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Wieder Wegerecht: akut/ dringend!

Verfasst: 27.02.2019, 06:06
von Mercifulsister
Guten Morgen,

leider fällt mir kein besserer Betreff ein..

Mal angenommen A ist der Hinternachbar von B und hat über dessen Grundstück ein Wege-/ Überfahrrecht.
A läßt nun sein Stück Knick (bewaldeter Grenzstreifen in Norddeutschland), ca 60 Meter, auf den Stock setzten. Dieser Knick befindet sich jedoch größtenteils HINTER der Grundstücksgrenze, gehört also zu C.

Muss B es nun dulden, dass A die gefällten Überhälter (Bäume) und das Häckselgut von C über das Grundstück des B abtransportiert? Es handelt sich dabei um eine erhebliche Menge an Baumstämmen, also nicht nur „Peanuts“..

Mein Gefühl sagt, dass B nur das Schnittgut vom Grundstück des A über sein Grundstück abtransportieren lassen muss, alles was bei C stand muss dieser über seinen eigenen Acker wegholen.

Viele Grüße und lieben Dank schonmal

Re: Wieder Wegerecht: akut/ dringend!

Verfasst: 27.02.2019, 10:25
von Klaus
Wenn C kein Wegerecht hat dann hat C kein Wegerecht ?
Auch wenn er die Bäume erst A schenken oder verkaufen würde.
A kann das auch nicht erlauben

Polizei rufen
A läßt nun sein Stück Knick (bewaldeter Grenzstreifen in Norddeutschland), ca 60 Meter, auf den Stock setzten.
Versteht wohl nur ein norddeutscher Waldbesitzer

Re: Wieder Wegerecht: akut/ dringend!

Verfasst: 27.02.2019, 15:28
von Mercifulsister
Danke für die Einschätzung!

Nach näherer Betrachtung auch nur logisch. Es gehört auch nicht zur typischen Nutzung Sachen vom „Überhinternachbar“ (C) zu A und weiter über B zu transporieren... selbst wenn A argumentiert, dass es ja egal sei, wo die Bäume standen und es keine größere Beeinträchtigungen gäbe..

Besten Dank nochmal

Re: Wieder Wegerecht: akut/ dringend!

Verfasst: 27.02.2019, 16:24
von Klaus
Einfach mal 500 Euo verlangen, dann finden alle andere Wege