Postbote bekommt keinen Zugang

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Mona
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Postbote bekommt keinen Zugang

Beitrag von Mona » 24.07.2018, 11:02

Hallo ihr lieben. Wir haben ende 2017 ein Gundstück gekauft bei dem B ein eingetragenes geh und Fahrtrecht bei A haben. Es gibt keinen anderen Zugang. Leider wussten B nicht, dass A absolut verrückt ist. Der Grund von A ist mit einem Tor gesichert zu dem B Schlüssel besitzen. Vor dem Tor hat B einen Briefkasten und eine Funkklingel. Nun hat der Postbote gesagt dass A das Tor immer zusperrt und er so keinen zugang zu B hat um dort evtl Pakete zu hinterlegen wenn B in der arbeit ist. B wollte nun A freundlich fragen ob es möglich wäre das tor vormittags nicht zu verschließen (zumachen ohne zusperren ist ja kein Problem). A reagierte darauf wie folgt: Hallo A ich habe eine frage. A: Ich hab keine zeit! B: ist ja nur eine frage. A: ich werd sie nicht beantworten. B hat dann trotzdem gefragt ob das tor vormittags bitte unverschlossen bleiben könnte. Antwort bekam B nicht, jedoch ist das Tor jetzt zu 98% 24 std verschlossen und A prüft das auch öfter; falls B z.b schnell zum einkaufen geht sperrt A sofort zu. Ist das rechtlich erlaubt? Danke schonmal!



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Re: Postbote bekommt keinen Zugang

Beitrag von Klaus » 24.07.2018, 12:23

Bitte noch mal Regeln lesen

Da B eine "Funkklingel" hat, kann jeder Berechtigte problemlos rein. Damit ist das Wegerecht erfüllt.
B sollte die Funkklingeln an die Wand werfen. Dann per EInschreiben dem Nacharn erklären das die Klingel defekt ist und bis eine neue stabile Erdleitung liegt das Fußgängertor offen bleiben muss. Des weiteren Fragt man an ob man einen Graben ausgeben darf um die Leitung zu legen. Eine neue Funkleitung kommt nicht in Frage da diese zu Störungsanfällig ist. Die Schlüssel kann man auch zurücksenden wenn man will

Dann lädt man einen Besucher ein, der nicht reinkommen kann - als Zeuge. Danach geht man zum Amtsgericht und beantragt eine einstweilige Verfügung.

Mein Nachbar (ehemaliger) meinte mal der Durchgang wird verschlossen und nach 22 Uhr ist die Durchfahrt wegen Nachruhe eh verboten. Dessen Schlüssel habe ich postwendent zurückgesandt. Die Polizei hat dann nachts geöffnet und ein Amtsrichter das Durchfahrtsverbot als doof bezeichnet.

Solange es aber eine "Klingel" gibt hat A recht. Er könnte sogar verlangen das Ihr zusperrt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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