Kein Fahrrecht für Besucher: wo?
Verfasst: 03.02.2020, 10:39
Hallo zusammen,
ich habe nun im Forum mehrfach gelesen, dass sich das Fahrrecht, welches sich ein Eigentümer eines herrschenden Grundstücks Kraft einer Grunddienstbarkeit grundbuchlich gesichert* hat, nicht automatisch auf seine Besucher übergeht, sondern diese regelmäßig "nur" ein Gehrecht haben.
Leider hat meine bisherigen, tagesfüllenden Rechercen im Internet dieses nicht verifziert, vielleicht habe ich aber nur mit den falschen Stichworten (?) oder Suchmaschinen gesucht.. Also worauf genau stützt sich die Aussage oben bzw. wo wird diese Einschränkung tatsächlich hergeleitet? Es geht bitte ausschließlich um den theoretischen (juristischen) Ansatz, nicht um die Anwendung oder deren Unmöglichkeit in der Praxis. Auch ein darüber zuhilfe befragter RA war sehr erstaunt und sagte mir, das wäre ihm neu..
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
*("Der jeweiliger Eigentümer hat das Recht den Weg zu begehen oder begehen zu lassen, zu befahren oder befahren zu lassen, Rohre zu verlegen/ zu unterhalten oder verlegen/unterhalten zu lassen....")
ich habe nun im Forum mehrfach gelesen, dass sich das Fahrrecht, welches sich ein Eigentümer eines herrschenden Grundstücks Kraft einer Grunddienstbarkeit grundbuchlich gesichert* hat, nicht automatisch auf seine Besucher übergeht, sondern diese regelmäßig "nur" ein Gehrecht haben.
Leider hat meine bisherigen, tagesfüllenden Rechercen im Internet dieses nicht verifziert, vielleicht habe ich aber nur mit den falschen Stichworten (?) oder Suchmaschinen gesucht.. Also worauf genau stützt sich die Aussage oben bzw. wo wird diese Einschränkung tatsächlich hergeleitet? Es geht bitte ausschließlich um den theoretischen (juristischen) Ansatz, nicht um die Anwendung oder deren Unmöglichkeit in der Praxis. Auch ein darüber zuhilfe befragter RA war sehr erstaunt und sagte mir, das wäre ihm neu..
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
*("Der jeweiliger Eigentümer hat das Recht den Weg zu begehen oder begehen zu lassen, zu befahren oder befahren zu lassen, Rohre zu verlegen/ zu unterhalten oder verlegen/unterhalten zu lassen....")