Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Ich28
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Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Beitrag von Ich28 » 21.10.2018, 20:00

2 Häuser befinden sich auf einen Hof!
Besitzer A gehört dein Haus und der Hof. Besitzer B gehört nur dein Wohnhaus und hat wegerecht durch den Hof, um den Eingang seines Hauses zu erreichen.

Nun die Frage . Ist Wegerecht gleich Nutzung? Darf Besitzer B einfach ein Gerüst an sein Haus auf Hofseite stellen, ohne zu Fragen ? Brauch er die Erlaubnis von Besitzer A, um ein Gerüst zu stellen oder generell dem Hof mit zu nutzen oder ist das automatisch im wegerecht mit involviert?

MfG
Ich



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Re: Wegerecht gleich Nutzungsrecht?

Beitrag von Klaus » 21.10.2018, 20:53

Er muss fragen ! Aber er hat das "Hammer und Leiterschlagrecht" auf seiner Seite.
Hat mit Wegerecht nichts zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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