Zufahrtsbreite zum Privatweg mit Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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desiw
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Zufahrtsbreite zum Privatweg mit Wegerecht

Beitrag von desiw » 28.09.2018, 11:31

Hallo Zusammen,

Grundstückseigentümer A besitzt ein EFH als Hinterlieger. Der Weg zu seinem EFH gehört ihm. Der Weg ist bzgl. Wegerecht in 2 Flurstücke geteilt.
Das Flurstück vor dem EFH hat kein eingetragenes Wegerecht. Nur das Flurstück das von der öffentlichen Straße zum Privatweg führt, hat ein eingetragenes Wegerecht. Der gesamte Privatweg hat eine L-Form. Auf der rechten Seite entlang des Privatweges mit Wegerecht hat Grundstückseigentümer B ein Wegerecht, dass er momentan ohne Probleme ausüben kann. B hat 4 Autos auf seinem Grundstück stehen, die momentan unabhängig voneinander wegfahren können, weil die gesamte Grundstückslänge von B offen ist zum Privatweg. Demnächst möchte A den Privatweg ordentlich mit Randsteinen und einem Pflaster ausstatten. Bei der Zufahrt würde A abgesenkte Randsteine verwenden, damit das Wegerecht weiterhin von B ausgeübt werden kann. Meines Wissens muss A nicht dafür Sorge tragen, dass B weiterhin seine 4 Autos unabhängig voneinander bewegen kann, weil A plant über eine bestimmte Länge erhöhte Randsteine zu verwenden. Die erhöhten Randsteine sind dafür da, damit kein Wasser auf das Grundstück von B gelangt. Dazu ist A nach dem Nachbarschaftsrecht verpflichtet.

Wie breit muss die Zufahrt für B auf den Privatweg sein? A hat schon mehrere Werte gehört wie 3-4m. Der Wert 5m wurde auch schon genannt.

Vielen Dank im Voraus!



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bugschuko
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Re: Zufahrtsbreite zum Privatweg mit Wegerecht

Beitrag von bugschuko » 28.09.2018, 11:56

Die Beschreibung ist für mich etwas undurchsichtig...…
Wo B in welchem Umfang Wegerecht hat, müsste doch eigentlich in der notariellen Urkunde geregelt sein.
Entweder ist dort eine Breite genannt oder wenn nicht, dann auf der gesamten Wegfläche würde ich sagen.
Vielleicht hast Du noch weitere Angaben?

Klaus
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Re: Zufahrtsbreite zum Privatweg mit Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.09.2018, 12:02

Also ob man das Behindern durch einen Randstein mit dem Regelwasser begründen kann ? Wohl kaum, da es ja bekannter Weise halbhohe Steine für Einfahrten gibt. Richtig ist das ein Wegerecht eine Zufahrt zu einem Grundstück bieten muss. Diese ist ausreichend wenn es 3,5 Meter breit ist.
Aber ob man den nun soweit behindern sollte nur um ihn zu ärgern ?

Denn irgendjemand könnte ja erklären das dies "irgendwann" einmal ausgemacht wurde.

Daher sollte man zuerst die "zusätzliche" Nutzung "untersagen" und kündigen. Und den Nachbar fragen an welcher Stelle er rein will. Denn würde man mir den Weg so versperren würde ich erklären das an der versperrten Fläche meine Einfaht ist.

Nicht vergessen das die Berechtigte Unterhaltspflichtig sind, also baut man nicht neu sondern repariert man kann man die Kosten umlegen.

Wir hatten mal von 15 Jahren so einen Fall im Osten, der sogar bei RTL 2 kam. Die hatten Garagen am Weg. Und deren A hatte vor Gericht verloren
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

jp10686
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Re: Zufahrtsbreite zum Privatweg mit Wegerecht

Beitrag von jp10686 » 08.10.2018, 06:48

Man müsste einen Plan der Situation sehen.
Vielleicht verläuft der Weg parallel zu seinem Platz der Grundstücksgrenze nach, und er kann auf der ganzen Grundstücksbreite auf seins reinfahren wo er will.
Was hat man in diesem Fall nun davon, die Zufahrt auf einen Teil zu beschränken? NICHTS
Es gibt zur Wasserableitung befahrbare Rinnen mit wegnehmbarem Gitter, oder leicht befahrbare Muldensteine. Randsteine sind für den (nutzungstechnischen) Rand, deshalb heissen sie so.
Statt den wegen sowas zu vergraulen, Schneeräumung usw. gemeinsam regeln und in Frieden nebeneinander weiterleben.

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