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Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?

Verfasst: 26.07.2020, 15:25
von g.anja
Hallo an alle!
A haben gebaut und leider nur einen sehr kleinen Garten. In A Ort ist die Vorschrift, dass jedes neugebaute Haus mindestens 2 Stellplätze nachweisen muss. Also blieb A leider nichts anderes übrig, als 2 Fahrstreifen in unseren Garten legen zu lassen und nun statt Gartenzaun ein Tor einbauen zu lassen. Nun A Frage: gibt es eine Verordnung, die verbietet, dass sich ein zweiflügeliges Einfahrtstor nach außen öffnen lässt? Nach innen haben A leider keinen Platz. Das Tor würde geöffnet immer noch auf unserem Grundstück sein (also kein öffentlicher Raum/Gehweg o.ä.). Allerdings gilt dort für die anderen Nachbarn ein gemeinsames Fahr- und Wegerecht. Das Tor wäre ja die meiste Zeit geschlossen und würde nur zum Ein- und Ausparken geöffnet werden. A habe das Gefühl, dass A zur Zeit die Nachbarn das Leben etwas schwer machen. Einer hat A heute angesprochen, ob A das überhaupt darf und dass A hätte fragen müssen, ob es für die anderen in Ordnung ist. A habe ehrlicherweise gar nicht darüber nachgedacht, dass sich jemand daran stören könnte, dass sich mein Tor beim Einparken nach außen und nicht nach innen öffnen lässt. Vielleicht weiß irgendjemand von euch Bescheid und kann mich erleichtern. Ansonsten müssten A unseren Garten offen lassen und das für einen 2. Stellplatz der eigentlich nur Zierde ist, da A auf dem anderen Parkplatz parken und nur ein Auto haben.

Danke im Voraus!

Re: Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?

Verfasst: 26.07.2020, 16:08
von Klaus
Regeln lesen und ab sofort beachten !!!!

So wie ich verstanden haben öffnet das Tor auf das EIGENE Grundstück auf dem anderen nur eine Wegerecht haben.
Also A kann machen was er will mit seinem Wege-Grundstück, auch dort Ausladen oder rumstehen und singen.
Daher auch ein Tor in diese Richtung öffnen wenn er gerade rein oder rausfährt.

Anders sieht es aus wenn das Tor offen steht, also im Weg ist. A nicht zu Hause wäre oder schnell noch mal ins WC rennt. Denn dann würde er die Wegnutzung behindern.

Aber falls ein Nachbar sowas ansprechen sollte tragt man ihm den Gedankebn vor an der Straße ein Tor zu errichten das die Wegeberechtigten dann auch noch zahlen dürfen und nach jeder Durchfahrt öffnen und schließen.

Ich würde eine Lösung suchen keinen stört - egal wer im Recht ist. Die Zeit zu streiten ist vergeutete Lebenszeit

Re: Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?

Verfasst: 26.07.2020, 16:32
von Klaus
Wenn das Wegegrundstück nicht A alleine gehört ist das was anderes !!!

Re: Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?

Verfasst: 27.07.2020, 07:10
von g.anja
Vor dem Einfahrtsbereich in den Garten ist ein gemeinsamer Innenhof. Dieser gehört zu Teilen zu A und zu Teilen zu Nachbar B. Dort besteht das gemeinsame Fahr-und Wegerecht. Der Bereich vor dem Einfahrtstor von A gehört auch zu A.

Re: Darf sich Einfahrtstor nach außen öffnen?

Verfasst: 27.07.2020, 07:34
von Klaus
Dann hat ein Tor nicht in diesen Bereich zu schwenken. Denn keiner hat ein "Torschwenkrecht" und das gemeinsame Grundstück hat nicht den Zweck "Schwenkbereich"