Wegerecht und Schachtkauf

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Anni Essi
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Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von Anni Essi » 13.01.2020, 09:10

Hallo,

A hofft es kann hier jemand weiterhelfen. Bei A Amt und Co. bin A seither ins leere gelaufen.
Kurz zusammen gefasst:
A haben einen Bauplatz mit Zufahrt erworben. An der Zufahrt sitzen vier Einfamilienhäuser mit Weg- und Fahrtrecht an.

Da A unseren Bauplatz jetzt erschließen wollen, waren A bereits in Gesprächen mit Firmen die dies durchführen können. Alle sagten uns, dass A durch einen Schacht auf dieser Zufahrt müssen, da sonst kein anderer Platz auf dieser Zufahrt ist.
Einer der Eigentümer B eines Hauses mit Weg- und Fahrtrecht kommt jetzt A uns sagt, dass das nicht möglich wäre, er hat vor vielen Jahren für diesen Schacht alleine Bezahlt um sein Abwasser abzuführen und möchte nicht, dass A dort mit unseren Leitungen queren. :roll:
Mit gut zureden war bisher kein Erfolg zu melden..

Jetzt stellt sich A die Frage, wem gehört dieser Schacht der auf unserem Grundstück ist, denn wirklich?
Der, der bezahlt hat, lange bevor es zu A Eigentum wurde oder uns, die Grundstückseigentümer sind? Oder beiden zu teilen? :?:

A hoffe es wurde halbwegs verständlich was das Problem ist.

Danke.

Viele Grüße
Anni Essi



Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Re: Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von Klaus » 13.01.2020, 09:58

REGELN LESEN

Alles was im Boden von A liegt hat A mit dem Kaufvertrag erworben. Da es hier aber ein Nutzungsrecht gibt nicht, da man ihm ja erlaut hat seine Leitungen zu verlegen und dies auch im Grundbuch steht
An der Zufahrt sitzen vier Einfamilienhäuser mit Weg- und Fahrtrecht an.
Haben die denn auch ein Leitungsrecht ????

Man hat nichts in seinen Leitungen zu suchen. Die Frage wurde sowieso kompliziert werden wenn es dann um Wartung geht.
Die Aussage der Handwerker ist Quatsch auf einen 3 Meter breiten Weg passen locker mehrere Leitungen. MIt einer eigenen Leitung hätte man für immer keine Probleme mit den Nachbarn. Bei der nächsten Verstopfung geht sonst der Hickhack weiter. Notfalls muss man die Leitungen des Berechtigten auf eigene Kosten umlegen.

Aber mal erlich so ne Leitung ist 30-40cm im Durchmesser
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Anni Essi
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Re: Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von Anni Essi » 05.02.2020, 17:05

Hallo,

danke für die Antwort.

Also B und C haben ein Leitungsrecht, D und E nicht.
B hat die Leitung und den Schacht vor vielen Jahren legen lassen und bezahlt.

Vllt muss man dazu sagen das unter dem Weg eine Landeswasserversorgung liegt. Da ist der Spielraum, einfach einen weiteren Schacht zu legen, sehr gering.
Es ist nur begrenzt Platz und der wird eben hauptsächlich seit Jahren von B genutzt.

Daher die Frage, gibt es eine Möglichkeit, dass A mit B in diesen Schacht geht oder kann B generell sagen, dass es sein Schacht ist und das auch so bleibt?


Hoffe die Regeln wurden besser eingehalten.
Danke.

Viele Grüße

Klaus
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Re: Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von Klaus » 05.02.2020, 17:10

Der Eigentümer einer Sache kann über diese Bestimmen. Also ohne eine Baulast oder ein Wegerecht oder sonstige Regelung wird es schwer. Da man ja erst bauen will liegt auch keine Not vor.
Dreh man sich einmal im Kreis sollte man mehr als nur eine Möglichkeit haben.

Schon mal mit "Geld" versucht ?
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Re: Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von jp10686 » 08.04.2020, 08:12

Ein Leitungsrecht ist nicht ein ausschliessliches Leitungsrecht. Das Recht von B wird nicht eingeschränkt, wenn andere die Leitung auch nutzen. Ist gleich wie bei Wegerechten.
Üblicherweise schliesst der Hinterlieger auf seine Kosten an der bestehenden Installation an, übernimmt die Hälfte der damaligen Verlegekosten für den gemeinsam benutzten Teil und trägt die Hälfte der Unterhaltskosten für den gemeinsam benutzten Teil.
Bei Bauerwartungsland legt man deshalb die Leitungen gleich bis an die Grundstücksgrenze weiter, damit man später dem Vorderlieger nicht seinen inzwischen schönen Garten aufgraben muss.
Wenn der Querschnitt der verlegten Leitung ausreicht (--> Bauamt), passt da auch die K*cke des Hinterliegers noch mit durch.
Wenn sie es nicht tut, muss man eben auf eigene Kosten alles durch ein dickeres Rohr austauschen lassen. Das würde ich auch dann machen lassen, wenn die liegenden Rohre schon morsch sind.
Diese Lösung ist einfach, logisch, vernünftig und bietet für alle nur Vorteile.

Klaus
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Re: Wegerecht und Schachtkauf

Beitrag von Klaus » 08.04.2020, 08:30

Diese Lösung ist einfach, logisch, vernünftig und bietet für alle nur Vorteile.
Solche Lösungen lehnt die Seite der Nachbarn generell ab über die hier im Forum berichtet wird :-))
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