Hecke und Überwegungsrecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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bremerjung
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Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von bremerjung » 06.06.2019, 09:21

Hallo zusammen,

nachdem ich mich lange eingelesen habe und wichtige Infos gefunden habe, bleiben trotzdem noch Fragen offen. Aber davon lebt ja ein Forum ;)

Grundstück von A liegt an der Straße, Grundstück von B in zweiter Reihe.
B hat ein Wegerecht und ein Leitungs- und Entsorgungsrecht /Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück A.
A und ein Mieter von A nutzen auch die Zufahrt über das Wegerecht von der Straße, um an die Parkmöglichkeit von Grundstück A zu gelangen.
Es sind keine weiteren Eintragungen oder Verträge zur Instandhaltung vorhanden.

Die Breite des Wegerechts beträgt 3 Meter, die aber aufgrund einer Hecke nicht voll genutzt werden kann.

Wer muss sich um den Schnitt der Hecke kümmern, die 2x im Jahr geschnitten werden muss, da man sonst nicht mehr den Weg nutzen könnte?

Laut Liegenschaftskarte befindet sich die Hecke auf der ersten Hälfte des Weges direkt am Rand auf dem eingetragenen Überwegungsrecht. Die zweite Hälfte des Weges wird auch durch dieses Hecke gesäumt, die aber nun am Rand des Überwegungsrechtes auf Grundstück A steht, aber auch dort geschnitten werden muss.

Muss A dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Muss B dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Müssen sowohl A und B dafür sorgen?

Kann B verlangen, dass die Hecke beseitigt wird, wenn B sich nicht um die Pflege kümmern möchte?
Kann B (im Falle, dass B Heckenschnitt ausführen muss), die Hecke nach eigenem ermessen sehr stark beschneiden?

Kann A verlangen, dass der Weg im Herbst durch B von Blättern frei gemacht wird?
Kann B verlangen, dass der Weg im Herbst durch A von Blättern frei gemacht wird?

Gibt es Unterschiede in der Betrachtung zwischen den Teilen der Hecke, die direkt auf dem Weg, bzw. am Weg stehen?

Vielen Dank!



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Klaus
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Re: Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von Klaus » 06.06.2019, 09:30

Der Eigentümer kann und wenn er tut, kann er die Kosten umlegen
Der Berechtigte kann und wenn er tut, zahlt er selber - der Eigentümer entscheidet aber "wie"

Wie eine Hecke derart wächste das sie einen 3 Meter breiten Weg zuwächst wenn Sie nicht 2 mal im Jahr geschnitten wird...?
Gibt es Unterschiede in der Betrachtung zwischen den Teilen der Hecke, die direkt auf dem Weg, bzw. am Weg stehen?
Es gbt nur die Unterscheidung zwischen "behindert die ungehinderte Durchfahrt" oder "eben nicht"

Übrigens hat man keinen 3 Meter breiten Weg, sondern eine 3 Meter breiten Ausführungsbereich.

Leert man eine Flasche Domestos auf den Weg wächst die Hecke langsamer
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bremerjung
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Re: Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von bremerjung » 06.06.2019, 10:17

Hallo Klaus,

danke für die schnelle Antwort, allerdings habe ich sie nicht ganz verstanden.

Es geht nicht um einen Schönheitsschnitt, sondern um ein nötiges Übel, weil sonst die Durchfahrt behindert wird.

Wenn ich es richtig verstehe, ist es Pflicht des des Berechtigten, die Hecke zu schneiden, sofern er keine Rechnung vom Eigentümer haben will?

Der Eigentümer selbst darf den Weg im gleichen Maße nutzen, wie auch der Berechtigte, muss sich aber nicht an der Instandhaltung beteiligen? Der Berechtigte muss sich um quasi alleine um die Pflanzungen des Eigentümers kümmern?


Zur Hecke (Buchenhecke):

Am Anfang des Ausführungsbereich steht die Hecke so, dass nur knapp über 2 Meter des Weges verbleiben. Später steht sie zwar am Rand, aber durch ihre immense Breite hängt sie weit in den Weg rein. Die Hecke breitet sich 30-50 cm im Jahr aus, sodass 2 Schnitte nötig sind. Durch die Verjährung, wird sie dort auch stehenbleiben.

Klaus
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Re: Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von Klaus » 06.06.2019, 10:52

Der Eigentümer kann den Weg auch verfallen lassen, den Berechtigten geht der Weg auch erst mal nichts an.
Der Eigentümer kann den auch pflegen und unterhalten, die Unterhaltskosten kann er dann anteilige der tatsächlichen Nutzung auch umlegen.
also er fährt 3 mal , der Berechtigte 7 mal.Dann 7/10 der Berechtigte und 3/10 der Eigentümer. Also Achtung kann auch teuer werden.

Der Berechtige kann wenn es ihn behindert, den Weg kehren, waschen und bügeln wenn er will. Er kann auch die Hecke schneiden. Dabei aber nur so wie es der Eigentümer vorgibt wenn der das macht. Bei einer Hecke wird man den "Rückschnitt" auch alleine entscheiden konnen wenn diese den Weg behindert. Bodennah abschneiden geht nicht. Das gilt auch für Schaden am Teer, Löcher usw.
Am Anfang des Ausführungsbereich steht die Hecke so, dass nur knapp über 2 Meter des Weges verbleiben.
Da die kaum über den letzten Sommer so hoch wurde, wird es schwer. Man hätte deren Anpflanzung wiedersprechen müssen, der Anspruch ist nun verfährt. Man kann kaum mehr als das Wachstum der letzten Jahre wegbekommen.

Daher Domestos in den Scheibenwischer - Düse ausrichten und immer mal wieder.....spritzt spritz

Nicht das der noch ein Tor an der Straße errichtet, das der Berechtgte bei "JEDER" durchfahr schließen muss
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bremerjung
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Re: Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von bremerjung » 06.06.2019, 11:22

Die Scheibenwischer-Idee ist nicht schlecht ;)

Aber im Ernst...

Dem Berechtigten war, als er sein Grundstück gekauft hat, nicht bewusst, was Überwegungsrecht alles beinhaltet.

Die Hecke ist da und niemand möchte etwas daran ändern, bzw. gar Gewalt gegen die Hecke anwenden.

Für alles gibt es Lösungen im direkten Gespräch.

Bloß ist es vor so einem Gespräch wichtig zu wissen, welche Pflichten man hat.

Wenn dem Eigentümer die vielen Blätter der Hecke vor seiner Tür (da geht das Überwegungsrecht lang) stören, kann er diese gerne selbst entsorgen. Das ist ein optisches Problem und liegt nicht beim Berechtigten.

Dass der Berechtigte natürlich am Heckenschnitt beteiligt wird und bei evtl. Ausbesserungsarbeiten am Pflaster dabei ist, sollte klar sein.

Danke :)

Klaus
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Re: Hecke und Überwegungsrecht

Beitrag von Klaus » 06.06.2019, 11:43

Dem Berechtigten war, als er sein Grundstück gekauft hat, nicht bewusst, was Überwegungsrecht alles beinhaltet.
Deswegen habe ich vor 20 Jahren das Forum gegründet
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