Hallo,
Danke für eure Hilfe schon mal vorweg....
Zur Situation:
A haben einen Privatweg mit 11 Parteien auf der einen Seite mit Garagen und Hauseingängen auf der anderen seite des Weges sind die Rückseiten der Gärten der nächsten Häuserreihe. im Grundbuch sind nur die 11 Parteien der jeweils Haustür zugewendeten seite eingetragen. Nun mal eine Frage: darf jemand einfach an seiner Gartenrückseite ein Tor anbringen und den Weg mit nutzen, ohne wenigsten mal angefragt zu haben? Müssen A das einfach so akzeptieren? Verkehrssicherungspflicht?
Danke für eure Einschätzung
Zutritt Privatweg
Moderator: Klaus
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Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
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Re: Zutritt Privatweg
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Niemand darf einen fremden Weg nutzen. Alle müssten zustimmen. Ich würde denn Torbesitzer fragen ob er nun auch an den Kosten beteiligt werden und dann man den Kaufpreis für den Weg durch 12 rechnen + Unterhalt. Sie würden das dann der Eigentümergemeinschaft vorschlagen.
Ich würde erklären das A einverstanden ist, aber in der Gemeinschaft einer immer mauert. Der eine hätte schon was von Anwalt gefaselt.-...
Niemand darf einen fremden Weg nutzen. Alle müssten zustimmen. Ich würde denn Torbesitzer fragen ob er nun auch an den Kosten beteiligt werden und dann man den Kaufpreis für den Weg durch 12 rechnen + Unterhalt. Sie würden das dann der Eigentümergemeinschaft vorschlagen.
Ich würde erklären das A einverstanden ist, aber in der Gemeinschaft einer immer mauert. Der eine hätte schon was von Anwalt gefaselt.-...
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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