Selbsthilfe aus der Not

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Frey
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Selbsthilfe aus der Not

Beitrag von Frey » 03.06.2020, 04:49

Guten Morgen,

Zu Lasten eines Grundstücks ist eine Grunddienstbarkeit (Gehrecht) im Grundbuch eingetragen. Nun will der Besitzer des dienenden Grundstücks dem Begünstigten eine Grundstücksfläche verkaufen, so dass er eine unabhängige Abwasserleitung einrichten kann. Der Gehweg soll künftig auch an der neuen Stelle ausgeübt werden, da wo die Leitungen verlegt werden . Kann der Begünstigte das Angebot einfach ablehnen oder ist er in der Pflicht aus der Notsituation (betreffend fehlendes Leitungsrecht) herauszukommen. Ich habe im BGB nichts gefunden, dass vom Begünstigten erwartet wird, aktiv daran zu arbeiten, die Notlage zu beseitigen, wenn fremdes Grundstück in Anspruch genommen wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und schönen Tag.



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Klaus
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Re: Selbsthilfe aus der Not

Beitrag von Klaus » 03.06.2020, 09:40

1. Eine Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen und kann nur gelöscht werden wenn beide Seite einverstanden sind. Es sei denn DORT steht eine Auflösung drin nach dem Motto "bis Weihnachten" oder "bis ihr einen eigene Weg habt". Steht nicht wird nie wieder gelöscht, wenn nicht beide Einverstanden sind.

Das steht im BGB, der Recht ist .......

2. Niemand kann gezwungen werden ein Grundstück zu kaufen !!?!?!?!?!
3. Notrecht hat nichts mit Grunddienstbarkeit zu tun. Hätte man nur ein Notrecht wäre dies erlöschen wenn die Not verschwindet. Das wäre aber erst den Fall wenn man das Grundstück kauft.

Ich würde aber mal rechnen ! Das eigene Grundstücj steigt im Wert wenn es eine eigene Erschleßung hat. Und man hat Ruhe vor den Nachbarn, der ja nicht freundlicher wird. Evtl. einfach mal "kostenlos nehm ichs"

Aber das ändern noch nicht die Grunddienstbarkeit im Grundbuch !!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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