Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Ich28
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Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Beitrag von Ich28 » 21.10.2018, 20:00

2 Häuser befinden sich auf einen Hof!
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.

Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?

MfG
Ich



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Klaus
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Re: Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Beitrag von Klaus » 21.10.2018, 20:53

Er muss fragen ! Aber er hat das "Hammer und Leiterschlagrecht" auf seiner Seite.
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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