Baulast

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Dahlkowski
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Baulast

Beitrag von Dahlkowski » 06.09.2019, 10:20

Hallo in die Runde!

Über Google habe ich Euch gefunden...
Aber leider (wie immer) widersprüchliches über mein Problem!


Also:
A hate Post von der Stadt bekommen, in der steht kurz genommen:
A haben zwar nen Grundbucheintrag mit Wegerecht aber es ist keine Baulast im bauregister vorhanden.
$4 abs.2 schleswig-holsteinischen landesbauordnung

A sind im hinteren Teil eines aufgetrennten Grundstückes... A Einfahrt läuft über das Grundstück
Des vorderen Nachbarn...

Die Frage: muß nun Eintrag im Bauregister erfolgen?
A wohnen nun seid 12! Jahren dort :shock:



Hoffe, dies langt als Info... und vielen Dank für die Antworten!



Artikel lesen
Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

mehr Infos



Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 06.09.2019, 15:56

Das Grundstück von A ist nicht öffentlich erschlossen, das ist ein Mangel. Würde aber nur beim Verkauf stören.
Da man ein Wegerecht hat, muss der Nachbar der Baulast zustimmen.

Jetzt könnte man die Frage stellen wie das Grundstück damals erschlossen werden konnte, hat das Amt gepennt ?

Wollen die nun das A das nachholt ? Oder wollen die das nachholen ?


Bitte Regeln nochmal lesen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dahlkowski
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Re: Baulast

Beitrag von Dahlkowski » 06.09.2019, 16:06

Hallo,

VIELEN Dank!

Also Grundstück A(hintere/) hat 7 Parteien/eigene Grundstücke.

Stört es einen von uns, wenn Averkaufen?
Oder stört es B, über deren Einfahrt Afahren?

Anscheinend hat das Amt gepennt!?1
Die wollen, das wir also A das nachholen, uns mit B in Verbindung setzen...

Problem:
Es kam auf, weil B verkauft hat...
Sie sind zum Amt und haben ein Grundbucheintrag(?) eingesehen...
Dann ist dem Beamten wohl aufgefallen; das wir nicht öffentlich erschlossen(Baulast)sind...
Nun können wir mit B noch reden... B will aber (verständlich) nichts machen, da sie zum 01.10.19 verkauft haben!
Die neuen kennen wir noch nicht...

Und, kann es passieren, das wir an den neuen Besitzer einen finanziellen Betrag zahlen müssen?
Haben wir irgendwelche Nachteile dadurch?
Kann uns das Amt dazu zwingen?



Mfg

Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 06.09.2019, 16:11

Der Wegerechtsgeber muss der Baulast kostenfrei zustimmen !
Dazu gibt es schon Urteile
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dahlkowski
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Re: Baulast

Beitrag von Dahlkowski » 06.09.2019, 16:18

Also ist das „normal“?!?

Und Probleme kommen damit nicht auf uns zu?
(Theoretisch :roll: )

Also hätten wir gar nicht bauen dürfen?

Dahlkowski
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Re: Baulast

Beitrag von Dahlkowski » 23.09.2019, 19:06

Hallo....

Nun ist’s weiter und B sagt nein, sie wollen das nicht...
Desweiteren haben sie auch schon mit dem vom Amt gesprochen und auch
Hier nein gesagt.... und nun?

Die Häuser stehen seid 12 Jahren... verjährt sowas nicht?(nach 10 Jahren)

Müssen wir A diesen Eintrag denn im Register von B haben,
Wenn wir doch im Grundbuch von B mit wegerecht stehen?



Mfg

Dahlkowski
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Re: Baulast

Beitrag von Dahlkowski » 25.09.2019, 10:46

Huhu???

Wie ist denn nun die Lage?

Selbst der vom Amt sagte immer:
Besser Ware, man könnte, Vorteile sind...

Aber nie ich muß! Oder Abriss... oder dergleichen...
Alles so Waage!

Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 25.09.2019, 10:53

Jetzt lässt sich A von der Gemeinde verklagen und verkündet dann B den Streit.
Dann wird entweder B oder die Gemeinde nachgeben müssen.
Das macht dann am besten ein Anwalt, aber erst wenn einer klagt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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