Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Moderator: Klaus
Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
2 Häuser befinden sich auf einen Hof!
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.
Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?
MfG
Ich
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.
Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?
MfG
Ich
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Re: Wegerecht gleich Nutzungsrecht?
Er muss fragen ! Aber er hat das "Hammer und Leiterschlagrecht" auf seiner Seite.
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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