Wegerecht / Rasen wuchert, Nachbar kümmert sich nicht..

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Anterious
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Wegerecht / Rasen wuchert, Nachbar kümmert sich nicht..

Beitrag von Anterious » 18.04.2019, 12:26

Hallo,


Folgende Situation:

A wohnen im Dorf, haben ein Zweifamilienhaus mit relativ großem Grundstück (ca. 2000qm), und zwischen Haus A und dem Nachbarn B existiert ein Wegerecht, sodass A um das Haus in den Garten kommen (bspw. Anhänger steht hinten in der Scheune oder aber auch um mal mit Auto und Hänger Gartenarbeit etc. zu verrichten. Ein wirklicher Weg ist dies keiner, es ist einfach nur Rasen dort. Die ganze Situation war sonst nie ein Problem, da der Nachbar immer ein Verwandte waren. Nun ist das Haus aber verkauft worden, nun gehen die Probleme los.

Denn: Der neue Nachbar vermietet das Objekt weiter und kümmert sich null um den Garten. Im ersten Schritt hat uns das nicht zu kümmern, allerdings wird zwischen den Häuser, wo sich unser Wegerecht befindet, der Rasen nicht gemäht! Dementsprechend hoch wird das Ganze bald sein. Nun ist die Frage was A hier tun können? Bald wird der Rasen bzw. die Wildnis(!) so hoch sein, dass A mit dem Auto nicht mehr durchkomme, ohne dass die Gräser den Lack entlang streifen… Sieht A irgendwo nicht ein?

Hat der Nachbar nicht dafür zu sorgen, das Wegerecht passierbar zu halten?A meint, A würde das Stück auch selber mähen, aber dann trage A die Kosten für Verschleiß, Arbeitszeit etc… Sieht A auch nicht ganz ein…

Was meint ihr dazu?



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Wegerecht / Rasen wuchert, Nachbar kümmert sich nicht..

Beitrag von Klaus » 18.04.2019, 15:18

Den Hinweis an die Regel lesen

Also zwischen zwei Häuser sind keine Wegerechte !!
Irgendjemand gehört dieser Weg und A hat darauf ein Wegerecht. Genaugenommen besteht auch kein Wegerecht mehr, wenn es keinen Weg mehr gibt. Aber eine Spur im Dreck ist bereits ein Weg. Also aufpassen nicht das der Weg untergeht.

A hat keinen Anspruch darauf das der Weg gepflegt wird. Falls ein Baum wächst sollte er seinen Unterlassungsanspruch schnell geltend machen nach ein paar Jahren wäre diese verjährt. Aber Gras behindert nicht bei der Durchfahrt - falls es ein "Fahrrecht" gibt.

Der Eigentümer kann aber einen Gärtner beauftragen der den Weg pflegt. Die Kosten kann er anteilig der Nutzung umlegen. Fährt also nur A drüber, zahlt er den Gärtner alleine.

Weitere Fragen - nur Regelkonform !!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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