Per einstweiliger Verfügung Torbau verhindern???DRINGEND!!!!

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Lotte
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Per einstweiliger Verfügung Torbau verhindern???DRINGEND!!!!

Beitrag von Lotte » 25.09.2007, 17:29

Kann ein Wegeberechtigter per einstweiliger Verfügung den Bau von einem Tor verhindern???

Obwohl rechtlich eigentlich kein Grund Ersichtbar ist?

Was für Gründe kann es geben? Es handelt sich um zwei normale EFH. Beide Parteien mit Kinder. Normaler Weg. Der Wegeberechtigte hat selber auch ein Tor.

Lotte



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.09.2007, 20:07

Haben A und B ein Wegerecht, steht da sonst noch was im Grundbuch drin.

Wenn es ein normales Wegerecht ist und sonst auch alles normal ist, kann er es kaum verhindern. Ich habs selber versucht.

Aber ein Richter im ersten Rechtszug ist nicht immer das gelbe vom Ei.

Klaus

P.S. Rechtschutzversicherung abschliessen, drei Monate warten und dann bauen :-)

Lotte
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Beitrag von Lotte » 25.09.2007, 20:14

Unter "Post vom Anwalt" steht alles über das Wegerecht von A+B.

Nichts besonderes, keine Vereinbarungen.

Nächste Woche soll das Tor kommen.

Rechtschutz hat A. (Eigentümer des Weges).

Aus welchen Gründen kann B eine einstweilige Verfügung erreichen???

Wie gehts dann weiter. (Kosten für die Firma die das Tor baut, Termin steht)

Lotte

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.09.2007, 22:22

Aus welchen Gründen kann B eine einstweilige Verfügung erreichen???
Er geht zu Gericht und lügt ?

Das Tor nicht abschliessen sondern erst mal nur zu machen. Erst wenn er und alle Bewohnen tatsächlich einen Schlüssel haben abschliessen !!

Klaus

Lotte
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Beitrag von Lotte » 26.09.2007, 06:54

Danke Klaus...

Lügen ok. Aber was für Lügen kann man sich da als Wegeberechtigter ausdenken.
Einstweilige Verfügung, kurz und knapp heißt es doch: wenn Gefahr für´s Leben, Eigentum oder Rechte droht....

Aber seine Rechte den Weg zu benutzen verliert ein Wegeberechtigter doch nicht!

Und wie lange kann der ganze Spass dann dauern und wer kommt für den Schaden auf der durch den Verzug enrsteht? Kann man denn nicht irgendetwas tun bevor eine einstweilige Verfügung ausgesprochen wird.
Bei Gericht eine Vorabstellungnahme oder sowas???

Wie gesagt, der Auftrag ist erteilt, die Firma kommt nächste Woche?
Der Wegeberechtigte hat doch selber ein Tor.

Und der Eigentümer des Weges läßt wirklich schon viel Durchgehen...parken des Wegeberechtigten und so. Das Tor soll keine Schikane sondern ein Schutz werden!!!!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 26.09.2007, 08:02

Bei Gericht eine Vorabstellungnahme oder sowas???
Nennt sich Schutzschrift.

Wenn der eine einstweiige Erwirkt geht es vor Gericht. Dabei wird er verlieren, dann klagt man gegen Schadenersatz. Alle Kosten zahlt der Gegener wenn er verliert.

Klaus

Dulli06
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Beitrag von Dulli06 » 26.09.2007, 09:54

Hallo Lotte!
Rechtschutz gut und schön, aber achte darauf, dass auch Haus/Wohnung und das alles mit drin ist.
Oft hat man nur die Privat-Berufs-und Verkehrsrechtschutz abgeschlossen und wundert sich dann, dass die Rechtschutz das nicht übernimmt :?
Nicht dass mir das so ergangen ist..... :(
Gruß
Dulli06

Lotte
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Beitrag von Lotte » 26.09.2007, 10:09

Danke für den Tipp. Es ist alles verischert. Das war sogar ein Vorschlag der Versicherung, wenn man mal Ärger mit den lieben Nachbarn hat.

Als wenn sowas je passieren könnte.. :wink: :wink: :wink:

:D

Lotte
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Beitrag von Lotte » 29.09.2007, 11:48

Hallo,

kann ein Wegeberechtigter ein Tor des Eigentümers verhindern, in dem er angibt, dass ein Krankenwagen im Notfall nicht schnell genug bei ihm ist?
Der Wegeberechtigte hatte vor fünf Jahren mal einen Notfall.
Welche Chancen hat er damit vor Gericht?
Lotte

Rainer
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Beitrag von Rainer » 29.09.2007, 13:55

keine

Es ist unumstritten, dass der Eigentümer eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstück dieses nach wie vor als sein Eigentum betrachten kann. Er kann damit machen was er will, solange das Wegerecht nicht beinträchtigt wird. Ein Tor ist eine übliche Grundstücksanlage und beeinträchtigt das Wegerecht in keiner Weise.

Inhalt des Wegerecht ist ausschließlich, dass der Berechtigte über diesen Weg sein Grundstück erreicht. Das ist auch mit einem tor gewährleistet.

Urteile gibt es dazu in Hülle und Fülle.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 29.09.2007, 14:27

Notarzt klingt zwar immer gut ist aber kein Grund für kein Tor. Das Tor kann der auch öffnen bzw laufen.

Klaus

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