Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Moderator: Klaus
Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
2 Häuser befinden sich auf einen Hof!
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.
Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?
MfG
Ich
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.
Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?
MfG
Ich
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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.
Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....
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Re: Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Er muss fragen ! Aber er hat das "Hammer und Leiterschlagrecht" auf seiner Seite.
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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