Wieder Wegerecht: akut/ dringend!
Verfasst: 27.02.2019, 06:06
Guten Morgen,
leider fällt mir kein besserer Betreff ein..
Mal angenommen A ist der Hinternachbar von B und hat über dessen Grundstück ein Wege-/ Überfahrrecht.
A läßt nun sein Stück Knick (bewaldeter Grenzstreifen in Norddeutschland), ca 60 Meter, auf den Stock setzten. Dieser Knick befindet sich jedoch größtenteils HINTER der Grundstücksgrenze, gehört also zu C.
Muss B es nun dulden, dass A die gefällten Überhälter (Bäume) und das Häckselgut von C über das Grundstück des B abtransportiert? Es handelt sich dabei um eine erhebliche Menge an Baumstämmen, also nicht nur „Peanuts“..
Mein Gefühl sagt, dass B nur das Schnittgut vom Grundstück des A über sein Grundstück abtransportieren lassen muss, alles was bei C stand muss dieser über seinen eigenen Acker wegholen.
Viele Grüße und lieben Dank schonmal
leider fällt mir kein besserer Betreff ein..
Mal angenommen A ist der Hinternachbar von B und hat über dessen Grundstück ein Wege-/ Überfahrrecht.
A läßt nun sein Stück Knick (bewaldeter Grenzstreifen in Norddeutschland), ca 60 Meter, auf den Stock setzten. Dieser Knick befindet sich jedoch größtenteils HINTER der Grundstücksgrenze, gehört also zu C.
Muss B es nun dulden, dass A die gefällten Überhälter (Bäume) und das Häckselgut von C über das Grundstück des B abtransportiert? Es handelt sich dabei um eine erhebliche Menge an Baumstämmen, also nicht nur „Peanuts“..
Mein Gefühl sagt, dass B nur das Schnittgut vom Grundstück des A über sein Grundstück abtransportieren lassen muss, alles was bei C stand muss dieser über seinen eigenen Acker wegholen.
Viele Grüße und lieben Dank schonmal