Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar
Verfasst: 21.04.2020, 20:04
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage, die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet. A hat vor kurzem ein Grundstück gekauft und möchte darauf bauen (ein Mehrfamilienhaus zum vermieten). Die Baugenehmigung ist da und die Bauarbeiter stehen fast in den Startlöchern.
Nun ist es aber blöderweise so, dass das (herrschende) Nachbargrundstück "B" ein Wegerecht auf dem zu bebauenden (dienenden) Grundstück "A" hat. Dies ist im Grundbuch eingetragen. Über den Weg erreichen Sie die Garage im Hinterhof.
Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer von "B" vor kurzem verstorben ist. Daher hat A sich mit den Erben von B in Verbindung gesetzt. Der Weg wäre für ca. 4 bis 6 Monate nicht nutzbar, aufgrund der Bauarbeiten (bzw. Wegen der Baufahrzeuge, Gerüste etc.). Das heißt B kann für diese Zeit nicht in die Garage fahren. Öffentliche Parkplätze gibt es aber in der Gegend genug. Zudem hat A angeboten, dass sie im Parkhaus um die Ecke parken können und A auch die Kosten übernimmt. B kommt eh nicht oft vorbei. 1 oder 2 mal im Monat, wenn es hochkommt.
B droht A nach Unterrichtung der Sachlage mit einer Klage, wenn A den Bau startet und untersagt A den Bau sogar, sofern der Zugang über den besagten weg dadurch behindert wird, da B ja schließlich noch das Haus ausräumen muss etc. (o-ton. B hat A den Bau wirklich untersagt. Schriftlich). Alternativ will B, dass A deren Garage für den entsprechenden Zeitraum (als Entschädigung, dass B es nicht nutzen kann) anmietet. A würde das bei einem fairen Preis sogar machen (bis 100 eur monatlich). Aber da wird wohl ne höhere Summe fallen.... Ist das rechtens? Ich will niemandem was böses... ich will es für alle fair gestalten. Kann man da irgendwas tun? Oder hilft nur der Gang zum Anwalt?
Gruß
Bauherrin in spe (hoffentlich)
Ich habe eine Frage, die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet. A hat vor kurzem ein Grundstück gekauft und möchte darauf bauen (ein Mehrfamilienhaus zum vermieten). Die Baugenehmigung ist da und die Bauarbeiter stehen fast in den Startlöchern.
Nun ist es aber blöderweise so, dass das (herrschende) Nachbargrundstück "B" ein Wegerecht auf dem zu bebauenden (dienenden) Grundstück "A" hat. Dies ist im Grundbuch eingetragen. Über den Weg erreichen Sie die Garage im Hinterhof.
Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer von "B" vor kurzem verstorben ist. Daher hat A sich mit den Erben von B in Verbindung gesetzt. Der Weg wäre für ca. 4 bis 6 Monate nicht nutzbar, aufgrund der Bauarbeiten (bzw. Wegen der Baufahrzeuge, Gerüste etc.). Das heißt B kann für diese Zeit nicht in die Garage fahren. Öffentliche Parkplätze gibt es aber in der Gegend genug. Zudem hat A angeboten, dass sie im Parkhaus um die Ecke parken können und A auch die Kosten übernimmt. B kommt eh nicht oft vorbei. 1 oder 2 mal im Monat, wenn es hochkommt.
B droht A nach Unterrichtung der Sachlage mit einer Klage, wenn A den Bau startet und untersagt A den Bau sogar, sofern der Zugang über den besagten weg dadurch behindert wird, da B ja schließlich noch das Haus ausräumen muss etc. (o-ton. B hat A den Bau wirklich untersagt. Schriftlich). Alternativ will B, dass A deren Garage für den entsprechenden Zeitraum (als Entschädigung, dass B es nicht nutzen kann) anmietet. A würde das bei einem fairen Preis sogar machen (bis 100 eur monatlich). Aber da wird wohl ne höhere Summe fallen.... Ist das rechtens? Ich will niemandem was böses... ich will es für alle fair gestalten. Kann man da irgendwas tun? Oder hilft nur der Gang zum Anwalt?
Gruß
Bauherrin in spe (hoffentlich)