2 Häuser befinden sich auf einen Hof!
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.
Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?
MfG
Ich
Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Re: Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Er muss fragen ! Aber er hat das "Hammer und Leiterschlagrecht" auf seiner Seite.
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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