Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?
Verfasst: 26.07.2020, 15:25
Hallo an alle!
A haben gebaut und leider nur einen sehr kleinen Garten. In A Ort ist die Vorschrift, dass jedes neugebaute Haus mindestens 2 Stellplätze nachweisen muss. Also blieb A leider nichts anderes übrig, als 2 Fahrstreifen in unseren Garten legen zu lassen und nun statt Gartenzaun ein Tor einbauen zu lassen. Nun A Frage: gibt es eine Verordnung, die verbietet, dass sich ein zweiflügeliges Einfahrtstor nach außen öffnen lässt? Nach innen haben A leider keinen Platz. Das Tor würde geöffnet immer noch auf unserem Grundstück sein (also kein öffentlicher Raum/Gehweg o.ä.). Allerdings gilt dort für die anderen Nachbarn ein gemeinsames Fahr- und Wegerecht. Das Tor wäre ja die meiste Zeit geschlossen und würde nur zum Ein- und Ausparken geöffnet werden. A habe das Gefühl, dass A zur Zeit die Nachbarn das Leben etwas schwer machen. Einer hat A heute angesprochen, ob A das überhaupt darf und dass A hätte fragen müssen, ob es für die anderen in Ordnung ist. A habe ehrlicherweise gar nicht darüber nachgedacht, dass sich jemand daran stören könnte, dass sich mein Tor beim Einparken nach außen und nicht nach innen öffnen lässt. Vielleicht weiß irgendjemand von euch Bescheid und kann mich erleichtern. Ansonsten müssten A unseren Garten offen lassen und das für einen 2. Stellplatz der eigentlich nur Zierde ist, da A auf dem anderen Parkplatz parken und nur ein Auto haben.
Danke im Voraus!
A haben gebaut und leider nur einen sehr kleinen Garten. In A Ort ist die Vorschrift, dass jedes neugebaute Haus mindestens 2 Stellplätze nachweisen muss. Also blieb A leider nichts anderes übrig, als 2 Fahrstreifen in unseren Garten legen zu lassen und nun statt Gartenzaun ein Tor einbauen zu lassen. Nun A Frage: gibt es eine Verordnung, die verbietet, dass sich ein zweiflügeliges Einfahrtstor nach außen öffnen lässt? Nach innen haben A leider keinen Platz. Das Tor würde geöffnet immer noch auf unserem Grundstück sein (also kein öffentlicher Raum/Gehweg o.ä.). Allerdings gilt dort für die anderen Nachbarn ein gemeinsames Fahr- und Wegerecht. Das Tor wäre ja die meiste Zeit geschlossen und würde nur zum Ein- und Ausparken geöffnet werden. A habe das Gefühl, dass A zur Zeit die Nachbarn das Leben etwas schwer machen. Einer hat A heute angesprochen, ob A das überhaupt darf und dass A hätte fragen müssen, ob es für die anderen in Ordnung ist. A habe ehrlicherweise gar nicht darüber nachgedacht, dass sich jemand daran stören könnte, dass sich mein Tor beim Einparken nach außen und nicht nach innen öffnen lässt. Vielleicht weiß irgendjemand von euch Bescheid und kann mich erleichtern. Ansonsten müssten A unseren Garten offen lassen und das für einen 2. Stellplatz der eigentlich nur Zierde ist, da A auf dem anderen Parkplatz parken und nur ein Auto haben.
Danke im Voraus!