daran nichts
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Gustus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Gustus » 07.04.2018, 19:35

Also wenn sich A dieses Grundstück überschreiben, lässt ist es nicht üblich Entschädigung für den Aufwand (Grundsteuer, Strassenreinigung, Entwässerung, Instandhaltung, Reparaturen an Kanal und Leitungen und Winterdienst) zu verlangen?

Klaus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Klaus » 07.04.2018, 19:56

Bei einem eingetragenen Wegerecht kann man die "Unterhaltskosten" anteilig der Nutzung umlegen.
Sagte ich bereits ? Aber nur "anteilig der Nutzung". Benutzt man selbst den Weg am meisten zahlt man auch am meisten selber.
Auf den Steuern bleibt man wohl genauso wie auf den Abwasserkosten sitzen.

Warum sollte jemand das Grundstück einfach "überschreiben". Da alle Berechtigten ein Interesse hätten ist doch nicht wertlos.

Ich würde ihn dennoch kaufen.
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Gustus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Gustus » 08.04.2018, 14:45

Für B. ist dieses Grundstück wertlos, da B. hunderte km entfernt wohnt.
Es gibt Keine Verträge oder absprachen über eine anteilige Kostenübernahme.
Für A. Ist es zwar wertvoll, möchte jedoch nicht für fremdes Eigentum bezahlen bzw es pflegen.
A. würde sich bereit erklären das Grundstück zu übernehmen, jedoch nur gegen eine Übernahme der Kosten die A. dadurch aufwenden muss.

Klaus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Klaus » 08.04.2018, 15:13

A hat doch eine Wegerecht für die Straße ? Oder ? Daher kann ihn der Eigentümer durchaus die Kosten auferlegen. Wenn er der einzige Nutzer ist alle. Evlt kann er weiteren Nachbarn weitere Rechte einräumen oder falls Platz vorne eine Werbetafel hinstellen oder was auch immer.

Klar kann auch noch versuchen von B noch einen Blumentopf heraus zu verhandeln.
B könnte aber auch am Weg ein Tor anbringen das A bei jeder Durchfahrt öffnen und schließen muss und witzigerweise auch nicht auf A Kosten.

Ich sehe eher das A schnell Geld rausholt und den Weg kauft, denn die Nachteile überwiegen bei weitem. A hat keine "bessere" Verhandlungsposition.

Leider habe ich keine Ahnung wie da aussieht, könnte mir sonst weitere Nutzungen ausdenken.
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von bugschuko » 10.04.2018, 15:55

Ich komm da nicht ganz klar; dienst diese Privatstrasse NUR für A oder auch für andere?

Wenn nur für A dient, wofür soll den eine Entschädigung gezahlt werden?

A sollte zusehen diese Strasse schnell zu kaufen:

1. A sichert sich Zufahrt für sein Haus und erspart sich mögl. Ärger und Schikane
2. Wert von A´s Haus steigert sich und Wiederverkauf
3. A kann den Weg so gestalten wie es ihm gefällt
Gruß Ralf

Gustus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Gustus » 11.04.2018, 10:29

Diese Strasse dient nur A. richtig.
Sie selbst, der Kanal und alle sonstigen Leitungen sind ca 30 Jahre alt und gepflastert.
A. müsste, bei einem Kauf nicht nur den Preis bezahlen sondern auch in absebarer Zeit sanieren, ausserdem die gesamte Instandhaltung und Pflege übernehmen.
Das im Grundbuch eingetragene Wegerecht bindet B. momentan an seine Pflichten.
Es gibt aus Sicht von A. Bisher keinen triftigen Grund für dieses Grundstück auch nur einen Cent auszugeben.
Neben dem Wegerecht und Versorgungsleitungsrecht besteht auch noch im Grundbuch von A. Mülltonnenrecht und Antennenrecht.
Veränderungen wie eine Tor zu Einfahrt dürfen an der Strasse nicht vorgenommen werden da diese auch als Rettungsweg für die Nachbar gilt, diese jedoch kein Wegerecht besitzen.

Klaus
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von Klaus » 11.04.2018, 11:49

Das ist wirr

Der Berechtigte wird den Unterhalt komplett unterhalten müssen, nicht der Dienende (Eigentümer). Der darf Weg und Leitungen auch untergehen lassen. Jedoch könnte er den Weg unterhalten und die Kosten auf den einzigten Berechtigten umlegen, und einen Hausmeister einmal die Woche kehren lassen.

Scheinbar lastet noch eine Baulast auf dem Weg wenn er als Rettungsweg ausgelegt ist. Die Baulastberechtigten müssen nichts zahlen.
Wobei diese Rechnungsweg Geschichte meist nicht stimmt.

Der Vorteil liegt daran das ein Grundstück mit Weg mehr wert ist als eines ohne. Und das er den Weg dann gestalten kann wie er will. Und jetzt kann er ihn günstig schießen, wenn der Eigentümer erst einmal rausgefunden hat was er kann und darf, steigt er Ärger und der Preis.
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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von bugschuko » 12.04.2018, 11:39

Das sehe ich auch so wie Klaus!

A muss sowieso die Instandhaltung zahlen, da B die Kosten weitergeben darf. Wenn A neue Leitungen verlegen muss, geht das auch auf A´s Kosten, die Leitungen interessiert B nämlich gar nicht..

Solange B Eigentümer vom Weg ist, könnte dieser A jedoch "Steine" in den Weg legen und das Leben schwer machen.

Wenn ich A wäre, würde ich sofort den Weg für wenig Geld kaufen und bin mein "eigener Herr" meines Weges und kann selbst entscheiden was ich wann auf und an dem Weg mache!

A sollte nicht solange warten bis der erste Streit entsteht, dann ist es meist zu spät.

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Re: Vergessenes Grundstück

Beitrag von jp10686 » 17.04.2018, 06:30

Nur ziemlich bescheuerte Leute kaufen einen Grund ohne Zuweg.
Wenn der Fehler so einfach zu heilen ist - kaufen und zwar schnell.

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