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Wegebaulast

Verfasst: 12.01.2020, 16:24
von Valentino
Hallo, welche Bedeutung hat eine Wegebaulast über ein Privatgrundstück, kann der begünstigte Grundstückseigentümer Zitat: Zu und Abgangsverkehr zu diesem Grundstück das Privatgrundstück ohne eine Eintragung einer Grunddienstbarkeit nutzen?

Re: Wegebaulast

Verfasst: 12.01.2020, 20:16
von Klaus
1. Wegerecht im Grundbuch regelt die Rechte privater Eigentümer
2. Baulast regelt die Rechte der öffentlichen Hand.

Wegebaulast ist ein Mischmasch zweier Begriffe.

Aus 2 Kann ein privater nicht klagen.
Aus 1 kann die öffentliche Hand nicht klagen.

Wenn die Gemeinde aber einen öffentlichen Zugang fordert dann kann natürlich auch ein Privater drüber. Hat man ein Wegerecht, kann man die Baulast auch einklagen. Aber nicht andersrum.

Re: Wegebaulast

Verfasst: 13.01.2020, 18:18
von Valentino
Der Landkreis Nienburg sagt zur Baulast folgendes: Die Baulast hat nur Auswirkungen auf das Bauen. Sie ist nur im Verhältnis Bauaufsicht - Bauherr - Nachbar von Bedeutung. Daher wird das Verzeichnis der Baulasten auch nur bei der Bauaufsicht geführt. Auf bestehende Baulasten wird außerdem noch durch die Katasterunterlagen hingewiesen.

Re: Wegebaulast

Verfasst: 13.01.2020, 18:21
von Klaus
Es gibt auch Baulasten die private Wege zu öffentlichen machen ?!?!

Der Landkreis Nienburg sagt zur Toiletten folgendes: Sie sind im ersten Stock

Re: Wegebaulast

Verfasst: 20.01.2020, 11:37
von bugschuko
Hallo,

zur Eingangsfrage: die Baulast begründet zwar noch kein ziviles Wegerecht, es gibt aber bereits Urteile, meines Wissens, dass anhand einer Baulast, die die Zuwegung regelt, ein Durchsetzten eines Zivilen Wegerechts ermöglicht.

Die Gerichte haben festgestellt, dass, wenn ein Grundeigentümer eine Baulast hinsichtlich Wege- und Leitungsrechte bewilligt, sich nicht gegen ein Wegerecht sperren kann.

Was ich nicht genau weiß ist, ob es sich um den gleichen Eigentümer des belasteten Grundstücks handeln muss.

Gruß Ralf

Re: Wegebaulast

Verfasst: 20.01.2020, 11:48
von Klaus
Leider gibt es da s nur andersrum :-))

Aber wenn du uns ein Urteil nennen kannst, oder gar einen LInk.
Wir lernen gerne dazu,

Re: Wegebaulast

Verfasst: 21.01.2020, 11:20
von bugschuko
z.B:

OLG Hamm , Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

und woraus kommt die Erkenntnis, dass es umgekehrt funktioniert ?

Re: Wegebaulast

Verfasst: 21.01.2020, 11:38
von Klaus
In dem Urteil geht es um Gewohnheitsrechte ??? Und es scheint eine Entscheidung des BHG auszustehen ???


Meine Quelle ist meine eigene Webseite
viewtopic.php?f=4&t=580

Re: Wegebaulast

Verfasst: 24.01.2020, 10:32
von bugschuko
Es gibt kein Gewohnheitsrecht bei Dienstbarkeiten / Wegerechte. Ist auch gerade wieder vom BGH bestätigt.

Sh Pressemitteilung Nr. 012/2020 vom 24.01.2020

Re: Wegebaulast

Verfasst: 24.01.2020, 10:37
von Klaus
Richtig lesen
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=13438126


da bedeutet nicht das es "keine" Gewohnhetsrechte gibt