Die Wegegrundstücke a,b,c,d sind nur 3 m breit - es sind keine befestigten Wege und der Holunder steht dort vermutlich bereits seit 1925 - jedenfalls war er beim Kauf der Parzelle d bereits dort. Er wurde von D,d zuletzt im Frühjahr 2007 auf fast null heruntergeschnitten, lässt sich aber ohne Umwühlen des Terrains nicht ausrotten und ausserdem bietet er einen angenehmeren Anblick ( von D aus ) als der Maschendraht und die Mülltonnen, die der Nachbar dort entlang des Zaunes abgestellt hat.Klaus hat geschrieben:Ein LKW (Container) ist nicht für die Bewirtschaftung eines Wohnhauses notwendig. Gegen diese Nutzung könnte man vorgehen. Denn es entstehen ja Schäden am Weg.
P.S. Ein böser öffnet Nachts einen Gartenschlauch um den Weg anständig zu wässern. (nicht erwischen lassen)
Mit welcher Begründung ließe sich gegen LKW vorgehen? Ich betone nochmal, auf dem herrschenden Grundstück a steht nichts, daher kann ein Container (LKW) natürlich dort auch nichts versorgen.
Gruß
M