Hecke und Überwegungsrecht
Verfasst: 06.06.2019, 09:21
Hallo zusammen,
nachdem ich mich lange eingelesen habe und wichtige Infos gefunden habe, bleiben trotzdem noch Fragen offen. Aber davon lebt ja ein Forum
Grundstück von A liegt an der Straße, Grundstück von B in zweiter Reihe.
B hat ein Wegerecht und ein Leitungs- und Entsorgungsrecht /Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück A.
A und ein Mieter von A nutzen auch die Zufahrt über das Wegerecht von der Straße, um an die Parkmöglichkeit von Grundstück A zu gelangen.
Es sind keine weiteren Eintragungen oder Verträge zur Instandhaltung vorhanden.
Die Breite des Wegerechts beträgt 3 Meter, die aber aufgrund einer Hecke nicht voll genutzt werden kann.
Wer muss sich um den Schnitt der Hecke kümmern, die 2x im Jahr geschnitten werden muss, da man sonst nicht mehr den Weg nutzen könnte?
Laut Liegenschaftskarte befindet sich die Hecke auf der ersten Hälfte des Weges direkt am Rand auf dem eingetragenen Überwegungsrecht. Die zweite Hälfte des Weges wird auch durch dieses Hecke gesäumt, die aber nun am Rand des Überwegungsrechtes auf Grundstück A steht, aber auch dort geschnitten werden muss.
Muss A dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Muss B dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Müssen sowohl A und B dafür sorgen?
Kann B verlangen, dass die Hecke beseitigt wird, wenn B sich nicht um die Pflege kümmern möchte?
Kann B (im Falle, dass B Heckenschnitt ausführen muss), die Hecke nach eigenem ermessen sehr stark beschneiden?
Kann A verlangen, dass der Weg im Herbst durch B von Blättern frei gemacht wird?
Kann B verlangen, dass der Weg im Herbst durch A von Blättern frei gemacht wird?
Gibt es Unterschiede in der Betrachtung zwischen den Teilen der Hecke, die direkt auf dem Weg, bzw. am Weg stehen?
Vielen Dank!
nachdem ich mich lange eingelesen habe und wichtige Infos gefunden habe, bleiben trotzdem noch Fragen offen. Aber davon lebt ja ein Forum
Grundstück von A liegt an der Straße, Grundstück von B in zweiter Reihe.
B hat ein Wegerecht und ein Leitungs- und Entsorgungsrecht /Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück A.
A und ein Mieter von A nutzen auch die Zufahrt über das Wegerecht von der Straße, um an die Parkmöglichkeit von Grundstück A zu gelangen.
Es sind keine weiteren Eintragungen oder Verträge zur Instandhaltung vorhanden.
Die Breite des Wegerechts beträgt 3 Meter, die aber aufgrund einer Hecke nicht voll genutzt werden kann.
Wer muss sich um den Schnitt der Hecke kümmern, die 2x im Jahr geschnitten werden muss, da man sonst nicht mehr den Weg nutzen könnte?
Laut Liegenschaftskarte befindet sich die Hecke auf der ersten Hälfte des Weges direkt am Rand auf dem eingetragenen Überwegungsrecht. Die zweite Hälfte des Weges wird auch durch dieses Hecke gesäumt, die aber nun am Rand des Überwegungsrechtes auf Grundstück A steht, aber auch dort geschnitten werden muss.
Muss A dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Muss B dafür sorgen, dass die Durchfahrt durch Schnitt der Hecke gewährleistet wird?
Müssen sowohl A und B dafür sorgen?
Kann B verlangen, dass die Hecke beseitigt wird, wenn B sich nicht um die Pflege kümmern möchte?
Kann B (im Falle, dass B Heckenschnitt ausführen muss), die Hecke nach eigenem ermessen sehr stark beschneiden?
Kann A verlangen, dass der Weg im Herbst durch B von Blättern frei gemacht wird?
Kann B verlangen, dass der Weg im Herbst durch A von Blättern frei gemacht wird?
Gibt es Unterschiede in der Betrachtung zwischen den Teilen der Hecke, die direkt auf dem Weg, bzw. am Weg stehen?
Vielen Dank!